Kurierfahrzeug mal als Würstchenbude? |
G.Sage
Grünschnabel
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Kurierfahrzeug mal als Würstchenbude? |
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Ich bin bei der freiwilligen Feuerwehr und fahre Kurierfahrten. Brauch ich eine Genehmigung, wenn ich aus meinem Transporter (Citrön-Kasten) einen kleinen Imbiss mit Bockwurst, Belegtebrötchen und Getränke (Cola&Bier und so) für die Feuerwehrtreffen machen will?
GG (Gruß Gerd)
__________________ Gerd fährt!
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1
22.12.2009 18:19 |
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Solon
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Jürgen Rixinger
König
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RE: Kurierfahrzeug mal als Würstchenbude? |
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Hallo,
dies hängt zunächst davon ab, ob solche Verkaufsaktionen eher selbstloser Service für die Feuerwehrtreffen sein sollen oder ob damit eine Gewinnerzielung beabsichtigt wird. Im letzteren Falle sind die Einnahmen zumindest zu versteuern. Wenn solche Aktionen wiederholt durchgeführt werden, müssten Sie zudem ein Gewerbe anmelden. In diesem Fall ist natürlich damit zu rechnen, dass sich auch andere Stellen für Ihren Stand interessieren (z.B. Lebensmittelbehörde). Sofern Sie darüber hinaus Alkohol ausschenken und auch den Verzehr vor Ort (Sitz- oder Stehgelegenheiten) anbieten, ist auch eine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz erforderlich (vermutlich "Gestattung"). Wie in Ihrem Fall zu verfahren ist, liegt an der konkreten Ausgestaltung des Vorhabens. Sie sollten dies auf jeden Fall mit der für Sie zuständigen Gewerbebehörde abstimmen.
Gruß
Jürgen Rixinger
__________________ "Turn off your mind, relax and float down stream"
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2
23.12.2009 06:58 |
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