Das Bayerische Sportwettengesetz ist verfassungswidrig und muss bis zum 31.12.2007 geändert werden. Nichts desto trotz wurde das staatliche Spielmonopol wohl bestätigt.
Nur richtig weiter sind wir jetzt auch nicht
.
Habe die Info aus dem Radio.
Weiß jemand schon mehr zum Inhalt des Urteils?
Da das Thema bereits in einem anderen Beitrag behandelt wird, kann dieser Beitrag gestrichen werden. Anderer Beitrag siehe hier
Grüße aus Neuss
Jürgen Schmitz
__________________ Dort wo die Erft den Rhein begrüßt......
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von OJ Neuss: 28.03.2006 11:46.
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