Lottogewinn eine "Einnahme" |
Waldemar
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Lottogewinn eine "Einnahme" |
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Guten Tag,
anbei ein interessanter Bericht über das Anrechnen von Lottogewinnen als Einkommen:
Ein Hartz-IV-Empfänger hat beim Lottospiel mehrere Hundert Euro gewonnen. Doch die Freude war von kurzer Dauer, denn das Jobcenter rechnete den Gewinn als Einnahme an.
Wer als Bezieher von Arbeitslosengeld im Lotto gewinnt, muss mit einer Kürzung seiner Leistungen rechnen. Als anrechenbares Einkommen gelte alles, was der Leistungsbezieher zusätzlich an Geld erhalte, entschied das Sozialgericht Detmold am Mittwoch. Auch kann nach Auffassung des Gerichts ein monatlicher Wetteinsatz nicht zugunsten des Gewinners angerechnet werden.
In dem verhandelten Rechtsstreit habe das Jobcenter das Recht, einen Lottogewinn als Einnahme anzurechnen und das Arbeitslosengeld zu kürzen, so das Gericht. Dagegen hatte ein Hartz-IV-Empfänger geklagt, der 500 Euro im Lotto gewonnen hatte und seit mehreren Jahren ein Glücksspiellos hält. Die Behörde rechnete den Gewinn an, indem sie in zwei aufeinander folgenden Monaten die Leistungen des Klägers um jeweils 250 Euro kürzte. Der Arbeitslosengeld-II-Empfänger argumentierte, er habe schließlich nur gewinnen können, weil er seit dem Jahr 2001 dieses Los halte. Dementsprechend habe er seit dieser Zeit mehr investiert, als er letztendlich als Gewinn herausbekommen habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Sonnige Grüße,
Waldemar
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1
09.12.2009 19:23 |
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Solon
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sera
Jungspund
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RE: Lottogewinn eine "Einnahme" |
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Zitat: |
Original von Waldemar
Guten Tag,
anbei ein interessanter Bericht über das Anrechnen von Lottogewinnen als Einkommen:
Ein Hartz-IV-Empfänger hat beim Lottospiel mehrere Hundert Euro gewonnen. Doch die Freude war von kurzer Dauer, denn das Jobcenter rechnete den Gewinn als Einnahme an.
Wer als Bezieher von Arbeitslosengeld im Lotto gewinnt, muss mit einer Kürzung seiner Leistungen rechnen. Als anrechenbares Einkommen gelte alles, was der Leistungsbezieher zusätzlich an Geld erhalte, entschied das Sozialgericht Detmold am Mittwoch. Auch kann nach Auffassung des Gerichts ein monatlicher Wetteinsatz nicht zugunsten des Gewinners angerechnet werden.
In dem verhandelten Rechtsstreit habe das Jobcenter das Recht, einen Lottogewinn als Einnahme anzurechnen und das Arbeitslosengeld zu kürzen, so das Gericht. Dagegen hatte ein Hartz-IV-Empfänger geklagt, der 500 Euro im Lotto gewonnen hatte und seit mehreren Jahren ein Glücksspiellos hält. Die Behörde rechnete den Gewinn an, indem sie in zwei aufeinander folgenden Monaten die Leistungen des Klägers um jeweils 250 Euro kürzte. Der Arbeitslosengeld-II-Empfänger argumentierte, er habe schließlich nur gewinnen können, weil er seit dem Jahr 2001 dieses Los halte. Dementsprechend habe er seit dieser Zeit mehr investiert, als er letztendlich als Gewinn herausbekommen habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Sonnige Grüße,
Waldemar |
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das finde ich ehrlich gesagt ziemlich unverschämt. da spielt jemand jahrelang lotto, und dann ist auf einmal alles für die katz. bin ja mal gespannt, ob es bei dem urteil bleibt.
__________________ Die lebenswichtigen Fettsäuren stecken nicht im Salat, sondern in der Magarine! ;-)
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2
21.12.2009 14:27 |
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Solon
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Thomas Keufner
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RE: Lottogewinn eine "Einnahme" |
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Zitat: |
Original von sera
Zitat: |
Original von Waldemar
Guten Tag,
anbei ein interessanter Bericht über das Anrechnen von Lottogewinnen als Einkommen:
Ein Hartz-IV-Empfänger hat beim Lottospiel mehrere Hundert Euro gewonnen. Doch die Freude war von kurzer Dauer, denn das Jobcenter rechnete den Gewinn als Einnahme an.
Wer als Bezieher von Arbeitslosengeld im Lotto gewinnt, muss mit einer Kürzung seiner Leistungen rechnen. Als anrechenbares Einkommen gelte alles, was der Leistungsbezieher zusätzlich an Geld erhalte, entschied das Sozialgericht Detmold am Mittwoch. Auch kann nach Auffassung des Gerichts ein monatlicher Wetteinsatz nicht zugunsten des Gewinners angerechnet werden.
In dem verhandelten Rechtsstreit habe das Jobcenter das Recht, einen Lottogewinn als Einnahme anzurechnen und das Arbeitslosengeld zu kürzen, so das Gericht. Dagegen hatte ein Hartz-IV-Empfänger geklagt, der 500 Euro im Lotto gewonnen hatte und seit mehreren Jahren ein Glücksspiellos hält. Die Behörde rechnete den Gewinn an, indem sie in zwei aufeinander folgenden Monaten die Leistungen des Klägers um jeweils 250 Euro kürzte. Der Arbeitslosengeld-II-Empfänger argumentierte, er habe schließlich nur gewinnen können, weil er seit dem Jahr 2001 dieses Los halte. Dementsprechend habe er seit dieser Zeit mehr investiert, als er letztendlich als Gewinn herausbekommen habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Sonnige Grüße,
Waldemar |
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das finde ich ehrlich gesagt ziemlich unverschämt. da spielt jemand jahrelang lotto, und dann ist auf einmal alles für die katz. bin ja mal gespannt, ob es bei dem urteil bleibt. |
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das sehe ich völlig anders...
unverschämt ist es doch als Hartz IV Empfänger staatliches Geld zu verjubeln... ich finde es gut, dass das Gericht so entschieden hat...
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3
22.12.2009 08:29 |
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Waldemar_
Grünschnabel
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RE: Lottogewinn eine "Einnahme" |
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Na ja, man kann diese Problematik sicherlich von zwei Seiten aus betrachten.
Sicherlich lebt der Lottospieler in diesem Fall vom Staat und sollte das nur solange tun, wie es unbedingt notwendig ist. Und das ist es im Falle eines Lottogewinns natürlich nicht mehr zwangsläufig.
Auf der anderen Seite ist es doch ähnlich wie mit den 1-EUR-Jobs, wo man durchaus nachvollziehen kann, dass die Leute die Jobs nicht machen wollen, wenn sie dadurch nicht mehr verdienen, als würden sie nur Hartz IV beziehen. Es fehlt der Anreiz - zudem man die Zeit dann deutlich sinnvoller nutzen konnte, z.B. dadurch, Bewerbungen zu schreiben (ob derjenige das wiederum tut oder nicht, steht wieder auf einem ganz anderen Blatt).
Und wenn ein Lottospieler nichts von seinem Gewinn hat, warum sollte er dann überhaupt noch spielen?
Sonnige Grüße,
Waldemar
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4
24.12.2009 09:11 |
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march
Doppel-As
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RE: Lottogewinn eine "Einnahme" |
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Hallo,
seit ein paar Tagen ist es nun amtlich: Wer soziale Leistungen vom Staat bezieht, muss seine Glücksspielgewinne aus dem Casino vollständig angeben, damit sie mit den Leistungen verrechnet werden. Das entschied gestern das Sozialgericht Konstanz.
Ausgelöst wurde das Verfahren durch die Ehrlichkeit eines Glücksspielers. Der Hartz IV Empfänger spielte gerne im Casino – etwas, das er in seiner sozialen Lage besser nicht tun sollte. Allerdings gehörte er zu den geschickten Spielern und erspielte regelmäßig mit einem geschickten Roulette System große Gewinne. Diese gab er dann auch bei der ARGE als Privateinnahmen an.
Die ARGE rechnete das Geld auf die Leistungen des Spielers an und kürzte sein Geld. Völlig empört über diese Tatsache klagte der Mann beim Sozialgericht Konstanz und stürzte die Anwälte und Richter dort in ein Dilemma. „Einnahmen aus dem Glücksspiel sind keine Einnahmen aus Beschäftigung oder freier Arbeit“, begründete der Rechtsanwalt des Mannes dessen Klage. „Die Klage ist rechtens.“
Der Richter jedoch sah die Sache anders. Glücksspiel Gewinne zählten als Einkommen und werden damit auf die Hartz IV Bezüge, sowie alle anderen Sozialleistungen angerechnet. Diese Entscheidung begründete das Gericht damit, dass auch das Geld von Kapitalspekulationen als Einkommen gezählt würde.
Das Gericht wies sogar darauf hin, dass der glücklich-unglückliche Spieler wegen seiner Spieleinnahmen seine Ansprüche auf Unterstützungsleistungen komplett verlieren könnte. Der Mann zog daraufhin seine Klage zurück und nahm die gekürzten Leistungen in Kauf. Sobald sein Glück nachlasse, erhalte er wieder die volle Summe, so versichert die ARGE.
Mit diesem Urteil wurde der Grundstein für viele weitere Verfahren gelegt. „Es gibt eine Menge Berufsspieler, die ihre Gewinne nicht bei den zuständigen Behörden angeben“, meinte ein Sprecher der ARGE auf Nachfrage. „Mit diesem Urteil haben wir nun ein Werkzeug in der Hand, diesen Missstand schnell zu beheben und die Unterstützungen denjenigen zukommen zu lassen, die eben kein Glück haben.“
Der Beitrag stammt von hier.
Gruß,
march
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5
31.01.2010 17:26 |
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