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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Lottoschein einlösen » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Waldemar Waldemar ist männlich
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Lottoschein einlösen

Guten Tag,

ich habe mal eine etwas blöde Frage. Aber wie lange hat man eigentlich Zeit, seinen Lottoschein bei einem Hauptgewinn oder auch einem kleineren Gewinn einzulösen? Der wird doch bestimmt nach einer gewissen Zeit verfallen, oder? Gibt es da eine gesetzlich vorgeschriebene Frist oder ist das von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich?

Sonnige Grüße,

Waldemar
1 08.12.2009 21:57 Waldemar ist offline Beiträge von Waldemar suchen
Solon
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Ramed.Law Ramed.Law ist männlich
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Exakt 95990400 Sekunden, da kenne ich mich aus

Es gibt keine dummen Fragen, nur weiter so.
2 10.12.2009 19:26 Ramed.Law ist offline Beiträge von Ramed.Law suchen
Solon
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Waldemar Waldemar ist männlich
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RE: Exakt 95990400 Sekunden, da kenne ich mich aus

Guten Tag,

das hilft mir leider überhaupt nicht weiter.

Sonnige Grüße,

Waldemar
3 11.12.2009 14:49 Waldemar ist offline Beiträge von Waldemar suchen
domin domin ist weiblich
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RE: Lottoschein einlösen

Zitat:
Original von Waldemar
Guten Tag,

ich habe mal eine etwas blöde Frage. Aber wie lange hat man eigentlich Zeit, seinen Lottoschein bei einem Hauptgewinn oder auch einem kleineren Gewinn einzulösen? Der wird doch bestimmt nach einer gewissen Zeit verfallen, oder? Gibt es da eine gesetzlich vorgeschriebene Frist oder ist das von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich?

Sonnige Grüße,

Waldemar


Der Lottogewinn verfällt nach 12 Wochen. Sie haben aber auch die Möglichkeit, sich eine Lottokarte anzuschaffen, die es Ihnen ermöglicht, dass Ihnen das Geld im Gewinnfall auf Ihr Konto überwiesen wird - selbst wenn Sie den Lottoschein verloren haben. Über die Kosten informieren Sie sich am besten in einer Lottoannahmestelle.

Viele Grüße,

domin
4 13.12.2009 11:06 domin ist offline Beiträge von domin suchen
Waldemar Waldemar ist männlich
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RE: Lottoschein einlösen

Zitat:


Der Lottogewinn verfällt nach 12 Wochen. Sie haben aber auch die Möglichkeit, sich eine Lottokarte anzuschaffen, die es Ihnen ermöglicht, dass Ihnen das Geld im Gewinnfall auf Ihr Konto überwiesen wird - selbst wenn Sie den Lottoschein verloren haben. Über die Kosten informieren Sie sich am besten in einer Lottoannahmestelle.

Viele Grüße,

domin


Danke schön - das hilft mir weiter.

Vielen Dank und sonnige Grüße,

Waldemar
5 13.12.2009 12:13 Waldemar ist offline Beiträge von Waldemar suchen
frolix frolix ist männlich
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RE: Lottoschein einlösen

Kann ich denn, wenn ich gewonnen habe, einen Lottoschein, den ich in Baden-Würtemberg ausgefüllt habe, auch in einem anderen Bundeland einlösen?
6 13.12.2009 16:15 frolix ist offline Beiträge von frolix suchen
domin domin ist weiblich
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RE: Lottoschein einlösen

Zitat:
Original von frolix
Kann ich denn, wenn ich gewonnen habe, einen Lottoschein, den ich in Baden-Würtemberg ausgefüllt habe, auch in einem anderen Bundeland einlösen?


Lotterierecht ist Landesrecht. Sie können nur in dem jeweiligen
Bundesland Gewinne geltend machen, in dem Sie gespielt haben.

Wenn man sich in einem anderen Bundesland aufhält, kann man die Original-Spielquittung jedoch oft auch auf postalischem Wege unter Angabe von Anschrift und Bankverbindung zur Lottozentrale schicken und bekommt den Gewinn dann auf sein Konto überwiesen.

Viele Grüße,

domin
7 14.12.2009 14:04 domin ist offline Beiträge von domin suchen
frolix frolix ist männlich
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RE: Lottoschein einlösen

Ok, verstehe. Besten Dank!
8 15.12.2009 14:29 frolix ist offline Beiträge von frolix suchen
sunrise sunrise ist männlich
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Waldemar, so ein Spassvogel wie du hat hier auch noch gefehlt.
Du trägst jetzt mit deinen superrecherchierten Berichten und wahnsinnswichtigen Fragen zum Niveau dieses Forums bei.
Und
gut aussehen tust auch noch.
Danke und " Respekt "

sunrise
9 16.12.2009 00:46 sunrise ist offline Beiträge von sunrise suchen
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