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Zum Ende der Seite springen Erteilt sich Gemeinde selbst die Marktfestsetzung?
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Civil Servant   Zeige Civil Servant auf Karte Civil Servant ist männlich
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Erteilt sich Gemeinde selbst die Marktfestsetzung?

Kolleginnen und Kollegen,

eine kreisangehörige Gemeinde ist selbst Veranstalter des Weihnachtsmarktes (Jahrmarkt). Fraglich ist, ob sie sich selbst die Festsetzung erteilt. Ich haben Sympathien für eine Festsetzung. Sympathie ist allerdings keine rechtliche Kategorie, so dass ich gerne wüsste, wer dazu mehr weiß oder Fundstellen nennen kann.

Gruß von der Lahn

Frank Schuster

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Civil Servant: 26.11.2009 12:06.

1 26.11.2009 12:05 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
Solon
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OJ Neuss   Zeige OJ Neuss auf Karte OJ Neuss ist männlich
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RE: Erteilt sich Gemeinde selbst die Marktfestsetzung?

Hallo aus Neuss,

das war ja mal 'ne harte Nuss.

Die Behörde machte eine "Selbstfestsetzung" s. Friauf Rdnr. 36 zu § 69 GewO oder Landmann/Rohmer Rdnr. 26 zu § 69.

Mein neuer Lieblingsbegriff ist jetzt: [bt]"intrakorporative Organisationsmaßnahme"
.[/bt]

Im Privatleben gibt es das an der Theke, wenn ich mir selbst noch ein Bierchen "genehmige".


Jürgen Schmitz

__________________
Dort wo die Erft den Rhein begrüßt......
2 26.11.2009 12:54 OJ Neuss ist offline E-Mail an OJ Neuss senden Homepage von OJ Neuss Beiträge von OJ Neuss suchen
Solon
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Civil Servant   Zeige Civil Servant auf Karte Civil Servant ist männlich
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Hallo Kollege Schmitz,

weil der Markt bereits am Sonntag ist, habe ich die Frage auf die Schnelle hier gepostet. Später bin ich auch in Landmann-Rohmer fündig geworden und habe die Gemeinde informiert. Es ist eigentlich auch logisch, setzen doch die Marktpriviliegien einen entsprechenden Bescheid voraus.

Danke für die Mühe!

Gruß aus Wetzlar

Frank Schuster
3 26.11.2009 13:01 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
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Selbstverständllch kann die Gemeinde einen Markt, den sie selbst veranstaltet, festsetzen.
Dann aber nicht als Bescheid = Verwaltungsaklt sondern als Internum.
Meist wird dies durch Satzung geregelt, in der auch die Markltordnung mit enthalten ist.
4 05.06.2013 12:52 wyhlmaus50 ist offline E-Mail an wyhlmaus50 senden Beiträge von wyhlmaus50 suchen
F.Lichtenstern F.Lichtenstern ist männlich
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Daumen hoch!

Auch bei uns hat eine Gemeinde wegen dieses "Problems" angefragt. Vielen Dank, die Ausführungen haben mir sehr geholfen. Bin schließlich im Landmann/Rohmer fündig geworden.

Gruß aus Bayern

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von F.Lichtenstern: 26.08.2014 13:48.

5 26.08.2014 13:47 F.Lichtenstern ist offline E-Mail an F.Lichtenstern senden Beiträge von F.Lichtenstern suchen
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