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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Poker-Turnier » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Poker-Turnier 3 Bewertungen - Durchschnitt: 10,003 Bewertungen - Durchschnitt: 10,003 Bewertungen - Durchschnitt: 10,003 Bewertungen - Durchschnitt: 10,003 Bewertungen - Durchschnitt: 10,00
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Felix Krämer   Zeige Felix Krämer auf Karte Felix Krämer ist männlich
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Poker-Turnier

Hallo aus Alzenau,

ich habe gerade eine Anfrage bekommen, ob es möglich ist, ein Poker-Turnier zu veranstalten. Ich habe erst kürzlich etwas darüber gelesen, weiß aber nicht mehr wo. Vielleicht hier im Forum?? Konnte keinen entsprechenden Thread finden...

Das ganze soll so ablaufen:

- der Teilnehmer bezahlt ein Startgeld von x €
- gespielt wird mit Chips, die keinen Geldwert haben
- der erste und der zweite bekommt jeweils einen Geldpreis, die anderen Teilnehmer gehen leer aus.

Fällt das ganze unter § 5a SpielV bzw unter Anlage zu § 5a SpielV??

Bin dankbar für Eure Kommentare

Gruß
Felix Krämer
1 23.03.2006 15:46 Felix Krämer ist offline E-Mail an Felix Krämer senden Beiträge von Felix Krämer suchen
Solon
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BE-DE   Zeige BE-DE auf Karte BE-DE ist männlich
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RE: Poker-Turnier

Moin Moin von der Delme,
zählt Poker nicht sowieso zum Glücksspiel? Kopfkratz
außer es handelt sich um den Sport, wie er auf Eurosport oder DSF gezeigt wird mit den Meisterschaften verwirrt
Beim Skatturnier läuft das immer mit Zertifizierung der PTB und dann mit Erlaubnis nach § 33 d GewO

__________________
der nächste Feierabend kommt bestimmt und immer schön munter bleiben Bye! von der D....
2 23.03.2006 16:18 BE-DE ist offline E-Mail an BE-DE senden Homepage von BE-DE Beiträge von BE-DE suchen AIM-Name von BE-DE: BeDe YIM-Name von BE-DE: BeDe MSN Passport-Profil von BE-DE anzeigen
Solon
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Andreas Zeinert   Zeige Andreas Zeinert auf Karte Andreas Zeinert ist männlich
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RE: Poker-Turnier

Hallo,

ich hab ein bisschen im Internet gesucht. Die German Poker Players Association hat einige interessante Hinweisen, auch zu Turnieren bzw. bisherigen Turnierorten. Vielleicht können die Kollegen dort weiterhelfen.

Viele Grüße aus dem sonnigen Cottbus
3 23.03.2006 17:02 Andreas Zeinert ist offline E-Mail an Andreas Zeinert senden Beiträge von Andreas Zeinert suchen
OJ Neuss   Zeige OJ Neuss auf Karte OJ Neuss ist männlich
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RE: Poker-Turnier

Hallo aus Neuss,

es handelt sich je nach Spielsystem um ein Spiel anderer Art i.S.v. § 33 d GewO. In Neuss hat es das schon mal gegeben. Ich muss aber erst mal danach suchenKopfkratz .

Sobald meine grauen Zellen Ihren Streik beendet haben (offensichtlich sind es Angestellte und keine Beamten), werde ich mich zu dem Thema noch mal melden.

Jürgen Schmitz

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4 23.03.2006 17:31 OJ Neuss ist offline E-Mail an OJ Neuss senden Homepage von OJ Neuss Beiträge von OJ Neuss suchen
Felix Krämer   Zeige Felix Krämer auf Karte Felix Krämer ist männlich
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Themenstarter Thema begonnen von Felix Krämer


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RE: Poker-Turnier

Hallo aus Alzenau,

ich habe folgendes herausbekommen, komme aber damit nicht wirklich weiter:


- Ein "anderes Spiel mit Gewinnmöglichkeit" (§ 33dGewO) ist i. d. R. ein Geschicklichkeitsspiel. Kartenspiele gelten aber nach Hickel/Wiedmann nur als Geschicklichkeitsspiel wenn alle Karten ausgegeben werden. Dies ist bei Poker meines Wissens nicht der Fall.

- Spiele mit Geldgewinnen dürfen nur in Spielhallen veranstaltet werden

- Um eine Erlaubnis nach § 33d erteilen zu können, müsste die Veranstaltung gewerbsmäßig sein.

Diese Punkte treffen aber alle nicht zu. Darf es dann gar nicht veranstaltet werden, oder brauch der überhaupt keine Erlaubnis??? Muss ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom BKA verlangen??

Gruß
Felix Krämer

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Felix Krämer: 24.03.2006 08:51.

5 24.03.2006 08:50 Felix Krämer ist offline E-Mail an Felix Krämer senden Beiträge von Felix Krämer suchen
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RE: Poker-Turnier

Moin Moin oder an den Kollegen Krämer,
mir liegt eine Stellungnahme unseres LKA an einem Nachbarkreis vor. Darin geht es um die Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen zur Brauchtumspflege. Das LKA läßt sich in dieser Stellungnahme auch über die Glücksspieleigenschaft aus. Vielleicht kannst Du ja etwas damit anfangen. Ich sende Die die Unterlagen gleich per Mail.

Allen anderen ein schönes Wochenende
Gruß
Siegfried Bluhm
6 24.03.2006 10:05 LK Oldenburg ist offline E-Mail an LK Oldenburg senden Homepage von LK Oldenburg Beiträge von LK Oldenburg suchen
Reichw   Zeige Reichw auf Karte Reichw ist männlich
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RE: Poker-Turnier

Hallo aus Troisdorf,

bei uns hat hier erst kürzlich ein Pokerturnier stattgefunden so ähnlich wie von Ihnen beschrieben. Bei den Unterlagen waren auch Stellungnahmen u.a. der Städte München und des Innenministeriums Rheinland-Pfalz beigefügt. Danach komme § 33d GewO nicht in Betracht, weil sich diese Norm nur auf Geschicklichkeitsspiele beziehe. Und Pokern sei als Glücksspiel zu werten, da - wie auch schon gesagt - nicht alle Karten im Spiel sind. Aber es sei auch kein illegales Glücksspiel nach § 284 StGB, weil der Eintrittspreis nicht als Einsatz anzusehen sei (sofern er nicht erheblich ist - m.E. bis 50 €) und alle Spieler die gleiche Anzahl von Chips erhalten. Für mich klang das alles nachvollziehbar, deshalb haben wir da mal nix gegen gehabt...

Was mich bei der Durchführung ein wenig gestört hat,ist, dass die Spieler im Laufe des Spiels höchstens zweimal Chips für 15 € nachkaufen konnten, umso ein vorzeitiges Ausscheiden zu verhindern. Aber die Kripo meinte dann nachträglich auf Nachfrage, dass auch dieses wohl noch gerade so akzeptabel sein könnte, wenn zumindest der Gesamtbetrag (50 €) nicht überschritten wird. Sie empfahl aber auch, im Zweifel mal bei der Staatsanwaltschaft nachzufragen.

Ansonsten war das Turnier ziemlich gut besucht (ca. 200 Spieler!).

Mich würde auch interessieren, ob es andere Rechtsmeinungen gibt.

Bis dann
Guido Reichwald
7 24.03.2006 10:37 Reichw ist offline E-Mail an Reichw senden Beiträge von Reichw suchen
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RE: Poker-Turnier

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

von der bereits oben zitierten German Poker Play Association werden vermehrt Poker Turniere angeboten. Dabei erwirbt der Teilnehmer nach Bezahlung der Startgebühr eine Berechtigung am Turnier teilzunehmen und ein virtuelles Spielkapital. Dieses "Spielkapital" wird benötigt, um überhaupt ein Pokerspiel durchführen zu können. In verschiedenen Spielrunden wird dann der Sieger des Turniers ermittelt, der einen gesponsorten Preis erhält.

Da für die einzelnen Pokerspiele keine Einsätze geleistet werden, und die Gebühr nur das "Eintrittsgeld" für die Veranstaltung darstellt, liegt kein Glücksspiel im Sinne des § 284 StGB und auch kein gewerbliches Spiel im Sinne des § 33 d GewO vor. Die Veranstaltung ist nur ggf. als Vergnügung nach den landesrechtlichen Ordnungsgesetzen anzusehen (in Bayern Art. 19 LStVG).

Hinweise zu den Pokerturnieren erhalten Sie unter www.gppa.de

In Ingolstadt wurden bereits zwei Pokerturniere veranstaltet. Der Veranstalter, die Deutsche Pokerliga erhielt das angehängte Schreiben.

Anmerkung: Der Dateianhang wurde entfernt, da nicht mehr aktuell. Hinweise zu Pokerturnieren jetzt im nicht-öffentlichen Teil. Behördenmitarbeiter finden das Merkblatt hier.

__________________
Thomas Kirchhammer

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Ingolstadt: 24.11.2006 13:01.

8 24.03.2006 10:51 Ingolstadt ist offline E-Mail an Ingolstadt senden Homepage von Ingolstadt Beiträge von Ingolstadt suchen
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RE: Poker-Turnier

Hallo aus Neuss,

Zitat:
es handelt sich je nach Spielsystem um ein Spiel anderer Art i.S.v. § 33 d GewO. In Neuss hat es das schon mal gegeben. Ich muss aber erst mal danach suchen .


Habe die Akte gefunden und muss zugeben, alles quatsch.

Die Erlaubnis aus dem Jahr 2001 war für ein Preisskat-Turnier.Wand

Man wird halt nicht jünger.

Genehmige mir jetzt erst mal ein Tässchen Galama, werfe ein paar Demenzblocker, versuche magenschonenden Kaffee, beantrage beim Hauptamt einen Treppenlift und mach dann weiter.

Jürgen Schmitz

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9 27.03.2006 08:21 OJ Neuss ist offline E-Mail an OJ Neuss senden Homepage von OJ Neuss Beiträge von OJ Neuss suchen
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RE: Poker-Turnier

Hallo und Moin aus Alzenau,

@ OJ Neuss
vielen Dank für die Mühe, die ich Ihnen gemacht habe. Aber ich hoffe, ganz so schlimm wird es jetzt dann doch nicht...

Zitat:
" Man wird halt nicht jünger.
Genehmige mir jetzt erst mal ein Tässchen Galama, werfe ein paar Demenzblocker, versuche magenschonenden Kaffee, beantrage beim Hauptamt einen Treppenlift"


Gruß
Felix Krämer
10 27.03.2006 08:46 Felix Krämer ist offline E-Mail an Felix Krämer senden Beiträge von Felix Krämer suchen
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RE: Poker-Turnier

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Das Zitat von unserem geschätzten Kollegen aus Neuss:

Habe die Akte gefunden und muss zugeben, alles quatsch.

Die Erlaubnis aus dem Jahr 2001 war für ein Preisskat-Turnier.Wand

muss noch etwas ergänzt werden.

Für ein Preis-Skatturnier ist normalerweise keine Genehmigung nach § 33 d GewO erforderlich, da es sich um ein unbedenkliches Spiel im Sinne des § 5 a SpielV i.V. mit Nr. 1 a und Nr. 3 der Anlage zur SpielV handelt.

Die Genehmigung nach § 33 d GewO ist nur dann erforderlich, wenn von den Vorgaben des § 5a und der Anlage abgewichen wird. Die Genehmigung dürfte aber daran scheitern, dass es für das Spiel Skat keine Unbedenklichkeitsbescheinigung des BKA oder eines LKA geben dürfte.

Gelegentliche Vergesslichkeit ist keine Schande, der Mensch funktioniert nur wenn er etwas vergessen / verdrängen kann.

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Thomas Kirchhammer
11 27.03.2006 10:38 Ingolstadt ist offline E-Mail an Ingolstadt senden Homepage von Ingolstadt Beiträge von Ingolstadt suchen
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RE: Poker-Turnier

Aber lieber Kollege aus Ingolstadtgeschockt ,

selbstverständlich hat es 2001 eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für dieses Spiel gegeben. Sonst hätte ich doch keine Erlaubnis gemacht.

Bescheinigung BKA:

Az.: 20.500-01/01 vom 17.05.2001.

aus Neuss

Jürgen Schmitz

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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von OJ Neuss: 27.03.2006 12:03.

12 27.03.2006 11:04 OJ Neuss ist offline E-Mail an OJ Neuss senden Homepage von OJ Neuss Beiträge von OJ Neuss suchen
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RE: Poker-Turnier

Moin Moin von der Delme,
damals hat es schon eine PTB Zulassung gegeben, hatten wir nämlich auch und daraufhin wurde die erforderiche Erlaubins nach 33 d gefertigt smile .
Jetzt läuft ja auch schon wieder ein Turnier "Preisskat GS 2/G" mit Auslobung von meistens 1000 Euro Preisgeld pro Monat. Wird in vielen Merkur und Löwenplayhallen gespielt. Soll von Anfang 2006 bis Ende 2007 gespielt werden können, solange gilt die UB der PTB. großes Grinsen

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13 27.03.2006 11:43 BE-DE ist offline E-Mail an BE-DE senden Homepage von BE-DE Beiträge von BE-DE suchen AIM-Name von BE-DE: BeDe YIM-Name von BE-DE: BeDe MSN Passport-Profil von BE-DE anzeigen
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RE: Poker-Turnier

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

vielen Dank für die vielfältigen Informationen.

Beim Skat-Preisturnier des Kollegen Schmitz dürfte es sich um ein Turnier mit Geldpreisen in einem Betrieb im stehenden Gewerbe, z.B. Gaststätte etc. gehandelt haben. Dafür ist die UB des BKA und eine Erlaubnis nach § 33 d GewO erforderlich.

Skat ist in (Süd)Bayern nicht sehr verbreitet und für Schafkopfist mir bisher keine UB bekannt. Die Schafkopfturniere müssen sich daher an § 5 a SpielV orientieren oder dürfen nicht gewerbsmäßig veranstaltet werden (z.B. einmalige Jubiläumsturniere).

Da die UB für Skat nicht vom BKA veröffentlicht wurde, könnte Kollege Schmitz diese gelegentlich in den Formularpool einstellen.

Unser Kollege Behrens hat es offenbar mit einem anderen Spiel zu tun, das in Spielhallen veranstaltet wird. Diese Spiele werden aber nicht von der PTB zugelassen sondern es ist eine UB des BKA erforderlich (§ 33 d Abs. 2 GewO).

Nicht vergessen: Wenn das Spiel im Reisegewerbe, z.B. in einem Bierzelt, Festhalle etc. veranstaltet wird, muss die Erlaubnis nach § 60 a Abs. 2 erteilt und eine UB vom Landeskriminalamt vorgelegt werden.

Die obigen Ausführungen gelten aber nur für gewerbsmäßige Spiele mit Gewinnmöglichkeit. Ein Spieleturnier, bei dem kein Einsatz für das Spiel, sondern nur für die Teilnahme am Ereignis gezahlt wird und bei dem die Preise nicht aus dem "Spielkapital" finanziert werden ist weder ein Glücksspiel, noch ein gewerbliches Spiel nach § 33 d oder § 60 a GewO.
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Thomas Kirchhammer
14 27.03.2006 12:32 Ingolstadt ist offline E-Mail an Ingolstadt senden Homepage von Ingolstadt Beiträge von Ingolstadt suchen
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RE: Poker-Turnier

Moin Moin von der Delme,
@ Kollege Kirchhammer:
und Danke Hast ja Recht Respekt anbeten , habe ich auch gemeint Augen rollen
Aber meinen und schreiben scheint doch zweierlei zu sein. Kopfkratz
Muss mich wohl bei Kollege Schmitz einklinken und Gerstensaft gegen Galama oder Ähnliches eintauschen. Wenn's wirkt verwirrt , besteht noch Hoffnung.
Übrigens: die UB vom BKA ist vom 10.10.05 AHUB Nr: 21.015-01/05

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RE: Poker-Turnier

[Mod on]
Massiver Verstoß gegen die Forenregel deswegen gelöscht - Bitte in Zukunft Forenregeln beachten!!!!
[Mod off]
16 21.05.2007 15:18 MrNonStop ist offline E-Mail an MrNonStop senden Homepage von MrNonStop Beiträge von MrNonStop suchen
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Poker: Experten erwarten Gerichtsmarathon wie bei Sportwetten

Von Ansgar Lange/Gunnar Sohn

München/Düsseldorf - Die Zeit verrauchter Hinterzimmer ist vorbei. Pokern wird zum Volkssport und verlässt die Schmuddelecke: „Was in den letzten zwei Jahren in der Pokerszene passiert ist, gleicht einer Revolution: Vom Casino-Spiel oder dem Zeitvertreib halbseidener Gestalten in privaten Hinterzimmern mutiert Poker immer mehr zur Trendsportart der Generation 2.0. Online-Casinos wie ‚PartyPoker’ oder ‚Pokerstars.com’ verzeichnen Milliardenumsätze, in ihren virtuellen Pokerräumen zocken zeitgleich mehrere Zehntausend Spieler“, schreibt die Berliner Morgenpost. Das Deutsche Sport-Fernsehen ist einer der medialen Vorreiter, immer mehr Prominente setzen sich vor der Kamera an den Spieltisch, und mit rasanter Geschwindigkeit hat das Spiel auch das Internet erobert. „Allein 2,9 Millionen Zocker soll es laut dem Verband der deutschen Automatenindustrie mittlerweile im World Wide Web geben, davon 260.000 Deutsche, die online pokern“. Das berichtet die Welt. Dass man als Profispieler sogar gut leben kann, beweist Kreml-Flieger Matthais Rust. Seine Risikofreude bewies er schon 1987, als er mit seiner Cessna auf dem Moskauer Roten Platz landete. Heute, so berichtete die Bild-Zeitung. 20 Jahre nach seinem Flug, ist er Profi-Pokerspieler. „Mein höchster Gewinn war eine dreiviertel Million bei einem Turnier in Las Vegas. Aber ich habe auch schon wieder viel verloren“, wird er dort zitiert.

Der Poker-Boom macht auch vor der Sponsoringbranche nicht halt. „Der weltweite Umsatz der Online-Pokerunternehmen konnte sich in den letzten vier Jahren verzehnfachen“, berichtet das Branchenmagazin Sponsors. In Deutschland, so das Magazin, „ist seit Kurzem nun auch das erste Unternehmen der Branche als Sponsor von Bayer Leverkusen im direkten Sportumfeld vertreten. Weitere könnten folgen. Denn die Affinität zum Thema Sport-Sponsoring zeigt zumindest ein Blick ins Ausland.“ Unter anderem ist beispielsweise das Online-Casino 888 Trikotsponsor des frischgebackenen UEFA-Cup-Siegers FC Sevilla, auf den wett- und pokerbegeisterten britischen Inseln werden Aston Villa, Tottenham Hotspurs und der FC Middlesbrough von Pokeranbietern gesponsert. In Deutschland erwarten Experten allerdings – wie bereits bei den Sportwetten – demnächst staatliche Restriktionen: „Denn Glücksspiel ist in Deutschland eigentlich bislang dem Staat vorbehalten und nicht jeder will es den Unternehmen abnehmen, dass sie mit ihrer Werbung nur neue Kunden für ihre unentgeltlichen Pokerschulen gewinnen möchten“, so Sponsors. Wulf Hambach, Rechtsanwalt der Münchener Kanzlei Hambach & Hambach erwartet im Interview mit dem Magazin einen „Gerichtsmarathon wie bei den Sportwetten“.

Gefunden unter: http://www.firmenpresse.de/pressinfo30191.html
17 21.05.2007 16:20 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
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Hallo anders,

einen Gerichtsmarathon werden nur die verursachen, die das Strafrecht nicht verstehen.

Mr. NONSTOP

versuchte auch hier im Forum für ein Turnier zu werben und wenn man dann seine Turnierregeln betrachtet, so heißt es da:

"für eine einmalige Gebühr von 15,-€ für ein Sit and Go Turnier"
"Das Sit and Go Turnier wird mit minimal 7 und maximal 10 Spielern ausgetragen. Die ersten 3 Spieler des Turniers werden unmittelbar nach dem Turnier Sachpreise und alle Teilnehmer Turnierpunkte erhalten."

Dann gibt es noch ein paar Fun Tables für 5,-€, natürlich auch mit Sachpreisen, damit die Wartezeit nicht so lange wird.

Und zum Schluß nach der "Turnierserie" spielen die 20 Spieler mit den meisten Punkten das große Finale mit hochwertigen Preisen aus.


Was versucht der Veranstalter hier zu vermitteln? Eine Art Skatturnier? Kenne ich anders.


Handelt es sich hier vielleicht um Platzgebühren? Denn bei der in den Turnierregeln vorgegebenen Blindstruktur mit den min. zur Blinderhöhung, könnte man auch die maximale Platzzeit ausrechnen.

Dann könnte man noch ein Rechenspiel machen. An wie viel Einzelturnieren schafft es eine Person während der Turnierserie teilzunehmen?


Also wofür ein Gerichtsmarathon?

Gruß Meike
18 21.05.2007 17:10 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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RE: Poker-Turnier

Ich entschuldige mich für mein Fehlverhalten...es wird nicht mehr vorkommen!!!


Scusa me
19 21.05.2007 18:12 MrNonStop ist offline E-Mail an MrNonStop senden Homepage von MrNonStop Beiträge von MrNonStop suchen
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MrNonStop,

es wäre auch schön, wenn Sie Ihre Turnierregeln überarbeiten.

Gruß
Meike
20 21.05.2007 19:23 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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