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Zum Ende der Seite springen "Die Kanalisierung des Glücksspiels"
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Meike
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"Die Kanalisierung des Glücksspiels"

Gruß an alle,

noch nie kam ein Automobilclub auf die Idee zu fordern,

dass nun die Menschen auf Bundesstraßen ohne Fahrerlaubnis

fahren dürfen, weil die Straßen schließlich dem Bund gehören

und der natürlich Fahrtrieb des Menschen dadurch kanalisiert sei.

Alle akzeptieren, dass das Fahren ohne Fahrerlaubnis verboten ist, auch wenn die

Kontrolle der Fahrerlaubnisse der Bundesbürger nicht flächendeckend und ständig erfolgen kann.


Im Glücksspiel muss ich erkennen, dass dort ständig neue Maßstäbe und Betrachtungsweisen

geschaffen werden wollen (entschuldigt die Grammatik, aber es wird nur so deutlich), so dass

nun tatsächlich von einigen Herrschaften angeregt wird, die "Datenautobahn" auf bestimmten

Teilstrecken frei zu geben, da der Spieler sonst "nicht kanalisiert" sei und das eigentliche Verbot

des "Fahrens" auf Datenautobahnen so "problembehaftet" in der Überprüfung sei.


Zur Erinnerung:

Es gibt einige Ziele des Staatsvertrags.

Kümmert man sich um alle?

Wenn ja, wie und in welcher Intensität ?


Ziele gem. § 1 GlüStV, gültig seit dem 01.01.2008:

1. Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern

2. Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen.

3. Das Glücksspielangebot zu begrenzen.

4. Den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken.

5. Ein Ausweichen auf nicht erlaubte Glücksspiele zu verhindern.

6. Den Jugend- und Spielerschutz zu gewährleisten.

7. Sicherzustellen, dass Glücksspiele ordnungsgemäß durchgeführt werden.

8. Sicherzustellen, dass die Spieler vor betrügerischen Machenschaften geschützt werden.

9. Sicherzustellen, dass die mit Glücksspielen verbundene Folge- und Begleitkriminalität abgewehrt wird.



Gruß
Meike
1 17.10.2009 06:49 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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