gewerbeverbot -sarl in frankreich |
john_slade
Grünschnabel
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Mecklenburg-Vorpomme
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gewerbeverbot -sarl in frankreich |
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Hallo liebe Community!
Nehmen wir mal an Herr L hat ein Gewerbeverbot wegen Steuerschulden in Deutschland.
Er war 3 Jahre selbstständig, am Anfang nicht so erfolgreich,
doch dann sehr. Das Finanzamt wollte 3 Jahre keine
Steuererklärung sehen bzw. hat immer nur gemahnt, etc.
Dann das Konto dicht gemacht.
Herr L war mit seiner bundesweiten Tätigkeit völlig überfordert,
hat wochenlang nur in Hotels gelebt und musste wirklich kreuz und quer
durch BRD gefahren.
Seine Ex.freundin hat ihm gesagt "wenn du nicht 1500.-Euro/Monat"
Unterhalt für mich und meinen Sohn zahlst, darfst Du ihn nicht mehr sehen".
Durch den psychischen Druck ist er aufrund der Einsamkeit in der
Ferne auch noch Spielsüchtig an Automaten geworden.
Nehmen wir mal an Herr L hatte in dieser Zeit so
95.000, 105.000 und 125.000 Umsatz gehabt,
wobei er auch bundesweit mit seinem eigenen firmenpkw fahren musste
und sehr hohe Aussgaben hatte.
Herr L hat glorreich zum Abschluss seiner Erfolgssträhne auch noch,
als sein Privat PKW kaputt war, besoffen einen Unfall gebaut,
mit einem Leihwagen.
Somit muss er auch noch die Unfallkosten selber tragen.
Strafe der StA 4800.-Euro, kaputter Leihwagen 24.000.-Euro.
Steuerschulden geschätzt von 3 Jahren 65.000.-Euro.
Mich würde interessieren, ob es einen logischen Grund gibt,
dass dieses Gewerbeverbot, da es meines Wissens nach kein
EU-weites Gewerbeverbot gibt, auch in Frankreich gilt.
Herr L wird bei der Privatinsolvenz mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht die
Steuerschulden erlassen bekommen, da er 3 Jahre keine
UmSt und ESt-Eklrärungen abgegeben hat.
Kennt jemdand ein EU-Gesetzt, dass verhindert bzw. die Daten übermittlet werden, wenn Herr in Frankreich ein SARL gründet deren
Geschäftsführer ein Treuhänder ist und diese einen
Online-Shop und einen Ebay-Shop in Frankreich betreibt.
Danke für Eure Bemerkungen.
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10.09.2009 20:09 |
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