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Zum Ende der Seite springen Abgrenzung Freiberuf - Gewerbe > Fotograf EILT
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Roesje Roesje ist weiblich
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Abgrenzung Freiberuf - Gewerbe > Fotograf EILT

Hallo!

Brauch mal wieder eilig eure Hilfe!!!!

Hatte heute morgen eine Anfrage bzgl. Freiberufliche Tätigkeit oder Gewerbe.
Die Person möchte als Service-Partner für einen AuftraggeberFotos erstellen (Fotograf) und im Bereich KFZ eine Zustandsberichtserstellung anbieten...sowas wie bestimmte Mängel am KFZ fotografieren, auswerten etc.

Die Person ist ausgebildeter KFZ-Meister, jedoch weder ausgebildeter Fotograf oder Sachverständiger KFZ.
Laut Aussage des Anfragenden sind andere Personen, die für den Auftraggeber arbeiten freiberuflich tätig. Das Finanzamt hat ihm nur einen Fragebogen mitgegeben, sich jedoch nicht dazu geäußert, ob er dann bei denen unter freiberuflich fällt.

Da die Person heute noch mal vorbeikommen wollte, bräuchte ich dringend ein paar Einschätzungen.

Nach meinem Wissen würde ich eher vermuten, dass hier Gewerbe vorliegt, wüsste jetzt keinen Grund, warum diese Tätigkeit freiberuflich wäre....

Bitte bitte Hilfe anbeten

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1 09.09.2009 10:25 Roesje ist offline E-Mail an Roesje senden Homepage von Roesje Beiträge von Roesje suchen
Solon
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RE: Abgrenzung Freiberuf - Gewerbe > Fotograf EILT

Hallo,

würde das genauso sehen. Sehe hier keinen Hinweis auf freiberufliche Tätigkeit, da - zumindest so wie sich der Sachverhalt darstellt - weder eine freie wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeit höherer Art vorliegt bzw. die Tätigkeit eine persönliche Dienstleistung höherer Art ist, die eine höhere Bildung (abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium) erfordert.
(vgl. Landmann/Rohmer, GewO (I), § 14 Rdn. 24 ff)

Wie das Finanzamt das wiederum einstuft ist aus gewerberechtlicher Sicht uninteressant.
2 09.09.2009 11:25 *noob* ist offline E-Mail an *noob* senden Beiträge von *noob* suchen
Solon
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Steffen Balzer   Zeige Steffen Balzer auf Karte Steffen Balzer ist männlich
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Hallo,

ich sehe es genauso. Die Voraussetzungen für die Anzeigepflicht sind gegeben.

Nicht verunsichern lassen von der Aussage, dass die anderen Arbeitnehmer freiberuflich sind. Im Sprachgebrauch kommt es häufig vor, dass Selbstständigkeit und Freiberuflichkeit gleich gewertet werden.

Vielleicht mal genauer hinschauen und hinhören. Vielleicht liegt auch der Fall vor das auch die anderen Arbeitnehmer eine Gewerbeanzeige nachzuholen haben.

Mfg, Steffen Balzer

__________________
Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. (Joseph Joubert, französischer Schriftsteller, 1754 - 1824)
3 09.09.2009 11:47 Steffen Balzer ist offline E-Mail an Steffen Balzer senden Beiträge von Steffen Balzer suchen
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Abgrenzung Freiberuf-Gewerbe- Fotograf



ich schließe mich grundsätzlich meinen Vorrednern an und würde auch zu einer Anzeigepflicht nach § 14 GewO tendieren.... zusätzlich würde ich die Bezeichnung der Tätigkeit aber im Vorfeld auch noch mit unserer zuständigen Handwerkskammer abstimmen, den eigentlich handelt es sich ja um ein zulassungsfreies Handwerk ...

Gruß aus Frankenthal (Pfalz)
4 09.09.2009 14:26 Stadtverwaltung Frankenthal ist offline E-Mail an Stadtverwaltung Frankenthal senden Beiträge von Stadtverwaltung Frankenthal suchen
Roesje Roesje ist weiblich
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Danke

Wunderbar, da lag ich ja mit meiner Vermutung richtig..

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5 10.09.2009 07:54 Roesje ist offline E-Mail an Roesje senden Homepage von Roesje Beiträge von Roesje suchen
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