Gewerbeschau - Ausstellung nach § 65 GewO |
G. Schneider
Eroberer
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Gewerbeschau - Ausstellung nach § 65 GewO |
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Hallo zusammen,
unser hiesige Gewerbeverein hat hier einen Antrag auf Festsetzung als Messe für Ihre Gewerbeschau an einem Sonntag von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr gestellt. Die Gewerbeschau findet in einem Gewerbegebiet statt. Dabei sollen 40 dort ansässige Firmen sich "hinter die Fassade schauen lassen" mit entsprechendem Rahmenprogramm wie Hüpfburgen, Catering, Showbühnen, etc.
Wie sieht es mit der Festsetzung aus? Als Messe würde ich es nicht bezeichnen, eher noch als Ausstellung nach § 65 GewO.
Allerdings könnte man es auch als Leistungsschau sehen u. da sind die Voraussetzungen nach § 65 GewO nicht erfüllt.
Könnte mir evtl. jemand weiterhelfen?
Gruß
G. schneider
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1
25.08.2009 09:29 |
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Solon
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Christiane
Routinier
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Hallöchen,
ich habe vor Jahren ein Schema zur Prüfung von Veranstaltungen bekommen. Das stammt aus einem Buch Meyer-Hentschel/Rindermann: Märkte, Messen, Ausstellungen.
Schicken Sie mir Ihre Faxnummer und ich lasse es Ihnen zukommen.
Nach der ZustVO in LSA ist für die Festsetzung von Messen und Ausstellungen der Landkreis zuständig. Also bitte vorher nochmal in Ihre ZustVO schauen.
Christiane
__________________ Viele Grüße aus dem Harz!
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2
25.08.2009 09:38 |
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Solon
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Stadtverwaltung Frankenthal
Kaiser
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Gewerbeschau - Ausstellung nach § 65 GewO |
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ich bin mir zwar nicht ganz sicher, aber ich meine, mich daran erinnern zu können, dass eine solche Veranstaltung nicht unter § 65 GewO ff. fällt...
die Bestimmungen (§§ 64 GewO) ff. sind ja eher dem Reisegewerbe zuzurechenen... Ladengeschäfte dürfen aus meiner Erinnerung heraus nicht an solchen Veranstaltungen teilnehmen... habe ich irgendwo im Kommentar Landmann/Rohmer ein Mal gelesen...bei Bedarf suche ich Ihnen die Fundstelle heraus....
wie wäre es in ihrem Fall mit einer Rechtsverordnung nach dem Ladenöffnungsgesetz?
Gruß aus Frankenthal (Pfalz)
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3
25.08.2009 14:08 |
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