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jasper
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Zitat:
Original von r2d2

Das gesamte System und das heute Ergebnis stinkt nach Vetternwirtschaft und Korruption!




"Andere" tun das als Verschwörungstheorie ab. großes Grinsen
21 17.08.2009 12:53 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
Solon
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dieter116
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Zitat:
Original von r2d2
Um evtl. Mißverständnisse vorzubeugen:

Der "Gewinnplan" hat keinen Einfluss auf das Spiel und somit auch nicht auf das Gewinn-/Verlustverhältnis (sprich "Auszahlquote" (AQ))

Der "Gewinnplan" ist nur ein Erkennungszeichen für eine sparsame Einstellung des gesamten Gerätes.

Es war ein Kunstfehler der Hinterhof-Dongel-Einsteller.

Das bedeutet, dass durch die "Sparsam-Dongle" die Aufsteller sich gezielt und bewusst einen großen Anteil vom am Kuchen (Spielereinsatz) abschneiden.




Die beiden Aussagen beissen sich doch wohl !


Natürlich hat der Gewinnplan , für welche Kombination es welchen Gewinn gibt, Einfluss auf die AQ und sgar sehr.

Bitte definiere doch mal dein Verständniss von Gewinnplan !

Und wie wird die 'Sparsamkeit' des Gerätes erreicht ?

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von dieter116: 17.08.2009 13:15.

22 17.08.2009 13:14 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
Solon
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Esteka Esteka ist männlich
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Konsequenz dieses undurchsichtigen Vorgangs ist jedenfalls, dass ich als Spieler Novoline-Geräte nicht mehr anpacke. Und ich weiss, dass viele Freunde genauso denken. Aktuell mögen manipulierte Versionen erkennbar sein, doch wer weiss, ob die Programmierer solche offensichtlichen Fehler wie den abweichenden Gewinnplan nächstes Mal weiderholen.

Die Neue Spielverordnung ist angetreten mit dem hehren Anspruch des Spielerschutzes. In jeder Hinsicht (Einsätze, Gewinne, Manipulationssicherheit) hat sie versagt.
23 17.08.2009 18:06 Esteka ist offline E-Mail an Esteka senden Homepage von Esteka Beiträge von Esteka suchen
Meike
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Hallo Esteka,

willkommen im Forum.

Die Spielverordnung ist gut.

Die TR und Modifizierung des Kontrollmoduls ist der Knackpunkt.

Beim Novoliner wurde die Problematik im wahrsten Sinne des Wortes sichtbar, aber auch nur da,
wo das Spiel überhaupt aktiviert war.

So etwas kann doch nur passieren, wenn ein Fehler im Gesamtsystem vorliegt.

Daher sollte man sich die Ursache anschauen und nicht das einzelne, zufällig ( oder auch nicht ) festgestellte Symptom.


Gruß
Meike
24 17.08.2009 18:45 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
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Hallo Esteka !

Willkommen im Forum-Gewerberecht !

Du kommst aus dem Bereich von Menschen, die sich zum Freizeitvergnügen mit den PTB zugelassenen Geldspielgeräten beschäftigen, und auch die aktuellen Geldspielgeräte in der Aufstellung in den Spielstätten bespielen.

Du hast da eine klare und deutlich Aussage zur Benutzung der NovoLine Geldspielgeräte vorgebracht.

Dieser Absage würde ich mich als Geldspielgerätebespieler zu 100 % anschließen, wenn ich denn ein Geldspielgerätebespieler wäre.

Vor allen Dingen, wenn es so klare und deutliche Anzeichen gibt, dass die Geräte scheinbar nicht mehr der von der PTB zugelassenen Bauart entsprechen.
Ich finde der Spielerschutz im gewerblichen Glücksspiel mit den zugelassenen Geldspielgeräten muß vom Staat - bzw. seinen Organen - zu 100 % überwacht werden. Mißbräuche durch gierige Personen, die nur den Eigennutz im Sinn haben ( sozusagen als Ersatz für die mittels der FUNGAMES früher generierten Mittel ) gehören mit allen rechtsstaatlichen Mitteln verfolgt.

Denkbar wären massenhafte Anzeigen von Spielern, die diese Geldspielgeräte mit den unterschiedlichen Gewinnplänen mit einem Tastendruck feststellen können, bei den zuständigen Behörden.
Dann würde dieser Sachverhalt sicherlich schnellstmöglich verfolgt und auch aufgeklärt werden.

Nur zur Ergänzung:
Novo Line Geldspielgeräte sind noch nach der TR 3.x zugelassen worden.


@ Meike

Die Spielverordnung ist gut. Dieser Aussage stimme ich zu. Allerdings habe ich Bauschmerzen bei der Umgehung der Parameter der Spielverordnung durch die herstellende Industrie.
Insofern hoffe ich auf die Evaluierung der Spielverordnung im nächsten Jahr....
Da müssen nach meiner Meinung wohl noch einige Begrifflichkeiten verfeinert bzw. überhaupt definiert werden.

Grüße

__________________
gmg
25 17.08.2009 19:02 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Meike
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Lieber gmg,

wenn Du hier zu "massenhaften Anzeigen von Spielern" (Zitat Ende)

in einem öffentlichen Forum aufrufst, dann erkläre bitte

a) welcher Verdacht einer Straftat vorliegt

b) wie die einzelnen Tatbestandsmerkmale erfüllt wurden



Gruß
Meike
26 18.08.2009 05:21 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Esteka Esteka ist männlich
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... und wie es praktisch ablaufen soll.

Sind Fotos nötig (was in den meisten Hallen verboten ist und den Spieler selbst in Manipulationsverdacht bingt)?

Wie das richtige und zuständige Amt gefunden wird.

Ob es schriftlich, telefonisch oder persönlich und mit welchen Informationen nötig ist.

Ob es auch anonym möglich ist. Wenn nicht, setzt sich der Spieler einem Hausverbot des Betreibers aus. Bei Ketten kann das dazu führen, dass der Spieler die Hälfte der Spielhallen in seiner Umgebung nicht mehr betreten darf.

Wie der Sachverhalt dem Ordnungsamt verständlich gemacht wird. Sinnvoll wäre vielleicht eine Art Vordruck, in dem alle nötigen Informationen abgefragt werden.

Alternative wäre, mit den Verbänden der Automatenwirtschaft zusammenzuarbeiten. Eine Art "roter Brief", wie er in den 90er bezüglich Mißbrauch von Unterhaltungsgeräten genutzt wurde. Die Verdachtsmomente könnten dann vom Spieler an eine zentrale Adresse der Automatenwirtschaft geschickt werden, die dies einheitlich und ohne Offenlegung der Identität des Spielers weiter bearbeitet. Für solch ein Vorgehen könnte eventuell Goldserie.de, das grösste Forum der Automatenspieler, eingebunden werden, und die Vorgehensweise kommuniziert werden.
27 18.08.2009 06:44 Esteka ist offline E-Mail an Esteka senden Homepage von Esteka Beiträge von Esteka suchen
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Einige grundsätzliche Informationen:

Anfangsverdacht

Legalitätsprinzip

Strafverfolgungsbehörde

Ermittlungsverfahren

Strafanzeige

Strafanzeige erstatten

Aufnahmen sind immer gut.
Einen speziellen Vordruck gibt es nicht.

Strafanzeigen können beispielsweise bei der Staatsanwaltschaft oder der Polizei erstattet werden. Diese Dienststellen werden die örtliche Zuständigkeit prüfen und den Vorgang ggf. an die zuständige Behörde weiterleiten.

Verdacht welcher Straftat


Grüße

__________________
gmg
28 18.08.2009 07:25 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
jasper
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Zitat:
Original von Esteka
Konsequenz dieses undurchsichtigen Vorgangs ist jedenfalls, dass ich als Spieler Novoline-Geräte nicht mehr anpacke. Und ich weiss, dass viele Freunde genauso denken. Aktuell mögen manipulierte Versionen erkennbar sein, doch wer weiss, ob die Programmierer solche offensichtlichen Fehler wie den abweichenden Gewinnplan nächstes Mal weiderholen.

Die Neue Spielverordnung ist angetreten mit dem hehren Anspruch des Spielerschutzes. In jeder Hinsicht (Einsätze, Gewinne, Manipulationssicherheit) hat sie versagt.


Esteka,
willkommen im Forum.
Spielerschutze ist gleich Verbraucherschutz und umgekehrt.

Bitte verfall nicht in den Irrglauben, dass eine „Dongle-Steuerung“ schlechter ist als die „Fernsteuerungsmöglichkeit von Glücksspielgeräten via Vernetzung“.

Solange solche Systeme nicht kontrollierbar sind und sich Verordnungsgeber und Zulassungsbehörde mit dem Versprechen der Gerätehersteller zufrieden geben, haben weder Dongle-Steuerungsmöglichkeit noch Fernsteuerungsmöglichkeit beim Glücksspiel etwas zu suchen.

Merke: Beim Glücksspiel ist es wie beim Arztbesuch!
Suche Dir eine Spielhalle „Deines Vertrauens“ und bedenke dabei, dass sich Millionen teure Hochglanzzockerpaläste mit all ihre „Extraattraktionen“ und teuren „Hostessenservice“ nur in ganz seltenen Fällen durch Geräte finanzieren lassen, deren Auszahlquoten „serienmäßig“ bei teils weit über 85% liegen.

Lesen Der heutige „normal“ – Aufsteller hat in der Regel Monat für Monat ums Überleben zu kämpfen und kommt gerade so über die Runden.

Ich sage,
dass der Grundstein der heutigen Situation beim völlig intransparenten und von einer ganz bestimmten Gruppe von Automatenaufsteller beliebig auslegbaren Gewinn-/Verlustverhältnis liegt. Von einigen Seiten wird behauptet, dass diese Gruppe von Automatenaufsteller ihre eigenen Geräte in eigenen Spielhallen betreiben und jetzt als „Herstelleraufsteller“ bezeichnet werden.

Verfall bitte nicht in den Irrglauben, dass es nur bei „Dongle-Geräten“ manipulierte Versionen geben kann. Ich halte die Fernsteuerungsmöglichkeiten via Vernetzung und/oder den Einsatz von Chipkarten für weitaus schlimmer, da hier eine Kontrolle – anders als bei der Dongle-Steuerung – mit den heutigen Möglichkeiten so gut wie unmöglich ist.

Zitat:
Original von Esteka
Alternative wäre, mit den Verbänden der Automatenwirtschaft zusammenzuarbeiten. Eine Art "roter Brief", .........


Was haben denn diese Verbände der Automatenwirtschaft bis heute gegen Quoten-Dongle und Fernsteuerungsmöglichkeit unternommen?
Bevor Du von denen Unterstützung erhoffst, schau Dir zunächst deren Führungsköpfe und deren Finanzierungssystem genau an.


Danke
29 18.08.2009 07:53 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
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Hallo gmg,

Du hast die Frage b) nicht beantwortet.

Erkläre bitte, wie die Tatbestandsmerkmale beim § 284 StGB erfüllt sind?

Wenn Du z.B. das 1. zu prüfende Tatbestandsmerkmal hier mal fiktiv für alle durchprüfen würdest,
wie das im Rahmen eines Verfahrens üblich ist, wäre das sicherlich für alle aufschlußreich.

Und bei Deinen Erläuterungen denk bitte daran, dass es in diesen Verfahren keine Beweislastumkehr gibt.


Gruß
Meike
30 18.08.2009 08:24 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Hallo Esteka,

ich rate dir, dich und allen anderen sich an GMG oder Maike mit dem konkreten Verdacht zu wenden. Im Zweifel kennen die jemanden, der sich der Sache sicher annimmt - oder jemanden kennt.

Unabhängig davon und nur damit es hier nicht total in Vergessenheit gerät:

Nicht jeder Aufsteller, egal ob vernetzt oder nicht, schraubt an seinen Geräten rum.schimpf

Wollte ich noch mal loswerden. Hört sich ja bald nach Pauschalverdacht an hier. Zeigefinger
31 18.08.2009 10:29 Corleis ist offline E-Mail an Corleis senden Beiträge von Corleis suchen
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@r2d2 Respekt Danke

@Jasper Respekt Danke

@Corlais Respekt Danke


@gmg,
es ist nicht so leicht wie Du schreibst. Meike hat leider Recht!
32 18.08.2009 11:07 alfi1950 ist offline E-Mail an alfi1950 senden Beiträge von alfi1950 suchen
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Hallo Meike !

Ich komme mir bald wie bei einer Vernehmung vor.
Trotzdem noch einmal der Versuch einer Erklärung, obwohl DU das ja alles viel besser können müsstest:

Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit werden nach den Voraussetzungen des § 33 c GewO zugelassen.
Dazu wird ein Mustergerät der PTB übergeben und von dieser Institution geprüft.
Nach erfolgreicher Prüfung wird die Bauart zugelassen. Der Hersteller erhält den Zulassungsschein. Dieser berechtigt ihn, unverändert Nachbaugeräte herzustellen und zu vertreiben.
Für jedes Nachbaugerät der zugelassenen Bauart erhält der Hersteller einen Zulassungsbeleg und ein Zulassungszeichen. Diese Belege überlässt er dem Aufsteller. Das Zulassungszeichen ist an dem Spielgerät deutlich sichtbar anzubringen.

Diese Voraussetzungen sind bei dem fraglichen Gerät alle erfüllt.

So lange diese Geräte sich im zugelassenen (= nicht veränderten) Zustand befinden, ist das Tatbestandsmerkmal der behördlichen Erlaubnis erfüllt.

Die NovoLine II GSG sind nach den TR 3.3 zugelassen worden.
Daher interessieren die von Dir vorgebrachten Argumentationsketten für GSG, die nach den TR 4.0 zugelassen worden sind, nicht.

Zugelassen worden ist (u. a.) das Spiel Jokers`s Wild mit einem Gewinnplan.

Aktuell gibt es in der Aufstellung aber Nachbaugeräte, die über einen anderen, als den zugelassenen, Gewinnplan verfügen.

Die Software der zugelassenen Bauart ist also durch eine unbefugte Veränderung der zugelassenen Bauarteigenschaften geändert worden.

Damit werden diese Geräte ohne behördliche Erlaubnis (§ 284 StGB) betrieben.

MIR reicht diese Argumentationskette für meinen persönlichen Anfangsverdacht.
Die weiteren Ermittlungshandlungen lägen dann bei den zuständigen Organen.
Verfahren können auch wieder eingestellt werden.


@ Corleis
Kein Generalverdacht. Aber Einzelfallprüfungen.


Grüße

__________________
gmg

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 18.08.2009 11:38.

33 18.08.2009 11:31 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Zeus Zeus ist männlich
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Hallo,

gmg, Respekt , genauso sehe ich es auch!!

@ Esteka, Kopfkratz . Wenn ich Kunde einer bestimmten Spielhalle wäre, dessen Betreiber illegale Software in den GSG verwendet, würde ich als Kunde jedenfalls jede Spielhalle dieses Betreibers meiden! Egal ob große oder kleine Kette!
Wenn allein die Kunden dieser Spielhallen wegblieben, würde sich der Betreiber gedanken machen was er falsch macht!Zeigefinger

Ich weise mittlerweile meine Kundschaft auf die Illegale Softwareversion hin, und kläre sie auf.
Ob diese dann Anzeige erstatten, falls sie auf ein manipuliertes Gerät stoßen, müssen diese selbst wissen. Genauso ob die Kunden trotz besseren Wissens diese Spielhallen weiter besuchen.

Ich würde für meinen Teil denken, dass der Betreiber der Spielhalle/n auch sonst alle möglichen Mittel einsetzt, falls verfügbar, um die Kunden zu betrügen.

Grüße, Zeus
34 18.08.2009 20:47 Zeus ist offline E-Mail an Zeus senden Beiträge von Zeus suchen
Meike
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Hallo Zeus,
hallo gmg,

wo in der Bauartzulassung habt Ihr alle zugelassenen Gewinnpläne gefunden,
um behaupten zu können, dass die vorgefundenen verändert sind?

Habt Ihr eine Stellungnahme der PTB oder des Herstellers?


Gruß
Meike
35 18.08.2009 21:18 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Hallo Meike,

ich habe nur eine mündliche Aussage eines Vetreters von dem Hersteller, der bestätigt hat, das eine illegale Software im Umlauf wäre und deshalb ein Update ansteht, wonach die aufgespielten Updates mit nem Siegel gesichert wird...

Entsprechend deiner sichtweise Meike, ist diese manipulierte Software legal. Verstehe ich dich richtig?!

Grüße, Zeus
36 18.08.2009 22:31 Zeus ist offline E-Mail an Zeus senden Beiträge von Zeus suchen
Meike
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Hallo Zeus,

bevor Du feststellen (hier schreiben ) kannst, ob und was illegal ist

musst Du wissen, nachweisbar belegen können, was legal ist.


Der "persönliche Anfangsverdacht" (Zitat Ende) von gmg und "eine mündliche Aussage eines Vertreters" (Zitat Ende )
reicht nur für den .....................


Wenn "man" ein Scheunentor öffnet und ein Schild vor die Tür hängt
"das Laufen durch das Scheunentor ist verboten
- Bitte unterschreiben Sie hier -"

Wie willst Du hinterher beweisen, dass nicht doch jemand gelaufen ist
oder eventuell sogar hüpfend oder tanzend durch das Scheunentor gelangte?

Und dann hast Du das Zusatzproblem, dass "man" das Hüpfen oder Tanzen vorher nicht auf das Schild geschrieben hatte.


Ihr habt offensichtlich immer noch nicht die Lage, geschweige denn die Ursache verstanden.


Gruß
Meike

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Meike: 19.08.2009 05:56.

37 19.08.2009 05:46 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Zitat:
Original von Meike
bevor Du feststellen (hier schreiben ) kannst, ob und was illegal ist
musst Du wissen, nachweisbar belegen können, was legal ist.

Warum genügt dafür nicht die abweichende Checksumme? Die richtige wird in der Zulassung genannt. Die Fälschung, die ich gesehen habe, hatte eine andere.
38 19.08.2009 06:17 Esteka ist offline E-Mail an Esteka senden Homepage von Esteka Beiträge von Esteka suchen
jasper
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Zitat:
Original von Zeus
Hallo Meike,

ich habe nur eine mündliche Aussage eines Vetreters von dem Hersteller, der bestätigt hat, das eine illegale Software im Umlauf wäre und deshalb ein Update ansteht, wonach die aufgespielten Updates mit nem Siegel gesichert wird...

Entsprechend deiner sichtweise Meike, ist diese manipulierte Software legal. Verstehe ich dich richtig?!
Grüße, Zeus


@ALLE inkl. PTB!
Kopfkratz Was genau wird unter "Siegel" verstanden?
Kopfkratz Wer wird diese "Siegel" anbringen und wer stellt sicher, dass die Updates auch in den Spielhallen der Gerätehersteller und deren "Angehörige" aufgespielt, aktiviert und verläßlich versiegelt werden?
Kopfkratz Wer stellt sicher, dass das "Siegel" nicht via ungeprüfter "VDAI- Datenschnittstelle" umgangen werden kann?


@Esteka,
weil nicht alle Versionen eine abweichende Checksumme haben?
39 19.08.2009 07:23 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
tapier
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Dieses "Siegel" ist Blödsinn, und kann nur bei einer Kontrolle überprüft werden.
Es würde nur dann Sinn machen wenn es Aussen am Gerät einsehbar wäre.
Das widerum würde nur durch eine spezielle Bauart möglich sein bei der der ganze PC zb. in einem extra abgesicherten Bereich des Gehäuses untergebracht wäre.

Das einzig sinvolle wäre der Wideruf der Bauartzulassung für die ganze Serie.
Nur so wird der Hersteller gezwungen wirklich etwas zu tun.
40 19.08.2009 08:13 tapier ist offline E-Mail an tapier senden Beiträge von tapier suchen
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