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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Gewerbe betreiben, welche Steuern sind fällig?? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Gewerbe betreiben, welche Steuern sind fällig??
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Heaven Heaven ist männlich
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Fragezeichen Gewerbe betreiben, welche Steuern sind fällig??

Habe ein paar Fragen! Bin 17 Jahre und möchte gerne ein bisschen Geld im Internet verdienen!
Über googleAdsense und noch etwas ähnlichem. Dazu braucht man ja einen Gewerbeschein. Zustimmung von Eltern und Vormundschaftsgericht, habe ich schon erhalten.
Doch nun habe ich ein paar Fragen hinsichtlich der Steuern.
Nehmen wir mal an ich verdiene 700€ im Monat. Wie siehts mit den Steuern aus.
Also ich muss ja dann Gewerbesteuer, Einkommensteuer, Umsatzsteuer(Mehrwertsteuer) und Kirchensteuer zahlen! Muss ich der IHK beitreten?
Liege ich mit den Steuern richtig, oder kommen noch welche hinzu??
Wenn ich 700€ im Monat verdiene, wieviel würden mir dann mit Abzug der Kosten noch übrig bleiben???
Würde sich das ganze überhaupt lohnen??
Vielen Dank schon einmal für eure Antworten
1 25.06.2009 17:18 Heaven ist offline E-Mail an Heaven senden Beiträge von Heaven suchen
Solon
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der_vollstrecker   Zeige der_vollstrecker auf Karte der_vollstrecker ist männlich
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Moin

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass wir nicht berechtigt sind, Rechtsauskünfte im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes zu geben. Diesbezüglich solltest du dich an einen Rechtsanwalt oder in deinem Fall auch an einen Steuerberater wenden. Meinerseits handelt es sich lediglich um Denkanstöße.

also prinzipiell sieht das wie folgt aus. Ich greife mal dein Beispiel zur Verdeutlichung auf- 700,00 € monatlicher Gewinn (8.400 @ por Jahr) und hier sind schon eventuelle Kosten, die dir z.B. für den Internetanschluiss entstehen abgerechnet.

Einkommenssteuer: § 32 a EStG bis 7.834 € fällt keine Einkommensteuer an, bei 8.400 € zur Zeit 82,00 € im Jahr (ggf. im Internet mal einkommensteuerrechner googeln)
Gewerbesteuer ist vom Einkommen abhängig, ist in deinem Fall bei dem Verdienst aber irrelevant sprich fällt nicht an
Umsatzsteuer: § 19 UStG (Kleinunternehmerregel)
bei Umsätzen von unter 17.500 € im Vorjahr und weniger als 50.000 € im laufenden Jahr, kann man sich von der umsatzsteuer befreien lassen. Dies hat jedoch Vor- und Nachteile, die man genau abwegen sollte, insbesondere bei größeren anlaufinvestitionen.
Kirchensteuer wird fällig, wenn du Kirchenmitglied bist. Die Höhe ist unterschiedlich und orientiert sich an die Einkommensteuer, sprich hiervon noch zusätzlich einen bestimmten Prozentsatz
IHK- auch hier gibt es von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Beiträge und Befreiungsgrenzen. I.d.R. richtet sich der Beitrag ebenfalls an den Umsatz und es existieren Freigrenzen. Einfach ein Anruf bei der zuständigen IHK und fertig.

Wie man sieht, halten sich in diesen Bereichen die abgaben doch noch sehr in Grenzen und wenn du derartig tätig werden willst, besteht in jedem Fall eine Anzeigepflicht gemäß § 14 GewO.

Mehr möchte ich dazu nicht sagen. Viel Erfolg.
2 26.06.2009 07:42 der_vollstrecker ist offline E-Mail an der_vollstrecker senden Homepage von der_vollstrecker Beiträge von der_vollstrecker suchen
Solon
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Steffen Balzer   Zeige Steffen Balzer auf Karte Steffen Balzer ist männlich
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Hallo Heaven,

steuerrechtliche Fragen, sollten Sie noch so allgemein sein, sind nicht unser Fachgebiet.

Ich persönlich kann Ihnen empfehlen sich an Ihr zuständiges Finanzamt zu wenden. Eine Übersicht, entsprechende Broschüre für Gewerbetreibende wird vorhanden sein.

Vielleicht hilft Ihnen auch diese Broschüre von meinem FA weiter Lesen

Sie werden generell Mitglied bei einer Kammer. Ihre wird die IHK sein. Entweder ein Blick in die Satzung (Beitragsordnung) Ihrer IHK, oder ein kurzer Anruf.
Ohne die Beitragsordnung zu kennen, gehe ich von aus, dass es eine Gewinnertragsgrenze gibt. Sollten Sie diese nicht überschreiten, werden Sie auch keine Gebüren zahlen müssen. Wahrscheinlich wird auch ein extra Passus für Neugründungen sein, bei dem Sie entweder generell von der Beitragspflicht befreit sein werden, oder mit einer sehr hohen Gewinnertragsgrenze. (Sie werden mit Sicherheit -vorerst- keine Beitragsgebühren zahlen müssen)

Ansonsten noch ein kleiner Hinweis. Die Post die Sie bereits erhalten haben/künftig erhalten werden sorgfältig lesen. For example. Bei der Berufsgenossenschaft sind Sie generell Mitglied. Sie können sich jedoch von der Mitgliedschaft befreien lassen. Genaueres finden Sie -wie gesagt- in den Unterlagen.

Hab ich was vergessen?! Kopfkratz

Mfg, Steffen Balzer

__________________
Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. (Joseph Joubert, französischer Schriftsteller, 1754 - 1824)
3 26.06.2009 07:47 Steffen Balzer ist offline E-Mail an Steffen Balzer senden Beiträge von Steffen Balzer suchen
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