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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » 1. Juli 09: Anhörung im Gesundheitsausschuss » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen 1. Juli 09: Anhörung im Gesundheitsausschuss 2 Bewertungen - Durchschnitt: 5,50
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Anna Anna ist weiblich
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1. Juli 09: Anhörung im Gesundheitsausschuss

Am 1. Juli findet im Bundestag (Gesundheitsausschuss) eine öffentliche Anhörung zum Thema Glücksspielsucht statt. Es sind drei Einzelsachverständige und zahlreiche Organisationen geladen. Die Stellungnahmen der Verbände sind auf der Homepage des Bundestages veröffentlicht. http://www.bundestag.de/ausschuesse/a14/.../127/index.html

Viele Grüße

Anna
1 25.06.2009 15:34 Anna ist offline E-Mail an Anna senden Beiträge von Anna suchen
Solon
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RE: 1. Juli 09: Anhörung im Gesundheitsausschuss

Und was für Stellungnahmen, Anna !

Grüße

__________________
gmg
2 25.06.2009 16:48 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Solon
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Meike
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Hallo gmg,

lies doch mal die Stellungnahme von Prof.Dr.Adams durch.

Besonders die Seiten 6, 9-11 sprechen sehr deutliche Worte.


Gruß
Meike
3 25.06.2009 17:42 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Hallo Meike !

Alle Stellungnahmen sind lesenswert !

Hat eventuell der EINE oder ANDERE hier mitgelesen?

Grüße

__________________
gmg
4 25.06.2009 20:50 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
magnum magnum ist männlich
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Moin

Die Tendenz ist eindeutig!geschockt

Aber nicht überraschend!wut


Die Stimmen, die bereits mit Erscheinen der ersten Generation Geldspielgeräte nach der neuen SpVO vor einer übertriebenen Ausnutzung der Möglichkeiten der Spielgestaltung gewarnt hatten, wurden nicht gehört!wut

Die Gier war stärker!wut wut


Jetzt scheint es zu spät zu sein. Sollten sich die Forderungen der Suchtverbände durchsetzen wird es dunkel!

Danke Hersteller!wut Wand Wand


wut
5 26.06.2009 08:32 magnum ist offline Beiträge von magnum suchen
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Manchmal habe ich den Eindruck, daß die Suchtverbände derart starke eigene wirtschaftliche Interessen haben, daß sie die "bösen" Aufsteller schlicht brauchen.

Respekt
6 26.06.2009 19:54 Corleis ist offline E-Mail an Corleis senden Beiträge von Corleis suchen
Meike
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Hallo David,

Du solltest Dir die Stellungnahme von Prof.Dr. Adams durchlesen.

Dort wird ein ganz anderer Ansatz verfolgt, nämlich die ökonomische Analyse des Rechts.

Wenn Du Dir die Stellungnahmen der Automatenbranche durchliest, wird auch mit x Arbeitsplätzen,
x Azubi-Plätze usw. argumentiert.

Auf S. 3 der Stellungnahme von Prof.Dr. Adams, werden die Einnahmen aus Bruttospielertrag
(das ist nun mal die max. Summe, um die Arbeitsplätze u.a. zu unterhalten)
den Kosten "Spielverluste Süchtige" + "Lebensqualitätsverlust Süchtige" + "Externe Kosten"
gegenüber gestellt und dies zu unterschiedlichen Glücksspielangeboten.

Dann kommt die Stellungnahme zum Ergebnis, dass das suchtfördernde Spiel einen gesamtökonomischen Schaden verursacht und somit
zur Schlußfolgerung, dass nur nicht suchtförderndes Spiel eingesetzt werden soll.


Letztlich eine Forderung "Bedarfsdeckung anstatt Bedarfsweckung", die hier schon einige aus der Branche im Forum veröffentlicht hatten.

- Oder hat es jemand anders verstanden?

-----------------------
Dieser Ansatz kann, so habe ich ihn verstanden, auf viele Teilbereiche (nicht nur den Spielautomaten selbst) bezogen werden, sondern
z.B. übertragen auf eine Kommune, in der nun zusätzlich eine 10-er Konzession errichtet werden soll.

Der Bedarf vorher mit x Konzessionen wurde gedeckt, - oder hat von euch schon mal jemand eine Eingabe von Spielern gelesen, dass es zu wenig Spielhallen in einer Stadt gibt.

Die Spieler können ihren Spieleinsatz auch nur einmal ausgeben, somit muss also, damit die 10 neuen Konzessionen wirtschaftlich betrieben werden können, entweder die alten Konzessionen
vom Markt verdrängt werden, bzw. deren Einnahmen entsprechend reduziert werden oder Kunden hinzu gewonnen werden.

Der Ansatz der Uni Hamburg, wie ich ihn verstanden habe, hieße für die Kommune in einer Rechnung

"Gewinn" in der Stadt : Gewerbesteuer + Vergnügungssteuer + x neue Arbeitsplätze ( maximal kann dies nur der Bruttospielertrag sein)

"Verlust" in der Stadt: Spielverlust der Süchtigen ( wird aus dem übrigen Wirtschaftskreislauf gezogen, bzw. Schulden etc.) + Lebensqualitätsverlust der Süchtigen ( kann Sozio-familiäre-Probleme verursachen) + externe Kosten ( Behandlung, Beratung etc. von Süchtigen)

Dann muss die Kommune den prognostizierten "Gewinn" bei z.B. 10 neuen Konzessionen dem prognostizierten "Verlust" gegenüber stellen und dann in dieser gesamtökonomischen Betrachtung das Richtige für die Stadt machen.

------------------------------------------------------


Gruß
Meike
7 27.06.2009 07:47 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
jasper
Kaiser


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"Bedarfsdeckung anstatt Bedarfsweckung" Respekt

Da draussen sieht es jedoch völlig anderers aus und das mit Wissen der PTB und des BMWi!!


Zitat:
Staatlich geförderte Zweiklassengesellschaft?
Einheitliches Gewinn-/Verlustverhältnis der Nachbaugeräte nicht sichergestellt!


Der UAVD- Vorsitzende nutzte die laut Veranstaltungsprogramm für 15.30 Uhr angesetzte 40-minütige „Abschlussdiskussion“ dazu, die Veranstaltungsteilnehmer durch das Stellen der folgenden Frage auf die intransparente Wettbewerbssituation aufmerksam zu machen:

Wodurch wird technisch sichergestellt und prüfbar nachgewiesen, dass sämtliche zugelassene Glücksspielgeräte innerhalb einer Bauart ein identisches Gewinn-/Verlustverhältnis haben?
Hierauf antworteten die Vertreter der PTB nur zögerlich, dass solch eine Sicherstellung nicht in ihr Aufgabenfeld fallen würde. Als Umkehrschluss dieser „Antwort“ ließ sich der UAVD- Vorsitzende von Herrn Prof. Dr. Dieter Richter ausdrücklich bestätigen, dass es aufgrund einer nichtvorhandenen Überprüfung sehr wohl möglich ist, dass die von der PTB zugelassenen Nachbaugeräte einer Bauart über unterschiedliche Gewinn-/Verlustverhältnisse verfügen können und es daher nicht sichergestellt ist, dass die Geldspielgeräte der Gerätehersteller, welche gleichzeitig Automatenaufsteller sind, über ein identisches durchschnittliches Kasseneinspielergebnis pro Spielstunde verfügen wie die Geldspielgeräte die an Automatenaufsteller ausgeliefert werden. – Der UAVD- Vorsitzende bedankte sich für diese Antwort. Anschließend versuchte Prof. Richter den Teilnehmern zu erklären, dass es eine „Auszahlquote“ seit der neuen Spielverordnung nicht mehr gäbe. Hierauf entgegnete jedoch der UAVD- Vorsitzende, dass der Ausgang eines Glücksspiels immer vom Verhältnis von Gewinn zu Verlust abhängen würde und es daher keine Rolle spielen würde, wie dieses Verhältnis wörtlich bezeichnet wird."
ZITAT ENDE

Quelle: http://www.uavd.de/18.06.2009.PTB

Wieso "Böse Automatenaufsteller"? - Böse Automatenhersteller und Vernetzungskünstler"!!

Ein Blick nach Österreich:


Zitat:
Glücksspiel: Droht Novomatic Sammelklage?

Der Reiz des schnellen Geldes kehrt sich für viele Glücksspieler am Spielautomaten in das genaue Gegenteil um: Erste Gewinne mutieren zu immer schneller aufeinander folgenden Verlusten - und die Versuche, den verlorenen Einsatz zurückzugewinnen, fressen erst Einkommen sowie Erspartes und schließlich auch aufgenommene Kredite auf.

Um die Folgen für suchtgefährdete Spieler einzudämmen, sind Glücksspielautomaten in Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Vorarlberg und Burgenland überhaupt verboten. Die Bundesländer Wien, Niederösterreich, Steiermark und Kärnten erlauben privaten Anbietern nur die Veranstaltung des so genannten "kleinen Glücksspiels": Einsätze dürfen nicht höher als 50 Cent, Gewinne nicht höher als 20 Euro sein.

Doch wie Medienberichte in den letzten Jahren offenbarten, hält sich bei weitem nicht jedes Unternehmen an die gesetzlichen Vorgaben. In der Kritik steht die Novomatic Group of Companies, ein äußerst erfolgreicher Verleiher von Spielautomaten und zugleich Betreiber zahlreicher Spielstätten sowie Wettbetriebe. Der ehemalige Glückspielentwickler Thomas Sochowsky musste persönlich erfahren, mit welchen Mitteln der internationale Konzern vorgeht und stemmt sich nun gegen dessen Machenschaften.

"Trotz zahlreicher Anschuldigungen, konnte Novomatic bisher kaum rechtlich belangt werden. Der Konzern hält intensiven Kontakt zu Medien, Politik, Polizei und Behörden - oder droht zur Not mit Klage, auch gegen Spielsüchtige", präzisiert Sochowsky die schwierige Situation, mit der sich geschädigte Spieler konfrontiert sehen. Der Brancheninsider bietet jetzt Betroffenen in Österreich finanzielle und beratende Unterstützung bei einer Musterklage gegen Novomatic.

Sammelklage in Vorbereitung

"Mithilfe eines Fragebogens werden die Aussagen der Spieler auf ihren Wahrheitsgehalt überprüft. Wer glaubhaft versichert, Opfer der Methoden des Konzerns zu sein, kann sich der geplanten Klage anschließen", kündigt Sochowsky konkrete Handlungsmöglichkeiten für viele Betroffene an. Dieser Fragebogen klärt dabei auch, ob die genutzten Spielautomaten dem Gesetz entsprachen, und stellt eine notwendige Maßnahme gegen die mehrheitlich mit dem Konzern in Verbindung stehenden Sachverständigen und Gutachter der Branche dar.

Der ehemalige Glücksspielentwickler sieht dabei trotz drohender Gegenklagen gute Aussichten auf Erfolg: 2008 konnten die Spieler Josef K. und Michael K., Klienten des Rechtsanwalts Gerold Beneder, trotz Gegenklage gemeinsam mit anderen Geschädigten offenbar mehrere Millionen Euro Schadensersatz erreichen. "Es ist damit zu rechnen, dass weiteren 150.000 Spielern unter dem Deckmantel des kleinen Glückspiel illegal Unsummen praktisch aus der Tasche gezogen wurden. Diesen Menschen soll mit finanziellen Mitteln zur Musterklage wieder ein Weg raus aus der Schuldenfalle geebnet werden", erklärt Sochowsky."

Quelle: http://www.wien-heute.at/p-43077.php
8 27.06.2009 08:46 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
dieter116
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Gesamtökonomische Betrachtung.

Das hört sich mehr nach sozialistischer Volkswirtschaft als nach Marktwirtschaft an.

" Der Rat des Kreises hat beschlossen, das der Bedarf der Bürger . . . "


Seite 6 der Stellungnahme von Prof.Dr. Adams sollte sich die PTB zu Herzen nehmen.

Allerdings Seite 5 könnte man ja auch auf andere Bereiche erweitern:

Zigartten werden nur einzeln nach vorherigem Identitätsnachweis aus Geräten ausgegeben, und zwar für jede Personen mit einer Mindestwartezeit von 60 min zwischen den einzelnen Ausgaben.
Die Aufstellorte der Geräte müssen mindestens 500m auseinanderliegen.

Alkoholische Getränke in Gaststätten und anderen öffentlichen Orten dürfen frühestens nach einer Wartezeit von 30 min nach der Bestellung ausgegeben werden.
9 27.06.2009 09:36 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
Corleis   Zeige Corleis auf Karte Corleis ist männlich
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Zitat:
Original von Meike
Hallo David,

Du solltest Dir die Stellungnahme von Prof.Dr. Adams durchlesen.


Gruß
Meike



Hab ich.
Danke für den Tip. Hab die Studie übrigens dann noch mal gelesen, weil ich nicht verstehen kann, warum der Vollpfosten als Einzelsachverständiger geladen wurden ist.

Hier wird mit Zahlen argumentiert, deren Quellen nicht genannt werden.Kopfkratz
Hier wird so lange gedreht, bis die Spilale rund ist.
Sorry - aber das ist ein Haufen Kuhscheisse!
Bisher haben mich die Aussagen von Herrn Tümper, auch wenn ich seine Schlußfolgerungen nicht immer nachvollziehen kann, am meisten beeindruckt. Respekt

Herr Prof.Dr.M.Adams (ich lach mich tot) hat mich heute eine Stunde meiner Zeit gekostet. Schade das man solchen Leuten Gehör schenkt und diese Leute unsere Steuergelder verschwenden. Heul

Übrigens gibt es ein Argument für gewerbliches Glückspiel und Sportwetten was einfach stimmt:
- Wenn es verboten wird findet es trotzdem statt. Halt nur ganz ohne Kontrolle.
- Außerdem wandern die Gelder dann zu 100% in die Taschen der Veranstalter.
- Die Kosten trägt der Staat und die Gemeinschaft trotzdem.
- Die ausländischen Mitbürger lassen sich hier erst recht nicht einschränken. Geh mal in die Metropolen und schau mal.
- So war die lockerung des Ladenschlußgesetzes nur noch eine legalisierung des Status Quo.

Alle Vorschläge die die Branche verbieten oder unwirtschaftlich machen, sorgen für eine Prohibition. Ich mach dann halt dicht und verprasse meine Millionen die ich liegen habe.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Corleis: 27.06.2009 18:09.

10 27.06.2009 17:59 Corleis ist offline E-Mail an Corleis senden Beiträge von Corleis suchen
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wahre worte
das mit den millionen praktiziere ich schon des längeren
11 28.06.2009 12:35 John-Lautner ist offline E-Mail an John-Lautner senden Beiträge von John-Lautner suchen
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Hallo Anna !

Kann man auch die mündlichen Einlassungen / Vorträge der geladenen Parteien zu dem Treffen an heutigen Tage nachlesen ?
Falls ja, wo ?

Edit:
Die öffentliche Anhörung dauert ja nur 1,5 Stundenl
Ob da noch sehr viel Neues kommt ?

Grüße

__________________
gmg

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 01.07.2009 19:00.

12 01.07.2009 07:24 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Was im Vorfeld noch ausgetestet worden ist:

@ alle

...kann man in dem folgenden Artikel nachlesen:


Ein Monatslohn in fünf Stunden verzockt
330 Euro weg, verloren in nur drei Sekunden........

Quelle:
http://www.sueddeutsche.de/finanzen/478/476985/text/

Ein interessanter Test im Vorfeld zur öffentlichen Anhörung.


Grüße

__________________
gmg
13 02.07.2009 06:53 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Bundestags-Pressemeldung

@ alle

http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2009/2009_205/02.html

Experten betonen mehrheitlich Suchtrisiko bei Geldspielautomaten
Gesundheitsausschuss (Anhörung)/

Berlin: (hib/STO) Vor dem Spielsuchtrisiko insbesondere bei Geldspielautomaten in Spielhallen haben am Mittwochnachmittag eine Reihe von Sachverständigen bei einer Anhörung des Gesundheitsausschusses gewarnt. Demgegenüber betonte Uwe Christiansen vom Verband der Deutschen Automatenindustrie bei dem Hearing zu einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur stärkeren Prävention der Glücksspielsucht (16/11661), bei Geldspielgeräten stehe die Unterhaltung und nicht die Gewinnmöglichkeit im Vordergrund. Er verwies unter anderem darauf, dass die Aufstellung gewerblicher Geldspielgeräte in zahlreichen Vorschriften geregelt sei. So seien unter anderem Einsätze und Höchstgewinne geregelt. Auch müsse ein Gerät nach einer Stunde Spielzeit eine fünfminütige Spielpause einlegen.

Für Gerhard Meyer vom Bremer Institut für Psychologie und Kognitionsforschung sind dagegen "aus den Geldspielautomaten inzwischen Glücksspielautomaten geworden". In der Spielverordnung stehe, "dass man mit einem Einsatz von 20 Cent 2 Euro gewinnen kann". Tatsächlich könne man aber mit einem Einsatz von 2 Euro "600 Euro-Punkte" gewinnen, die gleichbedeutend mit einem Gegenwert von 6.000 Euro seien. Gewinne von beispielsweise 1.000 Euro würden von Spielern als stimulierend erlebt. Zugleich jagten Spieler ihren Verlusten hinterher. So habe ein Testspieler in einer Spielhalle innerhalb von gut 5,5 Stunden 1.450 Euro verloren, was dem durchschnittlichen Nettolohn eines Arbeitnehmers in Deutschland entspreche.

Für die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) sagte Armin Koeppe, das größte Suchtpotenzial bei Glücksspielen sehe seine Organisation bei den Geldspielgeräten in Spielhallen. 85 Prozent der Klienten, die in die Beratungsstellen kommen, hätten ihre Spielsucht in den Spielhallen erworben, fügte er mit Verweis auf ein Modellprojekt hinzu. Das Einstiegsalter bei Geldspielgeräten habe bei zehn Jahren gelegen. Ilona Füchtenschnieder vom Fachverband Glücksspielsucht betonte, die Zahl der Glücksspielsüchtigen in Beratungsstellen nehme kontinuierlich zu. Das Hauptproblem der Klienten sei dabei "mit 85 Prozent der Geldspielautomat in Gaststätten und Spielhallen".

Einen Grund dafür sah Füchtenschnieder in der starken Verbreitung der Automaten, bei denen es sich um "keine Unterhaltungsgeräte" handele. "Hier hat sich neben dem staatlichen Glücksspiel ein gewerblicher Glücksspielmarkt etabliert", fügte sie hinzu. Der Einzelsachverständige Christoph Tolzin betonte, dass Kinder und Jugendliche theoretisch "eigentlich mit Spielautomaten gar nicht in Berührung kommen" dürften, doch werde das Aufstellen der Geldspielautomaten in Gaststätten nicht kontrolliert. Sinnvoll wäre, hier die "Hürden wesentlich höher" zu legen und den Zugang von Kindern und Jugendlichen zu Geldspielautomaten rechtlich deutlich mehr einzuschränken als derzeit.

Für den Bundesverband Automatenunternehmer sagte dagegen Wolfgang Voß, Fachleuten zufolge sei die Einführung von Zugangskontrollen bei der Vielzahl der betriebenen Objekte unmöglich. Zudem bestünden dagegen verfassungsrechtliche Bedenken. Auch sehe sein Verband dies nicht für sinnvoll an.


Zusatz des Verfassers:
Mit der Mathematik haben wir es scheinbar nicht so.
"600 Euro-Punkte" = 6.000 € ??????

Nach meinem Kenntnisstand wären es wohl eher 600.000 Punkte, die dem Gegenwert von 6.000 € entsprechen.


Grüße

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gmg
14 02.07.2009 12:05 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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So habe ein Testspieler in einer Spielhalle innerhalb von gut 5,5 Stunden 1.450 Euro verloren, was dem durchschnittlichen Nettolohn eines Arbeitnehmers in Deutschland entspreche.

Hier muss es ja ähnliche Schwierigkeiten gegeben haben, es sei denn der ' Testspieler' hat an allen 12 Geräten gleichzeitig gespielt.
15 03.07.2009 07:16 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
Anna Anna ist weiblich
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Themenstarter Thema begonnen von Anna


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Hallo zusammen,

da muss wohl der Druckfehlerteufel zugeschlagen haben. In dem Artikel in der Süddeutschen Zeitung steht ganz eindeutig:

Aiszug aus dem Artikel vom 1.7.09:

Meyer nun wirft der Automatenindustrie vor, diese Vorgaben zu umgehen. "Vor allem, indem nicht um Geld, sondern um Punkte gespielt wird", erklärt er. "Statt 1000 Euro gewinnt oder verliert man eben 100.000 Punkte, die dann anschließend in einen Geldbetrag umgerechnet werden. Und so versteckt können plötzlich doch höhere Summen gewonnen werden als zulässig - und eben auch verloren."

Und weiter unten heißt es:
Nach fünf Stunden und 37 Minuten sind 1450 Euro verloren. Versackt, irgendwo in den vier Automaten, an denen der Mann, Mitte 40, schütteres Haar, heute gleichzeitig gespielt hat.


@gmg

sorry, habe deine Frage vorhin erst gesehen. Die Anhörung soll im Parlaments Fernsehen zu sehen sein. Mir ist es aber noch nicht gelungen den Link zu öffnen: http://www.bundestag.de/aktuell/tv/vod/a...esse16/a14.html


viele Grüße, Anna

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Anna: 03.07.2009 11:02.

16 03.07.2009 10:59 Anna ist offline E-Mail an Anna senden Beiträge von Anna suchen
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Hallo Anna !

Danke für den Hinweis.

Für den Videoempfang wird der sog. Real-Player benötigt.

Guckst Du hier:
http://www.bundestag.de/aktuell/tv/vod/index.html

Dann sollte es funktionieren.

Grüße

__________________
gmg
17 03.07.2009 12:59 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Hier noch einmal in Erinnerung gerufen:

Bundestagsabgeordnete informieren sich über Gefahren von Glücksspielautomaten

Geldspielautomaten, die in vielen deutschen Spielhallen und Gaststätten hängen und den schnellen Geldgewinn versprechen, haben nach Ansicht von Glücksspielsuchtexperten das höchste Abhängigkeitspotenzial innerhalb des Glücksspielmarktes.

Bei einer Anhörung vor dem Gesundheitsausschuss des Bundestags im Juli 2009 haben Suchtverbände auf diese Gefahren hingewiesen. Anders als Casinos oder Lotto fallen die Automaten jedoch nicht unter das Glücksspielmonopol des Staates, gelten rechtlich als "Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit". Der Geschäftsführer der HLS hat, als Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft für Suchtfragen (BAGLS), die Positionen der Landesstellen in der Anhörung vertreten.

Der Gesundheitsausschuss beschäftigte sich mit dem Thema, weil die Grünen eine Anhörung zur Glücksspielsucht beantragt hatten. Der Grund: Experten beobachten, dass sich das Glücksspiel zunehmend von staatlich regulierten Casinos in die weitgehend unregulierten Spielhallen verlagert. Dass, entgegen den Aussagen der Automatenlobby, nur kleine Geldbeträge an den Automaten verspielt werden können, widerlegte Professor Gerhard Meyer von der Universität Bremen in der Anhörung: Testspieler "verzockten" beispielsweise innerhalb von 5 ½ Stunden 1.450 Euro – vom Personal der Spielhalle ungehindert.

Die Anhörung des Gesundheitsausschusses können Sie sich in voller Länge mit Bild und Ton im Parlamentsfernsehen des Bundestags ansehen: http://tinyurl.com/kvm563


Fundstelle:


Immer wieder sehenswert, diese Aufzeichnung der Sitzung des Gesundheitsausschusses.

1) Mich hat die seinerzeitige "Sprachlosigkeit" des BA, und die Beantwortung der gestellten Fragen durch den VDAI irritiert.

2) Es handelt sich bei den Geräten um Glücksspielgeräte (keine Unterhaltungsgeräte mehr - Prof. Dr. Meyer)

3) Die aktuell vorhandene Angebotsdichte (571 Einwohner pro Geldspielgerät).

Grüße

__________________
gmg
18 27.10.2009 11:39 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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