1. Juli 09: Anhörung im Gesundheitsausschuss |
Anna
Foren As
Dabei seit: 05.02.2007
Beiträge: 77
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 33 [?]
Erfahrungspunkte: 482.108
Nächster Level: 555.345
|
|
1. Juli 09: Anhörung im Gesundheitsausschuss |
|
Am 1. Juli findet im Bundestag (Gesundheitsausschuss) eine öffentliche Anhörung zum Thema Glücksspielsucht statt. Es sind drei Einzelsachverständige und zahlreiche Organisationen geladen. Die Stellungnahmen der Verbände sind auf der Homepage des Bundestages veröffentlicht. http://www.bundestag.de/ausschuesse/a14/.../127/index.html
Viele Grüße
Anna
|
|
1
25.06.2009 15:34 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
gmg
Foren Gott
Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.030
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 36.849.989
Nächster Level: 41.283.177
|
|
RE: 1. Juli 09: Anhörung im Gesundheitsausschuss |
|
Und was für Stellungnahmen, Anna !
Grüße
__________________ gmg
|
|
2
25.06.2009 16:48 |
|
|
Solon
|
|
|
|
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.370.429
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Hallo gmg,
lies doch mal die Stellungnahme von Prof.Dr.Adams durch.
Besonders die Seiten 6, 9-11 sprechen sehr deutliche Worte.
Gruß
Meike
|
|
3
25.06.2009 17:42 |
|
|
gmg
Foren Gott
Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.030
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 36.849.989
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Hallo Meike !
Alle Stellungnahmen sind lesenswert !
Hat eventuell der EINE oder ANDERE hier mitgelesen?
Grüße
__________________ gmg
|
|
4
25.06.2009 20:50 |
|
|
magnum
Doppel-As
Dabei seit: 06.04.2006
Beiträge: 137
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Student
Level: 36 [?]
Erfahrungspunkte: 899.543
Nächster Level: 1.000.000
|
|
Die Tendenz ist eindeutig!
Aber nicht überraschend!
Die Stimmen, die bereits mit Erscheinen der ersten Generation Geldspielgeräte nach der neuen SpVO vor einer übertriebenen Ausnutzung der Möglichkeiten der Spielgestaltung gewarnt hatten, wurden nicht gehört!
Die Gier war stärker!
Jetzt scheint es zu spät zu sein. Sollten sich die Forderungen der Suchtverbände durchsetzen wird es dunkel!
Danke Hersteller!
|
|
5
26.06.2009 08:32 |
|
|
Corleis
Routinier
Dabei seit: 24.03.2006
Beiträge: 297
Bundesland:
Hamburg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 1.954.134
Nächster Level: 2.111.327
|
|
Manchmal habe ich den Eindruck, daß die Suchtverbände derart starke eigene wirtschaftliche Interessen haben, daß sie die "bösen" Aufsteller schlicht brauchen.
|
|
6
26.06.2009 19:54 |
|
|
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.370.429
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Hallo David,
Du solltest Dir die Stellungnahme von Prof.Dr. Adams durchlesen.
Dort wird ein ganz anderer Ansatz verfolgt, nämlich die ökonomische Analyse des Rechts.
Wenn Du Dir die Stellungnahmen der Automatenbranche durchliest, wird auch mit x Arbeitsplätzen,
x Azubi-Plätze usw. argumentiert.
Auf S. 3 der Stellungnahme von Prof.Dr. Adams, werden die Einnahmen aus Bruttospielertrag
(das ist nun mal die max. Summe, um die Arbeitsplätze u.a. zu unterhalten)
den Kosten "Spielverluste Süchtige" + "Lebensqualitätsverlust Süchtige" + "Externe Kosten"
gegenüber gestellt und dies zu unterschiedlichen Glücksspielangeboten.
Dann kommt die Stellungnahme zum Ergebnis, dass das suchtfördernde Spiel einen gesamtökonomischen Schaden verursacht und somit
zur Schlußfolgerung, dass nur nicht suchtförderndes Spiel eingesetzt werden soll.
Letztlich eine Forderung "Bedarfsdeckung anstatt Bedarfsweckung", die hier schon einige aus der Branche im Forum veröffentlicht hatten.
- Oder hat es jemand anders verstanden?
-----------------------
Dieser Ansatz kann, so habe ich ihn verstanden, auf viele Teilbereiche (nicht nur den Spielautomaten selbst) bezogen werden, sondern
z.B. übertragen auf eine Kommune, in der nun zusätzlich eine 10-er Konzession errichtet werden soll.
Der Bedarf vorher mit x Konzessionen wurde gedeckt, - oder hat von euch schon mal jemand eine Eingabe von Spielern gelesen, dass es zu wenig Spielhallen in einer Stadt gibt.
Die Spieler können ihren Spieleinsatz auch nur einmal ausgeben, somit muss also, damit die 10 neuen Konzessionen wirtschaftlich betrieben werden können, entweder die alten Konzessionen
vom Markt verdrängt werden, bzw. deren Einnahmen entsprechend reduziert werden oder Kunden hinzu gewonnen werden.
Der Ansatz der Uni Hamburg, wie ich ihn verstanden habe, hieße für die Kommune in einer Rechnung
"Gewinn" in der Stadt : Gewerbesteuer + Vergnügungssteuer + x neue Arbeitsplätze ( maximal kann dies nur der Bruttospielertrag sein)
"Verlust" in der Stadt: Spielverlust der Süchtigen ( wird aus dem übrigen Wirtschaftskreislauf gezogen, bzw. Schulden etc.) + Lebensqualitätsverlust der Süchtigen ( kann Sozio-familiäre-Probleme verursachen) + externe Kosten ( Behandlung, Beratung etc. von Süchtigen)
Dann muss die Kommune den prognostizierten "Gewinn" bei z.B. 10 neuen Konzessionen dem prognostizierten "Verlust" gegenüber stellen und dann in dieser gesamtökonomischen Betrachtung das Richtige für die Stadt machen.
------------------------------------------------------
Gruß
Meike
|
|
7
27.06.2009 07:47 |
|
|
jasper
Kaiser
Dabei seit: 19.08.2006
Beiträge: 1.116
Bundesland:
Rheinland-Pfalz
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.177.374
Nächster Level: 8.476.240
|
|
"Bedarfsdeckung anstatt Bedarfsweckung"
Da draussen sieht es jedoch völlig anderers aus und das mit Wissen der PTB und des BMWi!!
Zitat:
Staatlich geförderte Zweiklassengesellschaft?
Einheitliches Gewinn-/Verlustverhältnis der Nachbaugeräte nicht sichergestellt!
Der UAVD- Vorsitzende nutzte die laut Veranstaltungsprogramm für 15.30 Uhr angesetzte 40-minütige „Abschlussdiskussion“ dazu, die Veranstaltungsteilnehmer durch das Stellen der folgenden Frage auf die intransparente Wettbewerbssituation aufmerksam zu machen:
Wodurch wird technisch sichergestellt und prüfbar nachgewiesen, dass sämtliche zugelassene Glücksspielgeräte innerhalb einer Bauart ein identisches Gewinn-/Verlustverhältnis haben?
Hierauf antworteten die Vertreter der PTB nur zögerlich, dass solch eine Sicherstellung nicht in ihr Aufgabenfeld fallen würde. Als Umkehrschluss dieser „Antwort“ ließ sich der UAVD- Vorsitzende von Herrn Prof. Dr. Dieter Richter ausdrücklich bestätigen, dass es aufgrund einer nichtvorhandenen Überprüfung sehr wohl möglich ist, dass die von der PTB zugelassenen Nachbaugeräte einer Bauart über unterschiedliche Gewinn-/Verlustverhältnisse verfügen können und es daher nicht sichergestellt ist, dass die Geldspielgeräte der Gerätehersteller, welche gleichzeitig Automatenaufsteller sind, über ein identisches durchschnittliches Kasseneinspielergebnis pro Spielstunde verfügen wie die Geldspielgeräte die an Automatenaufsteller ausgeliefert werden. – Der UAVD- Vorsitzende bedankte sich für diese Antwort. Anschließend versuchte Prof. Richter den Teilnehmern zu erklären, dass es eine „Auszahlquote“ seit der neuen Spielverordnung nicht mehr gäbe. Hierauf entgegnete jedoch der UAVD- Vorsitzende, dass der Ausgang eines Glücksspiels immer vom Verhältnis von Gewinn zu Verlust abhängen würde und es daher keine Rolle spielen würde, wie dieses Verhältnis wörtlich bezeichnet wird."
ZITAT ENDE
Quelle: http://www.uavd.de/18.06.2009.PTB
Wieso "Böse Automatenaufsteller"? - Böse Automatenhersteller und Vernetzungskünstler"!!
Ein Blick nach Österreich:
Zitat:
Glücksspiel: Droht Novomatic Sammelklage?
Der Reiz des schnellen Geldes kehrt sich für viele Glücksspieler am Spielautomaten in das genaue Gegenteil um: Erste Gewinne mutieren zu immer schneller aufeinander folgenden Verlusten - und die Versuche, den verlorenen Einsatz zurückzugewinnen, fressen erst Einkommen sowie Erspartes und schließlich auch aufgenommene Kredite auf.
Um die Folgen für suchtgefährdete Spieler einzudämmen, sind Glücksspielautomaten in Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Vorarlberg und Burgenland überhaupt verboten. Die Bundesländer Wien, Niederösterreich, Steiermark und Kärnten erlauben privaten Anbietern nur die Veranstaltung des so genannten "kleinen Glücksspiels": Einsätze dürfen nicht höher als 50 Cent, Gewinne nicht höher als 20 Euro sein.
Doch wie Medienberichte in den letzten Jahren offenbarten, hält sich bei weitem nicht jedes Unternehmen an die gesetzlichen Vorgaben. In der Kritik steht die Novomatic Group of Companies, ein äußerst erfolgreicher Verleiher von Spielautomaten und zugleich Betreiber zahlreicher Spielstätten sowie Wettbetriebe. Der ehemalige Glückspielentwickler Thomas Sochowsky musste persönlich erfahren, mit welchen Mitteln der internationale Konzern vorgeht und stemmt sich nun gegen dessen Machenschaften.
"Trotz zahlreicher Anschuldigungen, konnte Novomatic bisher kaum rechtlich belangt werden. Der Konzern hält intensiven Kontakt zu Medien, Politik, Polizei und Behörden - oder droht zur Not mit Klage, auch gegen Spielsüchtige", präzisiert Sochowsky die schwierige Situation, mit der sich geschädigte Spieler konfrontiert sehen. Der Brancheninsider bietet jetzt Betroffenen in Österreich finanzielle und beratende Unterstützung bei einer Musterklage gegen Novomatic.
Sammelklage in Vorbereitung
"Mithilfe eines Fragebogens werden die Aussagen der Spieler auf ihren Wahrheitsgehalt überprüft. Wer glaubhaft versichert, Opfer der Methoden des Konzerns zu sein, kann sich der geplanten Klage anschließen", kündigt Sochowsky konkrete Handlungsmöglichkeiten für viele Betroffene an. Dieser Fragebogen klärt dabei auch, ob die genutzten Spielautomaten dem Gesetz entsprachen, und stellt eine notwendige Maßnahme gegen die mehrheitlich mit dem Konzern in Verbindung stehenden Sachverständigen und Gutachter der Branche dar.
Der ehemalige Glücksspielentwickler sieht dabei trotz drohender Gegenklagen gute Aussichten auf Erfolg: 2008 konnten die Spieler Josef K. und Michael K., Klienten des Rechtsanwalts Gerold Beneder, trotz Gegenklage gemeinsam mit anderen Geschädigten offenbar mehrere Millionen Euro Schadensersatz erreichen. "Es ist damit zu rechnen, dass weiteren 150.000 Spielern unter dem Deckmantel des kleinen Glückspiel illegal Unsummen praktisch aus der Tasche gezogen wurden. Diesen Menschen soll mit finanziellen Mitteln zur Musterklage wieder ein Weg raus aus der Schuldenfalle geebnet werden", erklärt Sochowsky."
Quelle: http://www.wien-heute.at/p-43077.php
|
|
8
27.06.2009 08:46 |
|
|
dieter116
König
Dabei seit: 24.03.2006
Beiträge: 884
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 46 [?]
Erfahrungspunkte: 5.816.217
Nächster Level: 6.058.010
|
|
Gesamtökonomische Betrachtung.
Das hört sich mehr nach sozialistischer Volkswirtschaft als nach Marktwirtschaft an.
" Der Rat des Kreises hat beschlossen, das der Bedarf der Bürger . . . "
Seite 6 der Stellungnahme von Prof.Dr. Adams sollte sich die PTB zu Herzen nehmen.
Allerdings Seite 5 könnte man ja auch auf andere Bereiche erweitern:
Zigartten werden nur einzeln nach vorherigem Identitätsnachweis aus Geräten ausgegeben, und zwar für jede Personen mit einer Mindestwartezeit von 60 min zwischen den einzelnen Ausgaben.
Die Aufstellorte der Geräte müssen mindestens 500m auseinanderliegen.
Alkoholische Getränke in Gaststätten und anderen öffentlichen Orten dürfen frühestens nach einer Wartezeit von 30 min nach der Bestellung ausgegeben werden.
|
|
9
27.06.2009 09:36 |
|
|
Corleis
Routinier
Dabei seit: 24.03.2006
Beiträge: 297
Bundesland:
Hamburg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 1.954.134
Nächster Level: 2.111.327
|
|
|
10
27.06.2009 17:59 |
|
|
John-Lautner
Tripel-As
Dabei seit: 09.01.2008
Beiträge: 181
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 37 [?]
Erfahrungspunkte: 1.072.104
Nächster Level: 1.209.937
|
|
wahre worte
das mit den millionen praktiziere ich schon des längeren
|
|
11
28.06.2009 12:35 |
|
|
gmg
Foren Gott
Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.030
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 36.849.989
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Was im Vorfeld noch ausgetestet worden ist: |
|
@ alle
...kann man in dem folgenden Artikel nachlesen:
Ein Monatslohn in fünf Stunden verzockt
330 Euro weg, verloren in nur drei Sekunden........
Quelle:
http://www.sueddeutsche.de/finanzen/478/476985/text/
Ein interessanter Test im Vorfeld zur öffentlichen Anhörung.
Grüße
__________________ gmg
|
|
13
02.07.2009 06:53 |
|
|
gmg
Foren Gott
Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.030
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 36.849.989
Nächster Level: 41.283.177
|
|
@ alle
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2009/2009_205/02.html
Experten betonen mehrheitlich Suchtrisiko bei Geldspielautomaten
Gesundheitsausschuss (Anhörung)/
Berlin: (hib/STO) Vor dem Spielsuchtrisiko insbesondere bei Geldspielautomaten in Spielhallen haben am Mittwochnachmittag eine Reihe von Sachverständigen bei einer Anhörung des Gesundheitsausschusses gewarnt. Demgegenüber betonte Uwe Christiansen vom Verband der Deutschen Automatenindustrie bei dem Hearing zu einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur stärkeren Prävention der Glücksspielsucht (16/11661), bei Geldspielgeräten stehe die Unterhaltung und nicht die Gewinnmöglichkeit im Vordergrund. Er verwies unter anderem darauf, dass die Aufstellung gewerblicher Geldspielgeräte in zahlreichen Vorschriften geregelt sei. So seien unter anderem Einsätze und Höchstgewinne geregelt. Auch müsse ein Gerät nach einer Stunde Spielzeit eine fünfminütige Spielpause einlegen.
Für Gerhard Meyer vom Bremer Institut für Psychologie und Kognitionsforschung sind dagegen "aus den Geldspielautomaten inzwischen Glücksspielautomaten geworden". In der Spielverordnung stehe, "dass man mit einem Einsatz von 20 Cent 2 Euro gewinnen kann". Tatsächlich könne man aber mit einem Einsatz von 2 Euro "600 Euro-Punkte" gewinnen, die gleichbedeutend mit einem Gegenwert von 6.000 Euro seien. Gewinne von beispielsweise 1.000 Euro würden von Spielern als stimulierend erlebt. Zugleich jagten Spieler ihren Verlusten hinterher. So habe ein Testspieler in einer Spielhalle innerhalb von gut 5,5 Stunden 1.450 Euro verloren, was dem durchschnittlichen Nettolohn eines Arbeitnehmers in Deutschland entspreche.
Für die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) sagte Armin Koeppe, das größte Suchtpotenzial bei Glücksspielen sehe seine Organisation bei den Geldspielgeräten in Spielhallen. 85 Prozent der Klienten, die in die Beratungsstellen kommen, hätten ihre Spielsucht in den Spielhallen erworben, fügte er mit Verweis auf ein Modellprojekt hinzu. Das Einstiegsalter bei Geldspielgeräten habe bei zehn Jahren gelegen. Ilona Füchtenschnieder vom Fachverband Glücksspielsucht betonte, die Zahl der Glücksspielsüchtigen in Beratungsstellen nehme kontinuierlich zu. Das Hauptproblem der Klienten sei dabei "mit 85 Prozent der Geldspielautomat in Gaststätten und Spielhallen".
Einen Grund dafür sah Füchtenschnieder in der starken Verbreitung der Automaten, bei denen es sich um "keine Unterhaltungsgeräte" handele. "Hier hat sich neben dem staatlichen Glücksspiel ein gewerblicher Glücksspielmarkt etabliert", fügte sie hinzu. Der Einzelsachverständige Christoph Tolzin betonte, dass Kinder und Jugendliche theoretisch "eigentlich mit Spielautomaten gar nicht in Berührung kommen" dürften, doch werde das Aufstellen der Geldspielautomaten in Gaststätten nicht kontrolliert. Sinnvoll wäre, hier die "Hürden wesentlich höher" zu legen und den Zugang von Kindern und Jugendlichen zu Geldspielautomaten rechtlich deutlich mehr einzuschränken als derzeit.
Für den Bundesverband Automatenunternehmer sagte dagegen Wolfgang Voß, Fachleuten zufolge sei die Einführung von Zugangskontrollen bei der Vielzahl der betriebenen Objekte unmöglich. Zudem bestünden dagegen verfassungsrechtliche Bedenken. Auch sehe sein Verband dies nicht für sinnvoll an.
Zusatz des Verfassers:
Mit der Mathematik haben wir es scheinbar nicht so.
"600 Euro-Punkte" = 6.000 € ??????
Nach meinem Kenntnisstand wären es wohl eher 600.000 Punkte, die dem Gegenwert von 6.000 € entsprechen.
Grüße
__________________ gmg
|
|
14
02.07.2009 12:05 |
|
|
dieter116
König
Dabei seit: 24.03.2006
Beiträge: 884
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 46 [?]
Erfahrungspunkte: 5.816.217
Nächster Level: 6.058.010
|
|
So habe ein Testspieler in einer Spielhalle innerhalb von gut 5,5 Stunden 1.450 Euro verloren, was dem durchschnittlichen Nettolohn eines Arbeitnehmers in Deutschland entspreche.
Hier muss es ja ähnliche Schwierigkeiten gegeben haben, es sei denn der ' Testspieler' hat an allen 12 Geräten gleichzeitig gespielt.
|
|
15
03.07.2009 07:16 |
|
|
Anna
Foren As
Dabei seit: 05.02.2007
Beiträge: 77
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 33 [?]
Erfahrungspunkte: 482.108
Nächster Level: 555.345
Themenstarter
|
|
Hallo zusammen,
da muss wohl der Druckfehlerteufel zugeschlagen haben. In dem Artikel in der Süddeutschen Zeitung steht ganz eindeutig:
Aiszug aus dem Artikel vom 1.7.09:
Meyer nun wirft der Automatenindustrie vor, diese Vorgaben zu umgehen. "Vor allem, indem nicht um Geld, sondern um Punkte gespielt wird", erklärt er. "Statt 1000 Euro gewinnt oder verliert man eben 100.000 Punkte, die dann anschließend in einen Geldbetrag umgerechnet werden. Und so versteckt können plötzlich doch höhere Summen gewonnen werden als zulässig - und eben auch verloren."
Und weiter unten heißt es:
Nach fünf Stunden und 37 Minuten sind 1450 Euro verloren. Versackt, irgendwo in den vier Automaten, an denen der Mann, Mitte 40, schütteres Haar, heute gleichzeitig gespielt hat.
@gmg
sorry, habe deine Frage vorhin erst gesehen. Die Anhörung soll im Parlaments Fernsehen zu sehen sein. Mir ist es aber noch nicht gelungen den Link zu öffnen: http://www.bundestag.de/aktuell/tv/vod/a...esse16/a14.html
viele Grüße, Anna
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Anna: 03.07.2009 11:02.
|
|
16
03.07.2009 10:59 |
|
|
gmg
Foren Gott
Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.030
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 36.849.989
Nächster Level: 41.283.177
|
|
|
17
03.07.2009 12:59 |
|
|
gmg
Foren Gott
Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.030
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 36.849.989
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Hier noch einmal in Erinnerung gerufen:
Bundestagsabgeordnete informieren sich über Gefahren von Glücksspielautomaten
Geldspielautomaten, die in vielen deutschen Spielhallen und Gaststätten hängen und den schnellen Geldgewinn versprechen, haben nach Ansicht von Glücksspielsuchtexperten das höchste Abhängigkeitspotenzial innerhalb des Glücksspielmarktes.
Bei einer Anhörung vor dem Gesundheitsausschuss des Bundestags im Juli 2009 haben Suchtverbände auf diese Gefahren hingewiesen. Anders als Casinos oder Lotto fallen die Automaten jedoch nicht unter das Glücksspielmonopol des Staates, gelten rechtlich als "Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit". Der Geschäftsführer der HLS hat, als Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft für Suchtfragen (BAGLS), die Positionen der Landesstellen in der Anhörung vertreten.
Der Gesundheitsausschuss beschäftigte sich mit dem Thema, weil die Grünen eine Anhörung zur Glücksspielsucht beantragt hatten. Der Grund: Experten beobachten, dass sich das Glücksspiel zunehmend von staatlich regulierten Casinos in die weitgehend unregulierten Spielhallen verlagert. Dass, entgegen den Aussagen der Automatenlobby, nur kleine Geldbeträge an den Automaten verspielt werden können, widerlegte Professor Gerhard Meyer von der Universität Bremen in der Anhörung: Testspieler "verzockten" beispielsweise innerhalb von 5 ½ Stunden 1.450 Euro – vom Personal der Spielhalle ungehindert.
Die Anhörung des Gesundheitsausschusses können Sie sich in voller Länge mit Bild und Ton im Parlamentsfernsehen des Bundestags ansehen: http://tinyurl.com/kvm563
Fundstelle:
Immer wieder sehenswert, diese Aufzeichnung der Sitzung des Gesundheitsausschusses.
1) Mich hat die seinerzeitige "Sprachlosigkeit" des BA, und die Beantwortung der gestellten Fragen durch den VDAI irritiert.
2) Es handelt sich bei den Geräten um Glücksspielgeräte (keine Unterhaltungsgeräte mehr - Prof. Dr. Meyer)
3) Die aktuell vorhandene Angebotsdichte (571 Einwohner pro Geldspielgerät).
Grüße
__________________ gmg
|
|
18
27.10.2009 11:39 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 239.636 | Views gestern: 287.703 | Views gesamt: 879.919.627
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|