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Zum Ende der Seite springen Gauselmann zu 1,1 Millionen Euro Schadensersatz verurteilt
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Gauselmann zu 1,1 Millionen Euro Schadensersatz verurteilt

Ein ganz spezieller Nachbarschaftsstreit
12.06.2009 19:10 Uhr

Gersthofen (ska) - Mit Engelszungen versuchte Richter Rainer Brand, einen Vergleich zwischen den Prozessbeteiligten anzubahnen. Vergeblich: Ein Ende des Zivilverfahrens zwischen dem Augsburger Spielotheken-Betreiber Peter Eiba (Harlekin Münzautomaten) und der Spielothek Immobilien Gauselmann Beteiligungs GmbH mit Sitz in Espelkamp (Ostwestfalen) vor dem Landgericht Augsburg ist nicht abzusehen. Für Brand steht fest, dass in dem Konflikt auch eine starke emotionale Komponente eine Rolle spielt. In der Tat: Eiba und Paul Gauselmann, Chef einer europaweit aktiven Firmengruppe, liegen schon seit vielen Jahren im Clinch. In diversen Prozessen geht es um Schadensersatzforderungen oder Mietstreitigkeiten, aber immer auch ums Prinzip.

Im aktuellen Prozess an der 1. Kammer für Handelssachen stand das Thema Schadensersatz, den Eiba von der Firma Gauselmanns haben will, im Vordergrund. Bereits seit den 90er Jahren betreibt Eiba in einem Gebäude in der Gersthofer Robert-Bosch-Straße 6 a eine Spielothek Respekt . Als der Eigentümer zur Jahrtausendwende Insolvenz anmeldet, wird das Objekt, das aus mehreren Teilgebäuden besteht, zwangsversteigert. Für 5,5 Millionen Euro bekommt die Immobilien Gauselmann den Zuschlag. Der neue Eigentümer vermietet nun das Gebäude Robert-Bosch-Straße 6 an die Merkur Spielothek GmbH, die ebenfalls zur Gauselmann-Firmengruppe gehört. Mit dieser Konkurrenz in unmittelbarer Nachbarschaft will sich Eiba unter Verweis auf dem aus dem Mietvertrag abgeleiteten Konkurrenzschutz nicht abfinden.

Er klagt auf Schadensersatz. Und das mit Erfolg: So wurde die Firma Gauselmann in erster Instanz zu 1,1 Millionen Euro Schadensersatz für den Zeitraum von 2002 bis 2005 verurteilt. Dagegen hat Gauselmann jedoch Berufung eingelegt. Aktuell ging es nun um die Zeit von 2005 bis 2008 - schließlich ist die Merkur-Spielothek nach wie vor geöffnet.

Parallel dazu hat das Oberlandesgericht München (OLG) gar entschieden, dass die Immobilien Gauselmann dafür sorgen muss, dass in den Räumlichkeiten Robert-Bosch-Straße 6 keine Spielhalle betrieben wird. Dies sei jedoch nicht umsetzbar, erklärte wiederum die Firma Immobilien Gauselmann. Schließlich besitze die Merkur-Spielothek einen gültigen Mietvertrag. Wenn dies so sei, habe der Kläger die Möglichkeit, Schadensersatz zu verlangen, stellte das OLG dazu fest.

Und genau darum ging es jetzt in Augsburg. Der Anwalt der Beklagten, Dr. Sebastian Seyfarth, betonte, dass Eiba durch die Eröffnung der zweiten Spielothek gar kein Schaden entstanden sei. Der Umstand, dass die Spieler am Platze ein größeres Angebot vorfinden würden als früher, habe die Attraktivität des Standorts deutlich erhöht. Der Justiziar der Firma Gauselmann, Achim Heining, zeigte sich lediglich bereit, Eiba durch eine Senkung der Miete entgegenzukommen. Dies lehnte Eiba-Anwältin Inge Buckmüller als völlig unzureichend ab. Sie verwies auf ein Gutachten, das zu dem Ergebnis kommt, dass 1,9 Millionen Euro Schadensersatz angemessen seien.

Schließlich war es Peter Eiba, der doch noch ein neues Angebot vorlegte: zwei Millionen Euro (inklusive der 1,1 Millionen für den Zeitraum 2002 bis 2005) und eine geringere Miete. Ein Vorschlag, den Richter Brand als durchaus „lukrativ“ bezeichnete. Jedoch lehnte Heining den Vorstoß Eibas ab. Brand reagierte darauf wenig erfreut: „Wenn Sie darauf noch nicht einmal im Ansatz eingehen, könnte man schon den Eindruck haben, Peter Eiba hat Recht damit, dass es Gauselmann gar nicht um eine kaufmännische Lösung geht.“

Immer wieder öffentlich Kritik geäußert

In der Tat ist sich Eiba sicher, dass Paul Gauselmann nichts anderes will, als an ihm ein Exempel zu statuieren. Der Augsburger hatte immer wieder öffentlich das Geschäftsgebaren der Firma kritisiert. Eiba stößt sauer auf, dass der Automatenhersteller gleichzeitig auch als Betreiber von Spielotheken tätig ist. Außerdem habe Gauselmann Druck auf ihn ausgeübt, im großen Stil Merkur-Automaten zu kaufen. Er habe dies jedoch abgelehnt. Stoff genug für weitere Auseinandersetzungen.

Nachdem ein Vergleich geplatzt ist, geht Richter Brand davon aus, das ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben wird. So soll geklärt werden, ob - und wenn ja, wie viel - Schadensersatz angemessen ist.

Quelle: http://www.augsburger-allgemeine.de/Lokalnews/Artikel,-4493.html

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1 15.06.2009 12:30 alfi1950 ist offline E-Mail an alfi1950 senden Beiträge von alfi1950 suchen
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