"Neues" Fun Game mit PTB-Bauartzulassung im Mai / Juni 2009 ? |
gmg
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"Neues" Fun Game mit PTB-Bauartzulassung im Mai / Juni 2009 ? |
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@ alle
Mit Entsetzen konnte ich mir die folgende Web-Side ansehen:
http://www.impera.at/index.php?cccpage=Deutschland_FUNGAME
Da wirbt doch tatsächlich ein Anbieter von Geldspielgeräten jetzt aktuell !! damit, dass er genau dieses Geldspielgerät jetzt auch als FUNGAME anbietet / anbieten will. Sozusagen ein FUNGAME mit PTB-Zulassung.
Man kann nur allen verantwortungsbewussten Aufstellern raten, solche Gerätschaften nicht mehr neu in die Aufstellung zu nehmen.
Es gibt kein PTB zugelassenes Geldspielgerät, welches als Fungame zu nutzen wäre.
Ein PTB zugelassenes Geldspielgerät, welches eine andere Tastatur / Funktionsweise besitzt, als das PTB zugelassene Gerät, befindet sich nicht mehr im zugelassenen Zustand.
Es handelt sich um ein manipuliertes Geldspielgerät und nicht um ein Fungame.
Damit ist man sicherlich "automatisch" bei einer Prüfung der Voraussetzungen des § 284 StGB.
PS:
Die Entscheidung vom "Forum für Automatenunternehmer in Europa e. v." - mitgeteilt mit Sonderrundschreiben Nr. 1111 vom 29. 05. 2009 - kann man nur als sehr vernünftig ansehen.
Außerdem hoffe ich, dass das von der Wettbewerbszentrale eingeleitete wettbewerbsrechtiche Abmahnverfahren die Werbeaussage der Anbieterfirma stoppen wird !
Ich dachte, wir verabschieden uns langsam von der Seuche der Fungames. Und dann kommt eine solche neue Errungenschaft !
an die verantwortlichen Entscheidungsträger !
__________________ gmg
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1
04.06.2009 14:50 |
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Solon
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Meike
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Hallo gmg,
das ist wirklich schade mit dem Termin der Infoveranstaltung der Firma IMPERA Holding GmbH
zum Thema "Betrieb von Fun-Games im Rahmen der Spielverordnung".
Wer aus dem Forum hätte denn am 18.06.2009 Zeit nach Bochum zu fahren und würde uns hinterher
darüber auf dem Laufenden halten?
Gruß
Meike
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2
04.06.2009 16:32 |
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Solon
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gmg
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Tja.
Ist wirklich schade, mit diesem Termin, Meike.
Bochum ist ja für mich nicht wirklich weit.
Ich finde diese Handlung des Anbieters, seine PTB zugelassenen Geldspielgeräte als umgebaute FUNGAMES - mit PTB-Zulassung - anzubieten, nicht wirklich clever.
Vor allen Dingen nicht in einer Zeit, in der über die Evaluation der Spielverordnung nachgedacht wird !
Nun ja, .........
Grüße
__________________ gmg
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3
04.06.2009 20:23 |
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hansi
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4
05.06.2009 12:50 |
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gmg
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Der aktuelle Vorstand des Forums für Automatenunternehmer in Europa e. V. |
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Hallo Hansi !
In besagtem Schreiben wird der Vorstand des" Forum für Automatenunternehmer in Europa e. V." wie folgt angegeben:
Ulrich Schmidt
Hans-D. Pohlkötter
Freddy Fischer
Stefan Knüpling
Lars Rogge
Frank Waldeck
Olaf Ziegenbruch.
Der von Dir angegebene Internetauftritt des Forums ( Kurzform für: s. o. ) erscheint mir überarbeitungsbedürftig.
Grüße
__________________ gmg
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5
05.06.2009 16:00 |
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Meike
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Hallo gmg,
Gruß an alle,
bei Nachfragen zu Tätigkeitsfeldern und Verbindungen zu Namen hilft die Recherche über Xing.
z.B.:
http://www.xing.com/profile/Frank_Waldeck
Dort gibt es auch eigenständige Gruppen der Automatenindustrie.
Gmg,
hast Du einen link zum "Sonderrundschreiben" ?
Gruß
Meike
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6
06.06.2009 08:43 |
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angela
Doppel-As
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Wenn sich Impera an die Spielverordnung hält können die doch solche Fun Geräte bauen - kaufen wird sie sowieso kaum jemand, weil man nix gewinnen kann
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7
06.06.2009 09:33 |
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gmg
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Hallo Angela !
Diese veränderten / manipulierten PTB zugelassenen Geldspielgeräte sind schon in der Aufstellung gefunden worden.
Hallo Meike !
Nein, es gibt keinen öffentlich zugänglichen Link.
Einziger öffentlich zugänglicher Hinweis:
Die Überschrift des BA-Rundschreiben 24-09:
FORUM-Mitgliederversammlung gegen "Fun Games"
Link:
http://www.baberlin.de/rundschreiben.html
Dabei brauchen sich nach meiner Meinug die verantwortlichen Entscheidungsträger nicht mit ihrem Schreiben zu verstecken. Eine solche Entscheidung liegt doch auf einem Kurs, der auch von mir getragen würde.
Ein Zitat aus dem besagten Schreiben, welches wirklich Hoffnung macht:
Zitat on
Der FORUM-Vorstand wird sich auch künftig aktiv darum bemühen, dass in Deutschland keine Unterhaltungsgeräte auf den Markt gelangen, die zu unerlaubtem Glücksspiel animieren.
Zitat off
Grüße
__________________ gmg
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8
06.06.2009 12:41 |
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Wilde Irene
Doppel-As
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Auch an den 100000 verbotenen FunGameGeräte die jetzt mehr oder weniger vom Markt sind, konnte nichts gewonnen werden ........
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9
06.06.2009 15:59 |
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gmg
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Wettbewerbszentrale gegen Impera ! |
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Zitat: |
Original von gmg
@ alle
Außerdem hoffe ich, dass das von der Wettbewerbszentrale eingeleitete wettbewerbsrechtiche Abmahnverfahren die Werbeaussage der Anbieterfirma stoppen wird !
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Interessant fand ich in diesem Zusammenhang die folgende Information über die Wettbewerbszentrale:
Zitat on
Die Wettbewerbszentrale ist die größte und einflussreichste bundesweit und grenzüberschreitend tätige Selbstkontrollinstitution zur Durchsetzung des Rechts gegen den unlauteren Wettbewerb. Grundlage ihrer Tätigkeit ist die Verbandsklagebefugnis gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) und § 33 Abs. 2 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Es ist ihr Auftrag, durch Rechtsforschung, Rechtsberatung, Information und Rechtsdurchsetzung zur Förderung eines lauteren Geschäftsverkehrs und eines fairen wirtschaftlichen Wettbewerbs beizutragen.
Als unabhängige Institution der deutschen Wirtschaft fördert die Wettbewerbszentrale die Eigenverantwortung der Unternehmen gegenüber Gesellschaft und Konsumenten für einen funktionierenden und lauteren Wettbewerb.
Zitat off
Fundstelle:
http://www.baberlin.de/
Nachricht vom 10. 06. 2009
In diesem Zusammenhang hoffe ich, dass auch diese angekündigte Maßnahme den Verantwortlichen zur Neuorientierung seines Produktangebotes bewegen wird, und er auf die "geniale Vermarktungsidee", ein PTB zugelassenes Geldspielgerät als Fungame anzubieten
verzichtet.
Grüße
__________________ gmg
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10
11.06.2009 12:00 |
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Corleis
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11
11.06.2009 18:38 |
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gmg
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Früher wäre so etwas gar nicht erst angeboten worden !
Wo ist ER eigentlich ?
Hat ER sich nicht jahrelang um die Einhaltung der (seiner ) Regeln gekümmert ?
Hat ER jetzt "keinen Bock" mehr ?
Hat ER jetzt nicht mehr die finanziellen Mittel ?
Oder will ER nicht mehr ?
Altersbedingt ?
Oder ist ER "sauer", weil sich die Marktanteile so verschoben haben ?
Oder wartet ER darauf, dass man ihn bittet, zu helfen ?
Von DEM aus Österreich wird mal wohl keine Unterstützung erwarten können. Für den ist Deutschland ein Markt von mehreren Märkten.
Also bleibt scheinbar nur die Wettbewerbszentrale.
Oder die Verwaltung.
Grüße
__________________ gmg
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13.06.2009 16:19 |
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Meike
Foren Gott
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Guten Morgen gmg,
viellecht sollte MAN die Moderne einläuten
und einfach gem. Recht und Gesetz handeln,
denn dies ist hier gar nicht schwer.
Sorry, aber das klingt schon sehr gruselig was Du geschrieben hast.
Ich hoffe nicht, dass hier irgend jemand einen "Er" oder "Ihn" benötigt.
Dein Spruch "Früher wäre so etwas gar nicht erst angeboten worden"
ist doch der Hohn nach Fungames, Prüfbericht & Co.
Es gibt hier weder Löcher im Gesetz, noch juristische Unwägbarkeiten
oder sieht dies jemand anders, dann sollten wir es hier thematisieren.
Gruß
Meike
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13
14.06.2009 06:27 |
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gmg
Foren Gott
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@ alle
Zitat on
Kein Missbrauch von Unterhaltungsautomaten - Fungames-Verbot!
30.06.09
Einige Branchenteilnehmer scheinen es bereits vergessen zu haben oder verdrängen es des kurzfristigen wirtschaftlichen Erfolges wegen:
Eines der wichtigsten Ziele der am 01.01.2006 in Kraft getretenen neuen Spielverordnung war das Verbot von Fungames. Unterhaltungsautomaten dürfen als Gewinne keine Berechtigungen zum Weiterspielen, Chancenerhöhungen oder sonstige Gewinnberechtigungen anbieten. Es dürfen nicht mehr als sechs Freispiele gewonnen werden, die im unmittelbaren zeitlichen Anschluss an das entgeltliche Spiel abgespielt werden müssen (§ 6a SpielV).
Nunmehr promotet in einer groß angelegten Werbekampagne die Firma IMPERA Holding GmbH das neue Gerät „Top Sky Editions“ als „Deutschlands erstes Fun Game mit PTB-Zulassung“ mit der zusätzlichen Werbeaussage „JUST FOR FUN – Diese Geräte dienen nur zur Unterhaltung, wobei Erfolgspunkte zum Weiterspielen erzielt werden können.“
Wir weisen die Aufstellunternehmer nachdrücklich darauf hin, dass es kein von der PTB zugelassenes Fun Game gibt. Die PTB ist ausschließlich zuständig für die Bauartzulassung von Geld-Gewinn-Spiel-Geräten. Ein nachträglicher Eingriff in Geräte, z.B. durch Entfernen von Bauteilen, die Bestandteile des zugelassenen Geldspielgerätes sind, kann zum Erlöschen der Zulassung für dieses Gerät führen.
Bitte bedenken Sie bei Ihrer geschäftlichen Entscheidung:
Unterhaltungsautomaten dürfen nicht mehr als sechs Freispiele gewähren!
Die Gewerberechtsreferenten des Bundes und der Länder haben auf ihrer letzten Tagung in Dresden bereits heftige Kritik an zu Fungames umgebauten Geld-Gewinn-Spiel-Geräten geäußert. Im Hinblick auf die anstehende Evaluierung der Spielverordnung, bei der u. a. die Einhaltung der neuen Vorschriften geprüft wird, können wir uns eine neue Debatte zur Fungames-Problematik nicht erlauben! Diese hätte unweigerlich weitergehende einschränkende Regulierungen des gewerblichen Geld-Gewinn-Spiels zur Folge. Eine erneute Verschärfung der Spielverordnung kann nicht im Interesse der seriösen und gesetzestreuen Aufstellunternehmer von Unterhaltungsautomaten mit und ohne Geld-Gewinnmöglichkeit liegen!
Zitat off
Eine klare und eindeutige Aussage !
Gefunden beim BA Berlin unter Nachrichten vom 30. 06. 2009
http://www.baberlin.de/nachrichten.html
Grüße
__________________ gmg
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30.06.2009 14:48 |
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John-Lautner
Tripel-As
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Weiß denn irgendjemand überhaupt wie das Gerät funktioniert ? wenn es sich an die 6 Freispiele Regelung hält sollte es doch kein Problem sein, geht ja bei Trendy, Flipper usw auch - Impera wird wohl nicht die Token wiedereinführen wollen sondern eher die vielen Topsky Rückläufer als Nischenprodukt verkaufen wollen.
Es gab und gibt ein kleinen Anteil der Spielerkundschaft, die sich auch ohne Geldgewinnaussicht belustigen möchte, weil es einfach billiger ist - speziell am Monatsende...
Dafür ist der 6a gemacht worden. Ich verstehe die ganze Aufregung nicht. Allein das Wort "Fungame" muß ja nicht gleich "illegal" bedeuten, sondern der Spielablauf ist doch entscheidend. Also locker bleiben und erstmal abwarten wie das Gerät aufgebaut ist !
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15
01.07.2009 06:04 |
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gmg
Foren Gott
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Zitat: |
Original von John-Lautner
Also locker bleiben und erstmal abwarten wie das Gerät aufgebaut ist ! |
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NEIN !
Solche Entwicklungen kann man nicht locker sehen !
Fehlentwicklungen sind durch das Angebot schon "vorprogrammiert".
Grüße
__________________ gmg
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16
01.07.2009 09:51 |
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C. Schröder
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Heute erhielt ich über den Dienstweg eine Mitteilung von Frau Münster vom Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Enerige NRW.
Danach hat die Polizei zwischenzeitlich ein derartiges Gerät beschlagnahmt und es wird geprüft, ob die Zulassung als GSG widerrufen werden muss.
Ein UG mit PTB Zulassung gibt es grds. nicht.
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17
01.07.2009 12:01 |
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alfi1950
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Zitat BA:
"Die PTB ist ausschließlich zuständig für die Bauartzulassung von Geld-Gewinn-Spiel-Geräten."
Und wie war das mit den von der PTB zertifizierten "Jackpotsystemen"?
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18
01.07.2009 15:16 |
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gmg
Foren Gott
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Zitat: |
Original von alfi1950[/I]
Und wie war das mit den von der PTB zertifizierten "Jackpotsystemen"? |
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Zitat on
Das erwähnte "PTB-Zertifikat" zu diesem System gibt es nicht.
Und vorsorglich für etwaige weitere Fälle: Es gab nie "Zertifikate". Es gab bis 2005 Prüfberichte zur Bestätigung der Entkopplung von zusätzlich aufgestellten Jackpotsystemen. Diese Berichte wurden außerhalb und unabhängig von der Spielgerätezulassung auf freiwilliger Basis in Sinne eines technischen Gutachtens angefertigt. Das alles ist aber mit der neuen Spielverordnung obsolet geworden, da zusätzliche Jackpotsysteme unabhänig von der Kopplung/Entkopplung nicht mehr aufgestellt werden dürfen. Seit 2006 werden solche Gutachten nicht mehr gemacht.
Dieter Richter
PTB
Zitat off
Fundstelle:
http://www.forum-gewerberecht.de/print,t...489,page-3.html
14.02.2007
Grüße
__________________ gmg
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19
01.07.2009 16:44 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo gmg,
warum Du hier von "Fehlentwickungen" sprichst, ist mir absolut unverständlich.
Es gibt zu analogen Fällen, d.h. anstatt Punktespiel wurden WM/Token genommen,
bereits Urteilslagen, so dass die Rechtsfindung eigentlich für jeden recht einfach ist
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, 22. Senat, vom 14.12.2004 22 ZB 04.3136
VG Sigmaringen, 8. Kammer, vom 14.07.2005 8 K 1070/03
Hallo John,
wie "das Gerät aufgebaut" ist, kann man bei der aktuellen Promotiontour, welche noch bis Ende der Woche stattfindet, sich anschauen.
In NRW gab es nur eine Station, aber in BW könnte man noch schauen.
Warum Du glaubst, dass das "Trendy unproblematisch" ist im Rahmen der neuen SpielV erschließt sich mir nicht. Wenn Du über entsprechende Urteilslagen verfügen solltest, stell diese bitte hier ein.
Ich persönlich kenne nur diese:
OVG für NRW 4. Senat, vom 03.04.2007, 4 B 2757/06
"Seine Aufstellung und sein Betrieb sind indessen nach §9 Abs.2 SpielV verboten."
VG Gelsenkirchen 7. Senat, vom 09.01.2007, 7 L 1631/06
"Zu der Programmversion "No Limit 2006"............. hinreichend deutlich ergibt, dass weiterhin verbotene "Kreditfunktionen" (Spiecherfunktionen) vorhanden sind und insbesondere auch über die
verbindung zum "Trendy World Server" eine Anmeldung an zahlreiche andere Geräte unter Speicherung erworbener Punkte möglich ist."
VG Aachen 3.Kammer, vom 20.11.2006, 3 L 521/06
Die angegriffenen Ordnungsverfügung, wonach die Aufstellung und der Betrieb folgender Fun-Games....., Trendy Merkur" untersagt worden ist, ist rechtmäßig.
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Gruß
Meike
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20
02.07.2009 05:21 |
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