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Zum Ende der Seite springen Wanderlager - Telefonische Einladung 3 Bewertungen - Durchschnitt: 8,333 Bewertungen - Durchschnitt: 8,333 Bewertungen - Durchschnitt: 8,33
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s.hagemeier s.hagemeier ist männlich
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Wanderlager - Telefonische Einladung

Hallo,

ich hatte hier kürzlich eine "Gesundheitsinformationsveranstaltung", zu der ausschließlich telefonisch eingeladen wurde. Von den sonst üblichen Zettelchen, Briefe u. ä. ist mir jedenfalls nichts auf den Tisch oder zu Ohren gekommen. Lt. Gastwirt und dem einzigen mir namentlich bekannten Zeugen/Teilnehmer wurden nur Telefonanrufe getätigt. Bei der Veranstaltung sollen lt. Mitteilung des Opas Matratzenauflagen für 800-1000 Euro das Stück verramscht worden sein. Also wie immer nix mit nur Vortrag....

Hätte das nach § 56a II angezeigt werden müssen (Stichwort öff. Ankündigung)??
1 08.03.2006 17:59 s.hagemeier ist offline E-Mail an s.hagemeier senden Beiträge von s.hagemeier suchen
Solon
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Jörg Wiesemeier   Zeige Jörg Wiesemeier auf Karte Jörg Wiesemeier ist männlich
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RE: Wanderlager - Telefonische Einladung

Hej aus Hamm,

eine Anzeige wäre nur dann notwendig, wenn der Anrufer in der mündlichen Einladung sinngemäß angedeutet hätte, das der Angerufene auch noch andere Personen mitbringen kann. Damit wäre dann die öffentliche Ankündigung verwirklicht und wir könnten einschreiten.

Sollte das vorkommen, können Sie sich nur in den Saal stellen und dann alle Teilnehmer laut und deutlich fragen, wie das abgelaufen ist. Ich bin mir 100 % sicher, dass Sie dann zu hören bekommen, dass auch andere Personen mitgebracht werden durften.

Namen aufnehmen, weitere VA untersagen, Bußgeld und tschüß!

Wichtig ist, dass der 56a nur für den Warenvertrieb gilt, nicht für Dienstleistungen, z. B. Reisen!!

__________________
Alles immer schön sportlich sehen. Fahrrad

Jörg Wiesemeier
2 08.03.2006 21:06 Jörg Wiesemeier ist offline E-Mail an Jörg Wiesemeier senden Homepage von Jörg Wiesemeier Beiträge von Jörg Wiesemeier suchen
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