Puz_zle
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EuGH - BESITZ UND BETRIEB EINER APOTHEKE |
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Pressemitteilung des EuGH vom 19. Mai 2009
Quelle: http://curia.europa.eu
Zitat: |
BESITZ UND BETRIEB EINER APOTHEKE DÜRFEN APOTHEKERN
VORBEHALTEN BLEIBEN
Die italienischen und die deutschen Rechtsvorschriften, die eine solche Regel vorsehen, finden ihre Rechtfertigung im Ziel der Gewährleistung einer sicheren und qualitativ hochwertigen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung ... |
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weiterlesen >
Urteil des EuGH in den verbundenen Rechtssachen C-171/07 und C-172/07 vom 19. Mai 2009 >
Siehe hierzu auch: VG Saarlouis, Urteil vom 20.6.2008, 1 K 1135/07 >
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
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19.05.2009 18:52 |
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