Der Bundesrat setzt sich für eine einheitliche Handhabung des Sonntags- und Ferienfahrverbotes für Lkw und bestimmte schwere Nutzfahrzeuge ein. In seiner heutigen Sitzung hat er einen Verordnungsentwurf beschlossen, der für Ausnahmen vom Fahrverbot eine bundesweite Rechtsgrundlage in der Straßenverkehrs-Ordnung und in der Ferienreiseverordnung vorsieht.
Einzelne, von den Ländern jeweils zu erteilende Ausnahmegenehmigungen wären damit nicht mehr notwendig. Dies sorge für mehr Rechtssicherheit und trage zu Deregulierung sowie Bürokratieabbau bei, betont der Bundesrat. Außerdem entlaste es die Wirtschaft, die sich auf eine transparente Rechtspraxis der Überwachungsbehörden einstellen könne.
Der Verordnungsentwurf wird nun der Bundesregierung zur Verkündung zugeleitet.
Beschluss-Drucksache 391/09 vom 15.05.2009 >
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