unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Kontrollmodul / Zählwerkausdruck » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Seiten (6): « vorherige 1 2 [3] 4 5 6 nächste »
Zum Ende der Seite springen Kontrollmodul / Zählwerkausdruck 22 Bewertungen - Durchschnitt: 5,09
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.375.198
Nächster Level: 41.283.177

2.907.979 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Meike


www.Fiat-126-Forum.de







Hallo TM,
hallo Zeus,

offensichtlich habt ihr beide den Laborbericht zum Kontrollmodul überhaupt nicht gelesen.

Die Spielgeräte mit einem Kontrollmodul, wie im Laborbericht beschrieben sind nicht vernetzt.

Das Kontrollmodul befindet sich in einem unvernetzten Spielgerät und übernimmt die "Überwachungsfunktion", d.h. ob die Vorgaben der SpielV eingehalten werden.

Wenn Du hier Sorge um deinen Arbeitsplatz hast, so kann ich Dich beruhigen, denn die Buchhaltung
muss auch bei einem Kontrollmodul laut Laborbericht weiter händisch ausgelesen werden.

Aber Du hast bei einer exakten elektronischen Buchhaltung, die nämlich alle in der SpielV geforderten
Rahmenbedingungen prüfbar macht, d.h. auch den durchschnittlichen "Langzeitgewinn" des Unternehmers,
die Möglichkeit , wie in Deinem Fall beschrieben, nicht nur eine Kassendifferenz festzustellen,
sondern sogar, nachdem Dir Dein Kunde sagt:
Es war um 15:10 Uhr, dann auch nachzuschauen, ob Dein Kunde nicht vielleicht "betuppt" wurde.

Um Dein Beispiel vom Tiger-Tanger aufzugreifen, hättest Du nämlich dann die Möglichkeit zu sagen,
dass 2 Tiger-Tanger um 15:10 Uhr aus dem Spielgerät verschwunden sind und bei einer Raumüberwachung könnte
dann der Unternehmer nachschauen, wer um diese Uhrzeit eventuell die Tiger-Tanger eingesteckt hatte.

Was alles nicht auf einem "Streifen" von einem PtB zugelassenen Glücksspielgerät auftaucht, weiß ich.

Ich weiß aber auch, was alles in einer elektronischen Buchhaltung eines Glücksspielgeräts auftaucht,
welches keine Zulassung der PTB hat.

Zeus, Du schreibst:
"Übrigens: Es steht nirgendwo geschrieben, dass Automaten ausgelesen werden müssen!!!"

Wie kommst Du denn da drauf?

Du solltest Dir vielleicht auch mal in Ruhe den § 146 AO und die Beschlußlage des Bundesrats zur neuen SpielV, die ich bereits auszugsweise hier eingestellt habe, durchlesen.

Hinzu kommt, dass der Unternehmer auch noch die Vorgaben der VgSt-Satzung erfüllen muss.

Des weiteren gibt es Städte, die bereits in der Kommunalen Satzung verankert haben, dass auch die Stadt
die Spielgeräte auslesen darf zur Überprüfung der Angaben des Steuerpflichtigen.

Ob der Unternehmer seinen Verpflichtungen im 1-Monatszyklus oder 3-Monatszyklus nachkommen muss, hängt von anderen Faktoren ab.


Gruß
Meike
41 21.04.2009 06:07 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

dieter116
König


Dabei seit: 24.03.2006
Beiträge: 884
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 46 [?]
Erfahrungspunkte: 5.816.914
Nächster Level: 6.058.010

241.096 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Zitat:
Original von gmg
Für die aktuellen Geräte sicherlich nicht, Dieter.

Warten wir mal ab, was die Zukunft bringt !

Speicherplatz kostet ja fast NICHTS mehr.
Technisch ist das auch alles machbar, wie mir bestätigt worden ist.

Grüße


Die aktuellen meinte ich auch mit nicht durchführbar.

Wenn aber nur noch elektronisch ausgelesen und gespeichert wird, also ohne Ausdruck, wie leicht wären diese Daten zu verändern ?
Schliesslich könnten nicht die Daten von jedem Spiel der gesamten Gerätelebesdauer dort gespeichert sein. Dieses müssten z.B. auf einem PC archiviert werden.

( Obwohl, da hätte ich auch eine Idee dieses sicherzustellen.)

Womit sicherlich jeder korrekte Unternehmer kein Problem hat.

Wo wir, wenigstens bei grösseren Betreiben, wieder bei der Auslesung durch Vernetzung wären.
42 21.04.2009 07:03 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.030
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 36.854.740
Nächster Level: 41.283.177

4.428.437 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Jedes Spielgerät ist eine Kasse

Jedes in einer Spielhalle aufgestellte Spielgerät ( einschließlich der Geldwechsler ) stellt eine eigenständige Kasse dar. Es handelt sich - zumindest bei den Geldspielgeräten und Unterhaltungsgeräten sowie den Geldwechslern neuerer Bauart - um PC-gestützte Kassensysteme.

Grundsätzliches:
Kasseneinnahmen und Kassenausgaben sind vollständig, richtig und geordnet aufzuzeichnen ( § 146 Abs. 1 Satz 1 AO ).
Die entsprechenden Einnahmeursprungsaufzeichnungen und Bücher müssen vollständig aufbewahrt werden ( § 147 AO ).

Der Begriff der Kasseneinnahmen und Kassenausgaben i. S. des § 146 Abs. 1 Satz 2 AO umfasst die in der Kasse vereinnahmten Betriebseinnahmen, daraus geleistete Betriebsausgaben, Einlagen und Entnahmen sowie den Kassentransit ( zwischen verschiedenen Kassen).

Im Gegensatz zu sonst im Geschäftsverkehr üblichen Kassen, haben Geldspielgeräte zwei Besonderheiten aufzuweisen:

1) Diese Kasse bedient kein Bedienpersonal des Betreibers.
2) An dieser Kasse kann mehr verausgabt als vereinnahmt werden.


Nach § 146 Abs. 1 S. 2 AO sollen Kasseneinnahmen und Kassenausgaben täglich festgehalten werden.

Den GoB sowie dem Grundsatz der Vollständigkeit entspricht es, jeden Geschäftsvorfall einzeln aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen aufzubewahren. Das ist die - dem Gesetzeswortlaut entsprechende - Möglichkeit, Kasseneinnahmen und Kassenausgaben aufzuzeichnen.



Hat sich schon einmal jemand den sog. VDAI-Streifen eines Geldspielgerätes genauer angesehen ?
Es wird im Journalteil des Streifens lediglich - summiert für einen Tag - das Einspielergebnis ( Saldo 1 ) ausgedruckt.

Eine Unterteilung des Tagesergebnisses in erzielte Betriebseinnahmen und verausgabte Betriebsausgaben für diese Kasse findet auf dem ( dauerhaft aufzubewahrenden ) Kassenbeleg nicht statt !


Grüße

__________________
gmg
43 21.04.2009 10:42 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
jasper
Kaiser


Dabei seit: 19.08.2006
Beiträge: 1.116
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.178.253
Nächster Level: 8.476.240

1.297.987 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo gmg,

Eine Unterteilung des Tagesergebnisses in erzielte Betriebseinnahmen und verausgabte Betriebsausgaben für diese Kasse findet auf dem ( dauerhaft aufzubewahrenden ) Kassenbeleg nicht statt !

und wer hat das zu verantworten? – Sicherlich nicht der Automatenunternehmer!

Wie es scheint wird hier nicht nur die SpielV missachtet!

Aber egal wie und egal was, die Gewinner jeder Änderung waren und werden allein die Gerätehersteller sein. - Aber auch die PTB, weil sie ja für jeder Zulassung eine Rechnung schreiben darf! Wand

Das Ganze ist so, als hätte man eine eigene Gelddruckmaschine.
Je unsicherer etwas ist, um so häufiger muss zu Lasten der Automatenunternehmer nachgebessert werden. TOLLE NUMMER :respekt
44 21.04.2009 22:25 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.375.198
Nächster Level: 41.283.177

2.907.979 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Meike


www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Dieter,

Du hast geschrieben:

"Wo sicherlich jeder korrekte Unternehmer kein Problem hat."

Das ist für mich persönlich die Kernaussage.

Für einen korrekten Unternehmer ist eine exakte elektronische Buchhaltung eines Glücksspielgeräts
überhaupt kein Problem.

Ganz im Gegenteil, denn dann hat er z.B. am Monatsende, wenn die Betriebseinnahmen die Betriebsausgaben nicht decken,
die Möglichkeit in medias res zu gehen
und seine Kassen z.B. nach Auslastung (Spitzenzeiten) , Auszahlverhalten u.a. zu analysieren.

Auch wäre die Prüfung der 33,-€/St.-Regelung in der Langzeitbetrachtung (egal ob nach 10.000 oder 15.000 Spielstunden)
kein Problem. Das gäbe sowohl dem Unternehmer, Aufsteller, als auch der Überwachungsbehörde und erst
Recht dem Verbraucher, dem Spieler, Sicherheit.

Auch könnte der Unternehmer, bei entsprechendem Verdacht, dann eine wirklich sehr aufwendige Nachschau in den
einzelnen "Geschäftsvorfällen" vornehmen, um z.B. zu schauen, ob und wenn ja mit welchem Ausmaß er z.B. Opfer einer Straftat wurde.

--------

Rudi hatte bereits ein Beispiel im Thema "PtB" genannt, bei dem sich leicht für jeden nachvollziehbar, zeigt, dass
das heutige von der PtB zugelassene Kontrollmodul gar nicht die von der SpielV geforderte Kontrollfunktion durchführt.

Bei dem im Laborbericht entwickelten Konzept des Kontrollmoduls sieht es aus meiner Sicht jedoch ganz anders aus, - oder hat da jmd. einen Zweifel?

---------

@gmg,

seit der Beschlußlage des Bundesrates in 2005 ist endlich die Finanzverwaltung "handfest" im Boot.
Hier wurde nach meinem Wissenstand erstmalig eine klare Aussage von Seiten des Gesetzgebers zum §146 AO i.V.m. PtB zugelassenen GSG gemacht.
Warum wehrt die Finanzverwaltung sich nicht gegen das Kontrollmodul und den VDAI-Ausdruck?
Warum wehrt die Finanzverwaltung sich nicht gegen die Ferneinwirkungsmöglichkeit auf das Geldmanagement?

-------------------

Dieter,

zu Deiner Frage betr. der Veränderung von Daten wirst Du Diese bei näherer Überlegung selbst beantworten können.

Wenn jeder Geschäftsvorfall exakt aufgezeichnet wird, würde das z.B. beim 24-er Roulette von adp heißen,
dass am Spielplatz, das Enzelspiel mit jeder Setzsequenz und dem entsprechenden Einsatz
je Setzsequenz aufgezeichnet wird, dann die ermittelte Gewinnzahl und dann der Gewinn, bzw. Verlust im Rahmen dieses Einzelspiels.
Diese Informationen des Einzelspiels hast Du in Deiner elektronischen Buchhaltung mit Datum und Uhrzeit abgelegt.

Was glaubst Du wohl wie schnell Du versteckte "Rechenroutinen" zur Manipulation findest, im Ernstfall?


Wenn man den Geschäftsvorfall "Einzelspiel" mit dem Geschäftsvorfall "Lebensmitteleinkauf" vergleicht, kann man sich vielleicht besser vorstellen, welche Einzelinformationen abrufbar hinterlegt sind.
Eure Kassen mit der "Ware" Spiel haben im Gegensatz zum Supermarkt einen enormen Vorteil. Ihr müsst nicht auf die jährliche Inventur warten, um zu merken ob der Bestand durch widrige äußere Einflüsse minimiert wurde, da ihr ein abgeschlossenes System habt.
- vor allem wenn der Zustaz in den TR zur Einwirkungsmöglichkeit, den es erst seit Mai 2007 gibt, endlich wieder entfernt wird-

Die Chance sollte doch jeder korrekte Unternehmer nutzen wollen, oder nicht?


Gestern Abend hörte ich mir von einem Prof., der Leiter einer Forschungsstelle ist, einen Vortrag zu innovativen technischen Maßnahmen im energetischen Bereich an.

Der hatte einen Satz gesagt, der auch hier schön anwendbar ist:

"Das schwierigste an der Forschungsarbeit war, zu erkennen, wie leicht die Lösung war."


Gruß
Meike
45 22.04.2009 06:07 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
jasper
Kaiser


Dabei seit: 19.08.2006
Beiträge: 1.116
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.178.253
Nächster Level: 8.476.240

1.297.987 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







"Das schwierigste an der Forschungsarbeit war, zu erkennen, wie leicht die Lösung war."

Dies setzt jedoch voraus, dass man auch ernsthaft nach einer „Lösung“ sucht.

Warum wehrt die Finanzverwaltung sich nicht gegen das Kontrollmodul und den VDAI-Ausdruck?
Warum wehrt die Finanzverwaltung sich nicht gegen die Ferneinwirkungsmöglichkeit auf das Geldmanagement?


Zwei wirklich gute Fragen von Meike, die sich evtl. damit beantworten lassen, dass es doch gerade die Förderer des vernetzten fernsteuerbaren Glücksspiels und Geldmanagement sind, die mit allen Mitteln darum kämpfen, dass die Umsätze aus dem Betrieb von Glücksspiel mit Geldeinsatz der Umsatzsteuer unterliegen.

Ist das Ganze nur ein Kuhhandel zwischen dieser Personengruppe und den obersten Finanzbehörden?

"Das schwierigste am Erkennen von Zusammenhängen ist, zu erkennen, wie leicht die Lösung ist."

gmg erklärte dazu an anderer Stelle:

Wenn man die Auszahlquote zum Nachteil des Spielers verändern könnte, würde mehr in der Kasse des Aufstellers verbleiben.
Wo liegt jetzt die Benachteiligung des Finanzamtes ?


Vernetzten fernsteuerbaren Glücksspiels und Geldmanagement keine Benachteiligung des Finanzamtes - Hauptsache die Umsatzsteuer kommt Respekt !

"Das schwierigste am Erkennen von Zusammenhängen ist, zu erkennen, wie leicht die Lösung ist." Applaus
46 22.04.2009 07:38 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.375.198
Nächster Level: 41.283.177

2.907.979 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Meike


www.Fiat-126-Forum.de







Gruß an alle,

wie ich nun hörte, sind jetzt einige Unternehmer etwas ins Grübeln geraten,
nachdem sie das Konzept des Kontrollmoduls (siehe Laborbericht) gelesen haben,
welches nicht nur die Einhaltung der SpielV garantiert hätte, sondern auch die Vorgaben
des §146 AO.

Viele, so hörte ich, und hier konnte man es auch lesen, dachten immer noch an
freiwillige Leistungen beim regelmäßigen Ausdruck der "Kassenstreifen" u.a.


Daher anbei etwas zum Einlesen, wie eine Betriebsprüfung der Finanzverwaltung aussehen kann.

http://www.elektronische-steuerpruefung....zungsrisiko.pdf


Die Aufsteller mit ihren Verbänden sollten schon aus Eigeninteresse auf das BMWI und die PTB einwirken,
dass hier endlich das korrekte Kontrollmodul verbaut wird, damit sie die Möglichkeit haben ihre
Geschäftsvorfälle einwandfrei zu dokumentieren, damit dem Steuerrecht und auch der Manipulationsprävention größtmöglich nachgekommen wird.

Führen die Aufstellerverbände schon die entsprechenden Gespräche ?

Gruß
Meike
47 24.04.2009 18:41 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
alfi1950 alfi1950 ist männlich
Tripel-As


Dabei seit: 19.11.2008
Beiträge: 219
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 38 [?]
Erfahrungspunkte: 1.228.374
Nächster Level: 1.460.206

231.832 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Meike,
@alle

wenn ich mir den
„Laborbericht PTB-8.33-01-1
zum Neuartigen Kontrollmodul für Geldspielgeräte“
ansehe

Laborbericht

und bedenke, was darin bereits im Jahr 2001 geplant und zu Papier gebracht wurde und dann schlussendlich mit der heutigen

Technische Richtlinie zur Sicherung der Prüfbarkeit und Durchführung der Bauartprüfung von Geldspielgeräten
Version 4.1

dann tatsächlich in die Realität umgesetzt wurde, dann müssen da einige Personen mächtig am Rad gedreht haben um so etwas zugelassen zu bekommen!

@Meike,
welche Aufstellerverbände, etwa die sich genauso wie die „heutige“ PTB von der Industrie finanzieren lassen?

Außer dieser Beschwerde ist nichts zu lesen und zu hören!
UAVD-Beschwerde

Ich finde, dass diese UAVD- Zielsetzungen genau den Kern treffen. – Daher hier als Zitat:

Die angesagten Ziele der sofortigen Beschwerde lauten:

Bestmögliche Sicherstellung, dass jeder vereidigte und öffentlich bestellte Sachverständige Manipulationen an Geräten nachweisen kann und zwar völlig unabhängig von Geräteherstellern und der PTB. Nur so kann verhindert werden, dass Manipulationen nicht aufgrund der bisherigen Verfahrenweise oder der Herstellerinteressen (Produkthaftung) einseitig ausfallen bzw. unentdeckt bleiben.

Absolute Transparenz über das Gewinn-/Verlustverhältnis der Glücksspielgeräte innerhalb eines klar definierten Zeitraums. Nur so kann ansatzweise sicher nachgeprüft werden, dass sämtliche Geräte einer Bauart wirtschaftlich identisch betrieben werden. Es muss größtmöglich verhindert werden, dass es einem Gerätehersteller möglich ist, an von ihm selbst betriebenen Geräten, möglicherweise sogar ferngesteuert, ein individuelles Gewinn-/Verlustverhältnis zu programmieren.


Applaus Respekt
48 26.04.2009 14:28 alfi1950 ist offline E-Mail an alfi1950 senden Beiträge von alfi1950 suchen
Zeus Zeus ist männlich
Tripel-As


Dabei seit: 23.03.2006
Beiträge: 155
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 37 [?]
Erfahrungspunkte: 1.020.006
Nächster Level: 1.209.937

189.931 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo,

@Meike: von hast du den gehört, das einige Grübeln?

So langsam kann ich dich(euch) nicht mehr ernst nehmen! Eine Kasse (ein GGSG) mit dem Ausdruck als Nachweis einer "ordnungsgemäßen Buchführung" ist eine Utopie! Fehlgelder, evtl. Manipulationen usw. werden teilweise erst garnicht erfasst...
Also was sollen diese Anspielungen mit
"Viele, so hörte ich, und hier konnte man es auch lesen, dachten immer noch an
freiwillige Leistungen beim regelmäßigen Ausdruck der "Kassenstreifen" u.a."?!!!
Es ist eine freiwillige Leistung!
Ein Streifen kann höchstens ein Beleg für die Buchhaltung sein!

Dein Problem mit dem Kontrollmodul kannst du gerne mal mit der PTB klären!
Nach TR 4.1 kann , da es nur die Daten der Ereignisse der letzten Stunde speichern kann, nur den Maximalverlust der "Spielsüchtigen" von 80 Euro und die maximale Auszahlung von 500 Euro überprüfen und auch regeln! Dies erfüllt nicht die Anforderungen der Spielverordnung, da der durschnitliche Verlust von max. 33 Euro gar nicht festgestellt werden kann. Mich wundert es, dass die Beamten, die für diese Sparte zuständig sind, das mitmachen? Insbesondere du Meike, die regälmäßig den Aufstellern unterstellst, dass sie wie die Lämmer zum Schlachthof geführt werden, wundere ich mich, dass du nicht aus eigener Initiative diese Missstände durch eine Anzeige wegen Amtsmissbrauch etc. einleitest! Du provozierst nur.
Konkrete Anfragen weichst du immer "ganz nett" aus.... Das bedeutet für mich, dass du hypothetische Fragen ganz bewusst in den Raum stellst, um zu testen, welcher dumme Aufsteller darauf antwortet, um diesen, wie so bei dir üblich, als "unwissend" abzustempeln!

Zum Thema Vernetzung, Melken und Geldmanagement: Offensichtlich haben die Gegensprecher noch nie einen Ausdruck von einem GGSG gesehen, weil die ganzen Anspielungen von einem entäuschten Zocker kommen könnten! Natürlich bestehen Manipulationsmöglichkeiten bei Herstellerspielhallen, weil diese den Sourcecode haben und diese entprechend "anpiecksen" können.
Aber wenn ich morgens die "Goldene Karte" in dem GGSG stecke, um die Aüffüllungen des Vortages
wieder ausbezahlt zu bekommen, ist es kein Melken! Diese Vorgänge werden von dem Automaten registriert!
Ich fordere hiermit jeden auf, der irgendwelche Anspielungen macht von "Zwischenkasssierungen", die nicht in dem Saldo des Streifens des entsprechenden Geräte steht, und angebliches "Melken", was den gleichen Tatbestand unterstellt hier offen zu legen!

So wie ich bemerkt habe, schreiben hier viele "pseudo"- Aufsteller und andere Beamten, die irgendwelche Unterstellungen in die Welt setzten, die weder Hand und Fuß haben.
Das ganze senkt das Niveu des Forums in dieser Sparte ins UG (nein, nicht UNTERHALTUNGERÄTE, sondern Untergeschoss...)
entäuschte Grüße
















Du
49 27.04.2009 02:23 Zeus ist offline E-Mail an Zeus senden Beiträge von Zeus suchen
jasper
Kaiser


Dabei seit: 19.08.2006
Beiträge: 1.116
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.178.253
Nächster Level: 8.476.240

1.297.987 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Moin
zeus,

wie kommst Du darauf, dass eine "Wirteauffüllung" per Chipkarte etwas mit "Melken" oder mit ferngesteuerten "Zwischenkassieren" zu tun hat?

Was glaubst Du wer alles den Sourcecode kennt und kontrollieren kann?

Sollte das was Du da geschrieben hast wirklich ernst gemeint sein, nimm Dir etwas Zeit und schau hier einmal richtig rein:
http://www.forum-gewerberecht.de/thread,threadid-4174.html
50 27.04.2009 04:36 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.375.198
Nächster Level: 41.283.177

2.907.979 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Meike


www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Zeus,

über was bist Du enttäuscht?

Dass Du feststellen musst, dass bestimmte Informationen Dir vorenthalten wurden?
Dass Du in einigen Bereichen einen anderen Informationsstand hast?
oder....

Du unterstellst mir: Provokation, Anspielungen, Fragen nicht zu benatworten.

Bsp.:
Die Pflichten im Rahmen der Anforderungen nach §146 AO haben sowohl gmg, als auch ich Dir versucht näher zu bringen.
gmg hatte sogar die GOSB hier eingestellt.
Ich hatte den Hinweis auf die Beschlusslage des Bundesrates gegeben, aus der heraus sich die Pflichten nach §146 AO für
den Automatenaufsteller nochmal explizit ergeben.

Wenn Du Dir sie nicht in Gänze durchliest, können wir auch nichts daran machen.

Du gehts leider immer noch davon aus:

"Es ist eine freiwillige Leistung!"


-----------------------

Nun zum Thema möglicher Manipulationsnachweis.

Du schreibst "evtl Manipulationen werden teilweise erst garnicht erfasst..."

Von welchen sprichst Du denn da? Wenn jmd. ein Bohrloch setzt, d.h. mechanisch äußere Einwirkungen setzt, die auch einen sichtbaren Schaden verursachen, wird es natürlich generell nicht von der elektronischen Buchhaltung erfasst. Ein Bauteil muss natürlich einen "Impulsgeber" haben, welcher vom
Automatenhersteller gesetzt wurde, z.B. wir eine Kassentüröffnung registriert mit Datum, Uhrzeit.

Aber warum glaubst Du, - und das jetzt rein technisch gefragt-, könnten andere Manipulationen (Zugriffsmanipulationen, welche Auswirkungen auf Einsatz und Gewinn haben) bei einer umfassenden Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle, d.h. der Einzelspiele, nicht festgestellt werden?

Zeus, aufgrund Deines Beitrags gehe ich davon aus, dass Du noch nie die Datenbank eines elektronischen Glücksspielgeräts gelesen hast.

Diesem Defizit kann aber ein Forum nicht abhelfen, auch wenn Dich das jetzt enttäuscht.

--------------------

Wenn es für Dich "provozierend" ist, dass der ein oder andere in diesem Forum schon andere "Dinge" gesehen hat, dann tut es mir sehr leid, wenn es bei Dir dieses Gefühl erzeugt.

Wenn man von neuen Dingen hört, so muss man, wenn man Interesse hat, diese zu verstehen, auch Eigeninitiative zeigen, d.h. selbstständiges Einlesen / Einarbeiten in einen Themenkomplex usw.
Gerade in Themenbereichen, welche nicht alltäglich sind, muss man ein erhöhtes Maß an Eigeninitiative entwickeln.

Leider kommt es mir bei vielen hier im Forum so vor, dass sie alles nur vorgekaut vorgesetzt erhalten möchten und dann noch in
einer für jedermann ( d.h. Techniker, Buchhalter, Laie ) leicht verständlich aufgearbeiteten Form, möglichst mit vielen Bildern und Quelltexten im Anhang.

Dieser Wunschvorstellung werde ich nicht nachkommen,

Gruß
Meike
51 27.04.2009 06:06 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
r2d2 r2d2 ist männlich
Tripel-As


images/avatars/avatar-385.jpeg

Dabei seit: 21.09.2008
Beiträge: 151
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 36 [?]
Erfahrungspunkte: 855.853
Nächster Level: 1.000.000

144.147 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Für alle Naivlinge hier im Board, ein kleines Beispiel was im Hintergrund abläufen kann:

http://www.forum-gewerberecht.de/attachment.php?attachmentid=1796
52 27.04.2009 16:10 r2d2 ist offline E-Mail an r2d2 senden Beiträge von r2d2 suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.030
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 36.854.740
Nächster Level: 41.283.177

4.428.437 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Jedes Spielgerät ist eine Kasse

Zitat:
Original von gmg
Jedes in einer Spielhalle aufgestellte Spielgerät ( einschließlich der Geldwechsler ) stellt eine eigenständige Kasse dar. Es handelt sich - zumindest bei den Geldspielgeräten und Unterhaltungsgeräten sowie den Geldwechslern neuerer Bauart - um PC-gestützte Kassensysteme.

Grundsätzliches:
Kasseneinnahmen und Kassenausgaben sind vollständig, richtig und geordnet aufzuzeichnen ( § 146 Abs. 1 Satz 1 AO ).
Die entsprechenden Einnahmeursprungsaufzeichnungen und Bücher müssen vollständig aufbewahrt werden ( § 147 AO ).

Der Begriff der Kasseneinnahmen und Kassenausgaben i. S. des § 146 Abs. 1 Satz 2 AO umfasst die in der Kasse vereinnahmten Betriebseinnahmen, daraus geleistete Betriebsausgaben, Einlagen und Entnahmen sowie den Kassentransit ( zwischen verschiedenen Kassen).

Im Gegensatz zu sonst im Geschäftsverkehr üblichen Kassen, haben Geldspielgeräte zwei Besonderheiten aufzuweisen:

1) Diese Kasse bedient kein Bedienpersonal des Betreibers.
2) An dieser Kasse kann mehr verausgabt als vereinnahmt werden.


Nach § 146 Abs. 1 S. 2 AO sollen Kasseneinnahmen und Kassenausgaben täglich festgehalten werden.

Den GoB sowie dem Grundsatz der Vollständigkeit entspricht es, jeden Geschäftsvorfall einzeln aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen aufzubewahren. Das ist die - dem Gesetzeswortlaut entsprechende - Möglichkeit, Kasseneinnahmen und Kassenausgaben aufzuzeichnen.



Hat sich schon einmal jemand den sog. VDAI-Streifen eines Geldspielgerätes genauer angesehen ?
Es wird im Journalteil des Streifens lediglich - summiert für einen Tag - das Einspielergebnis ( Saldo 1 ) ausgedruckt.

Eine Unterteilung des Tagesergebnisses in erzielte Betriebseinnahmen und verausgabte Betriebsausgaben für diese Kasse findet auf dem ( dauerhaft aufzubewahrenden ) Kassenbeleg nicht statt !


Grüße



Mir sind zu diesem Thema gerade noch die Empfehlungen der Ausschüsse ( BR-Drucksache 655/1/05 ) in die Hände gefallen.
Es ist bedauerlich, dass es den seinerzeit angedachten § 16 a SpielV so nicht gibt.

Noch einmal zur Erinnerung:

'§ 16a
Der Aufsteller und der Gewerbetreibende sind verpflichtet, die Auslesung, den Ausdruck und die Speicherung der Daten nach § 13 Nr. 9 Satz 1 lückenlos und ungekürzt vorzunehmen. Diese Daten sowie vorhandene statistische Auswertungen sind zehn Jahre aufzubewahren und den Finanzbehörden sowie den Gemeinden zum Zwecke steuerlicher Erhebungen zur Verfügung zu stellen.'"

Ich denke mir, es wird Zeit für diese neue Vorschrift. Die Evaluation der Spielverordnung steht ja an...

Grüße

__________________
gmg
53 05.05.2009 13:38 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
jasper
Kaiser


Dabei seit: 19.08.2006
Beiträge: 1.116
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.178.253
Nächster Level: 8.476.240

1.297.987 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Kannst Du uns auch erklären wer damals dafür gesorgt hat, dass es den seinerzeit angedachten § 16 a SpielV so nicht gibt und ob da auch mit "finanziiellen Mitteln" Überzeugungsarbeit geleistet wurde?

Sicherlich waren das nicht die reinen Glücksspielveranstalter.
54 05.05.2009 16:43 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.030
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 36.854.740
Nächster Level: 41.283.177

4.428.437 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Zitat:
Original von jasper
Kannst Du uns auch erklären wer damals dafür gesorgt hat, dass es den seinerzeit angedachten § 16 a SpielV so nicht gibt und ob da auch mit "finanziiellen Mitteln" Überzeugungsarbeit geleistet wurde?

Sicherlich waren das nicht die reinen Glücksspielveranstalter.



Natürlich kann ich das nicht erklären, Jasper.
Ich versuche hier tunlich nicht zu spekulieren.

Es ist aber immer wieder interessant, was man alles so im Archiv findet...
Doch dazu gibt es einen gesonderten Beitrag.
Er ist die gesonderte Erwähnung wert !

Grüße

__________________
gmg
55 05.05.2009 17:49 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.375.198
Nächster Level: 41.283.177

2.907.979 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Meike


www.Fiat-126-Forum.de







Hallo gmg,

ich antworte Dir hier auf deine Frage: "Woher ich mein Wissen habe."

Aus diesem Thema ergibt es sich eigentlich hinlänglich.

Den Laborbericht PTB 8.33-01-1 zum Kontrollmodul hatte ich Dir, glaube ich,
auch schon mal gemailt und in der TR kannst Du den aktuellen Stand nachlesen.

Gruß
Meike
56 22.07.2009 07:31 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
jasper
Kaiser


Dabei seit: 19.08.2006
Beiträge: 1.116
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.178.253
Nächster Level: 8.476.240

1.297.987 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







@gmg
Die offenkundigen Unzulänglichkeiten des sogenannten Kontrollmoduls welche von Herstellerversprechen und „PTB- Wegschauen“ geprägt sind, wurden hier

http://www.threadid-4967,page-1.html
bereits ausführlich dargestellt!

@ALLE
Wozu überhaupt noch eine PTB oder einen Geräte-TÜV?
Es dürfte auch ausreichen wenn auch wir Aufsteller „Versprechen/Erklärungen“ abgeben.
Oder vertraut man unseren Mitbewerbern mehr, weil sie die Lobbyarbeit machen?

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von jasper: 22.07.2009 15:42.

57 22.07.2009 15:40 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
RudiCartell RudiCartell ist männlich
Tripel-As


images/avatars/avatar-523.jpg

Dabei seit: 04.03.2008
Beiträge: 169
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 36 [?]
Erfahrungspunkte: 991.863
Nächster Level: 1.000.000

8.137 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






U p s . . .

Zitat:
Original von jasper

@ALLE
Wozu überhaupt noch eine PTB oder einen Geräte-TÜV?
Es dürfte auch ausreichen wenn auch wir Aufsteller „Versprechen/Erklärungen“ abgeben.
Oder vertraut man unseren Mitbewerbern mehr, weil sie die Lobbyarbeit machen?


Da blättere ich doch gerade zufällig in der games&business vom Juli S128 und was lese ich?

Herr Köhler vom TüV wurde stimuliert (unter der Rubrik Politik) zu erklären, warum's reicht und alles gut ist...

Jeder muss wissen wofür er sich einspannen lässt.

Passt doch gut zu deiner suggessiven Frage - oder?

Gruß vom Rudi

.
58 22.07.2009 22:35 RudiCartell ist offline E-Mail an RudiCartell senden Beiträge von RudiCartell suchen
Zeus Zeus ist männlich
Tripel-As


Dabei seit: 23.03.2006
Beiträge: 155
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 37 [?]
Erfahrungspunkte: 1.020.006
Nächster Level: 1.209.937

189.931 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Halllo miteinander,

@maike
ja, es gibt manipulationen, die die Geräte selber nicht bemerken! Wenn z.B. 50 Cent Stücke wie 2€ Stücke behandelt werden!

Es gibt im normalfall keine Unterschiede (um auf den anfenagspost zurück zu kommen) keine Unterschiede zwischen dem Saldo1 und dem Bilanzwert des Kontrollmoduls und kann es auch nicht geben, wenn das Gerät ausgelesen worden ist, als alle Zähler, ob Geldspeicher oder Punktespeicher ALLE auf NULL standen!

Bezüglich VDAI kann ich nur die Frage in dem Raum stellen: was ist überhaupt genormt????


Mein Urteil : NICHTS

Ich hab persönlich erleben dürfen, und nur wegen der Vernetzung, das GGSG Tagesalden angezeigt haben, die nichts mehr mit der Realität zu tun hatten, weil der Zähler der Cpu "übergelaufen ist" (Aussage des Herstellers!!!).
Aktuelles Beispiel: Ein Gerät weist eine negative elektronische Kasse!? Nur weil das Gerät nicht in der lage ist, Handauffülungen, die normalerweise als Tk-Auffullungen unter den Auffüllungen mitberechnet werden "zu bemerken".

Also, bevor hier die sogenanten Beamten von wasweichvonwelchenbehörden irgendetwas von ordnungsgemäßer Buchhaltung und irgendwelcher §§ erzählt, fragt doch mal die PTB wie diese Gäräte zulassen können, die nicht mal einen ordnungsgemäßen tagessaldo1, geschweige denn eine negative elektronisch gezählte Kasse ausgeben können, die negativ ausfällt!!!!

Für mich sind das eklakante Softwarefehler, die von der PTB bewilligt wurden, wissentlich oder nicht!!

Interessant ist es jedocch, wenn man als "normal dummer Aufsteller" die entsprechenden Hersteller darauf anspricht keine Antwort bekommt!!!

Fazit: Sehr viele Ausdrucke, die ordnungsgemäß ausgelesen worden sind, sind in sich nicht stimmig.

Ich fordere hiermit meine Kollegen, oder die, dier nur so tun als ob sie welche wären, Ihre Ausdrucke sich mal anzuschauen....

@meike,
schick mir ne pn, ich meld mich dann...

grüße an alle
zeus
59 23.07.2009 03:56 Zeus ist offline E-Mail an Zeus senden Beiträge von Zeus suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.030
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 36.854.740
Nächster Level: 41.283.177

4.428.437 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






schwedtfegers-seitenhiebe

gefunden bei goldserie.de:

Zitat on
Und was würde eine P'litik tun, die sich mehr dem Ausgleich der gesellschaftlichen Kräfte verpflichtet sähe, wenn sie eine Spielverordnung für die neuen technischen Möglichkeiten hervorbringen sollte? Ich träume mal ein bisschen von einem Parlament, dessen Vertreter dem Wohl des ganzen Volkes und ansonsten nur ihrem Gewissen verpflichtet wären und schlage die folgenden Punkte vor:

- Die Auszahlquote jedes Gerätes muss unmissverständlich und deutlich sichtbar als Prozentzahl angegeben werden. Bei Geräten mit einstellbarem Spielsystem muss technisch sicher gestellt werden, dass diese Anzeige das aktuell eingestellte System widerspiegelt.

- Alle erzielbaren Kombinationen müssen mit gleicher Häufigkeit erzielbar sein, damit schon durch den optischen Eindruck der Umlaufkörper ein zutreffendes Bild des Spielverhaltens entsteht. (Menschen sind schließlich "Augentiere", die in erster Linie glauben, was sie sehen.) Zur Beeinflussung der Auszahlquote bleiben genügend Spielfeatures (vor allem Ausspielungen, aber auch eventuelle Bonusspiele) übrig.

- Die minimale Auszahlquote liegt bei 85 Prozent.(Die meisten einarmigen Banditen zahlen zwischen 90 und 96 Prozent der Einsätze aus, und es ist mir nicht bekannt, dass die Aufsteller dieser Maschinen verarmen würden - ganz im Gegenteil. 85 Prozent wäre eher ein Zugeständnis an das Gastrogewerbe mit seinem geringeren Umsatz durch Laufkundschaft. Da die Quote im Klartext angezeigt wird, kann jeder Spieler entscheiden, zu welcher Quote er ein Gerät nicht mehr spielen will.)

- Alle Versuche, mit bestimmten Spielsystemen (etwa durch Umbuchung des Geldes auf einen Punktezähler) den maximalen Einsatz pro Spiel zu umgehen, sind verboten. Ebenso sind alle Versuche verboten, durch das Spielsystem einen Einsatz auf kürzere und schnellere "Teilspiele" zu verteilen.

- Letzteres gilt auch für die so genannten "Risikospiele", die für jeden Schritt ein kurzes Spiel sind, bei dem ein teilweise sehr hoher Betrag (etwa eine Serie) gesetzt werden kann. Alle Formen des Risikospieles sind nicht mehr zulässig.

- Eine Umgehung der Vorschriften durch Manipulation zugelassener Spielgeräte (etwa, um die Prozentanzeige zu verdecken oder zu manipulieren) ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern Betrug Die Verfolgung obliegt der Staatsanwaltschaft, die rechtskräftige Verurteilung führt zu einer Vorstrafe mit allen damit verbundene Konsequenzen. (Das war's mit der Konzession! Und neunzig Tagessätze kommen noch mal drauf!)

- Die für ein GSG verwendete Software ist in vollem Umfang mitsamt der gesamten für das Verständnis erforderlichen technischen Dokumentation veröffentlichungspflichtig und jedem interessierten Menschen gegen die reinen Kopierkosten gedruckt oder in maschinenlesbarer Form zur Verfügung zu stellen. Nur so kann man sicher stellen, dass jeder technisch versierte Spieler die Einhaltung der Verordnung überprüfen kann und sich selbst ein Bild über das Bemühen des Herstellers machen kann, ein interessantes Spiel zu ermöglichen. Das Urheberrecht bleibt davon natürlich unberührt, aber wer das umgehen will, kann jetzt schon einfach ein ROM Auslesen.

Mit solchen Regelungen würde das Spiel wieder ein Spiel und nicht ein großer Beschiss zu einseitigen Lasten des Spielers - vielleicht würde mich das sogar mal wieder dazu bringen, 'nen Zehner in eine Mühle zu stecken. Aber genug geträumt: Wie der politische Wille in Wirklichkeit aussieht, kann man bequem der neuen Spielverordnung entnehmen.
Zitat off

Komplett nachzulesen:
http://www.goldserie.de/index.php?option...ers-seitenhiebe

Applaus
Grüße

__________________
gmg
60 24.07.2009 00:36 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Seiten (6): « vorherige 1 2 [3] 4 5 6 nächste » Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Kontrollmodul / Zählwerkausdruck


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
2 Dateianhänge enthalten AMA gegen Zählwerkausdrucke? Spielrecht   14.04.2010 16:18 von Meike     26.07.2012 09:53 von gmg   Views: 23.872
Antworten: 22

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 187.661 | Views gestern: 352.167 | Views gesamt: 880.219.819


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 231 | Gesamt: 0.380s | PHP: 99.74% | SQL: 0.26%