Kontrollmodul / Zählwerkausdruck |
Meike
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Kontrollmodul / Zählwerkausdruck |
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Gruß an alle,
welche Erklärungen habt Ihr, wenn auf Zählwerkausdrucken
ständig erhebliche Abweichungen zwischen den Erfassungen
Einwurf / Auswurf ( Saldo 1 ) und Einsatz / Gewinn (Kontrollmodul)
vorhanden sind.
Gruß
Meike
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1
15.04.2009 20:39 |
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Solon
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dieter116
König
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RE: Kontrollmodul / Zählwerkausdruck |
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Am Besten wäre es, beim Hersteller nachzufragen.
Denn der programmiert das Modul ja.
Welcher ist das denn, oder bei mehreren Herstellern ?
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2
16.04.2009 06:10 |
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Solon
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gmg
Foren Gott
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RE: Kontrollmodul / Zählwerkausdruck |
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@ Meike
Was sind erhebliche Abweichungen ?
Grüße
__________________ gmg
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3
16.04.2009 09:22 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo dieter,
mich interessieren hier vor allem die Erklärung des Aufstellers
oder gibt es bei diesen keine Abweichungen im "Zahlenwerk"?
Wie das Kontrollmodul "auszusehen" hat / zu arbeiten hat, hier
vor allem als Aufbereitungseinheit der Steuerdaten ist in den TR
nachzulesen.
Hallo gmg,
als "erheblich" betrachte ich Abweichungen zwischen Einsatz und Einwurf
von ca. 20 %.
Gruß
Meike
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4
16.04.2009 18:09 |
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tapier
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Also ich hatte noch niemals zwischen Saldo 1 und der Bilanz des Kontrollmoduls irgendwelche Abweichungen.
Zwischen Einwurf und Einsatz, bzw. Auswurf und Gewinn kann es aber zu erheblichen Abweichungen kommen.
Wenn zb. Gewonnenne und Collectete (Umgebuchte) Beträge nicht abgedrückt sondern erneut eingesetzt werden.
Einwurf zählt nur das Geld was oben rein kommt, und Auswurf das was unten rauskommt.
Wenn aber ein Gerät zb. über eine Geldscheinannahme verfügt gilt auch gewechseltes Geld als Ein- bzw. Auswurf denn diesen muss ja nicht zwingermaßen zum spielen eingesetzt werden.
Das heist also das auch Städte mit sg. Einwurfsteuer (Spielesteuer) NUR den Betrag der im Kontrollmodul als EINSATZ ausgewiesen ist als Berechnungsgrundlage für diese Spielezahl (Einsatz / 0.2 € = steuerpflichtige Spielezahl) verwenden dürfen.
Hier mal ein Beispiel:
------------------------
SEIT LETZTER KASSIERUNG:
========================
EINWURF : 3053,60
AUSWURF % 1531,00
--------
SALDO (1) : 1522,60
--------
------------------------
KONTROLLMODUL(SPIELV)
EINSAETZE : 3386,60
GEWINNE - 1864,00
===========
BILANZ : 1522,60
In diesem Beispiel wären also 16933 steuerplichtige Spiele gemacht worden.
Somit würden € 203,20 bei 6% Einwurfsteuer fällig.
Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert, zum letzten Mal von tapier: 16.04.2009 20:25.
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5
16.04.2009 20:01 |
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gmg
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Hallo tapier !
Differenzen zwischen Einwurf und Einsatz sind doch normal.
Meike hat nicht von Differenzen zwischen Saldo 1 und Spieleraufwand gesprochen.
Grüße
__________________ gmg
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6
16.04.2009 20:12 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo gmg,
nein, hat Meike nicht.
Hallo Tapier,
Du hattest meine Frage vollkommen richtig verstanden.
Deine Erklärung
"Umwandeln von Bargeld in Punkte wird durch das Kontrollmodul als Einsatz registriert"
zeigt, dass das Kontrollmodul überhaupt nicht dem Laborbericht PTB - 8.33-01-1 entspricht.
- es sollte nämlich eigentlich so sein:
S.18
"Das Spielprogramm sendet jeweils zu Spielbeginn und zum Spielende eine Information an das Kontrollmodul.
Das Kontrollmodul misst die Spielzeit, indem er die Zeitdifferenz zwischen Spielbeginn und Spielende
ermittelt.
Er bedient sich dazu des im Spielgerät vorhandenen Zeitgebers."
Und dass hier wirklich jedes Einzelspiel gemeint war, ergibt sich auch aus den Diagrammen der nachfolgenden Seiten,
denn da heißt es
"Daten: Spieldatensatz (1x je Spiel)"
---------
D.h., wenn jmd. von der Konkurrenz in einem Gebiet in dem es die Einwurfsteuer gibt, Dir nichts Gutes will,
setzt er einige Spieler an die Automaten, die nur den Betrag X ständig umwandeln ohne ein Spiel
gespielt zu haben
und Du müsstest dafür dann noch Steuern zahlen, oder nicht?
Gruß an alle,
wie erklärt ihr Euch, dass ein solches Kontrollmodul in GSG verbaut wird ?
Warum hatte man sich nicht an die Empfehlungen, an das ursprüngliche Konzept gehalten?
Warum laufen Aufstellerverbände nicht Sturm gegen ein solches Kontrollmodul, dass die Unternehmen
in einem Gebiet, in dem man die Einwurfsteuer als "Einsatzregistration über das Kontrollmodul"
definiert hat, leicht in den Ruin treiben kann?
In der Einleitung zum Laborbericht steht:
S.3
"Im Jahre 1999 hat die PTB im Auftrag des BMWi eine Studie erarbeitet, in der eine Bestandsaufnahme des Ist-Standes
hinsichtlich Verlust- und Gewinnbilanzen unter der bestehenden Regelung erfolgte, ein europäischer Vergleich
vorgenommen und Varianten für Neuregelungen aufgezeigt wurden.
Auf dieser Grundlage sowie auf der Basis von Vorschlägen des VDAI ist unter Moderation des BMWi ein Eckpunktepapier
für die Neuregelung jenes Teils der Spielverordnung entstanden, in dem die Anforderungen an die Bauart von Geldspielgeräten geregelt werden.
Mit der vorgeschlagenen Neuregelung soll ein Paradigmenwechsel vollzogen werden: ..."
Anmerkung:
Nun, das Wort Paradigmenwechsel ist geblieben, aber die Voraussetzungen dafür, die im Laborbericht beschrieben sind, nicht !
Gruß
Meike
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7
17.04.2009 05:09 |
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dieter116
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Solange das " Spiel " als Umwandlung von Geld in Punkte definiert wird, arbeitet das Kontrollmodul doch richtig , oder nicht ?
Soll diese Definition jetzt über den Umweg Kontrollmodul gekippt werden ?
Aber zurück zur ursprünglichen Frage :
Saldo 1 und Bilanz Kontrollmodul sollten identisch sein.
Wenn nicht, woher soll der Aufsteller das wissen ?
Also doch mal beim Hersteller fragen.
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8
17.04.2009 10:36 |
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alfi1950
Tripel-As
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Wo wurden denn die Aufgaben des "Kontrollmodul" genau definiert?
Wer hat diese Definition vorgenommen?
Was bringt uns ein Kontrollmodul was nichts kontrolliert?
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9
17.04.2009 11:17 |
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gmg
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Auszug aus den TR:
Die Kontrolleinrichtung erfasst alle Einsatzleistungen und Gewinnauszahlungen sowie alle Zustandmeldungen der Spielsteuerung.
Weiterhin leitet die Kontrolleinrichtung die zur Einsatzleistung oder Gewinnauszahlung freigegebenen Daten an eine entsprechende Verarbeitungseinheit im Spielgerät weiter, wo die Aufbereitung der Daten für steuerliche Erhebungen erfolgt.
Meine Fragen dazu:
Hat schon einmal jemand die
"entsprechende Verarbeitungseinheit im Spielgerät gefunden, wo die Aufbereitung der Daten für steuerliche Erhebungen erfolgt" ?
Ist diese "Verarbeitungseinheit" Gegenstand der PTB Zulassungsprüfung ?
Wo wird beschrieben, wie diese "Verarbeitungseinheit" funktioniert.
Werden die Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme ( GoBS ) von der Verarbeitungseinheit berücksichtigt ?
Falls die GoBS-Grundsätze berücksichtigt werden ( Die entsprechende Herstellererklärung kann nach meiner Auffassung als nicht als ausreichend angesehen werden ):
Wer hat diesen Sachverhalt überprüft ?
Er gehört ja nicht zu den PTB-Prüfkriterien ! > wg. Herstellererklärung.
Grüße
__________________ gmg
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10
17.04.2009 11:45 |
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alfi1950
Tripel-As
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Rudi!
@gmg
Falls die GoBS-Grundsätze berücksichtigt werden ( Die entsprechende Herstellererklärung kann nach meiner Auffassung als nicht als ausreichend angesehen werden ):
Wie hoch wird eigentlich die Werthaltigkeit einer solchen "Herstellererklärung" vom BMWI und von PTB aber auch von Deiner Steuerbehörde eingeschätzt?
Hersteller sind nicht selten auch Aufsteller!
Daher müßte es doch auch ausreichen, wenn wir Aufsteller
"Aufstellererklärung" darüber abgeben würden, dass steuer- und ordnungsrechtlich alles in Ordnung ist. - Ein "Kontrollmodul" und eine PTB braucht dann kein Mensch mehr!!
Das spart Zeit und Geld!
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12
17.04.2009 12:18 |
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gmg
Foren Gott
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Also leitet die Kontrolleinrichtung die zur Einsatzleistung oder Gewinnauszahlung freigegebenen Daten an eine entsprechende Verarbeitungseinheit im Spielgerät weiter, wo die Aufbereitung der Daten für steuerliche Erhebungen erfolgt.
Bei dieser Verarbeitungseinheit handelt es sich um ein anderes Softwarepaket.
Nennen wir es mal VDAI-Protokoll.
In dem Softwarepaket VDAI-Protokoll erfolgt die Aufbereitung der Daten für die steuerlichen Erhebungen ( und natürlich auch für den Aufsteller ).
Bei dem VDAI-Protokoll handelt es sich um die Dokumentation der Daten.
Das VDAI-Protokoll zerfällt in zwei Bereiche:
- Einen Teilbereich, der durch den VDAI genormt wurde, und der bei allen Geräten die gleichen Daten in der gleichen Reihenfolge enthält.
- Einen anderen Teilbereich, den sog. herstellerspezifischen ( und damit nicht genormten ) Bereich, der bei jedem Hersteller anders aussieht ( aussehen kann ). In diesem Bereich kann jeder Hersteller die Daten aufführen,darstellen,auswerten, die er als wichtig erachtet.
Das VDAI Protokoll wird also teilweise vom VDAI erstellt / genormt.
Die PTB nimmt dieses Protokoll nur als vorhanden zur Kenntnis.
Geprüft wird dieses Protokoll bisher wohl nur vom VDAI bzw. den Herstellerfirmen, die es in den Geldspielgeräten einsetzen.
Ob wohl die Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme ( GoBS ) von dem VDAI-Protokoll / von den Herstellerfirmen berücksichtigt worden sind ?
Edit:
Die GoBS.
Grüße
Dateianhang: |
GoBS.pdf (57 KB, 398 mal heruntergeladen)
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__________________ gmg
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 17.04.2009 17:08.
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13
17.04.2009 17:01 |
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gmg
Foren Gott
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Ein letzter kleiner Hinweis führt uns dann in das GDPdU-Portal:
http://www.gdpdu-portal.com/Dienstleistu...izierung_01.htm
Zitat on
Allein in Deutschland werden mehrere tausend betriebswirtschaftliche Softwareprodukte angeboten. Die erfreuliche Situation, aus einem breiten Portfolio von Software auswählen zu können, birgt für den Kunden auch Nachteile: Es fällt schwer, eine passende und zugleich den Vorschriften des HGB - ausgeprägt in den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) - entsprechende Software auszuwählen. Die Kunden können nicht ohne weiteres erkennen, ob die Anforderungen der GoB erfüllt werden. Sie verlangen daher zunehmend nach einer Bestätigung für eine ordnungsmäßig und sicher funktionierende Software.
Software-Hersteller sehen sich in der Situation, die Übereinstimmung ihres Software-Produkts mit den gesetzlichen Anforderungen und damit die Ordnungsmäßigkeit und Richtigkeit nachzuweisen. Sich aus der Masse der Software-Hersteller durch eine Software-Zertifizierung heraus zu heben, stellt zugleich ein wichtiges Marketinginstrument dar.
Zitat off
und weiter als Lösungsvorschlag:
Lösung – die Zertifizierung nach dem Prüfungsstandard PS 880
Grüße
__________________ gmg
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14
17.04.2009 17:24 |
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r2d2
Tripel-As
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Das VDAI Protokoll wird also teilweise vom VDAI erstellt / genormt."
Frage:
Und was ist der VDAI, dass er solche "Normen" erstellt?
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15
17.04.2009 20:16 |
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Zeus
Tripel-As
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Hallo,
ich bitte Meike die entsprechenden Ausdrucke online zu stellen. So wie es im Startpost dargestellt wird, gibt es solche, oder?
Gruß Zeus
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16
18.04.2009 01:36 |
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Meike
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Hallo Dieter,
mir ist weder eine Rechtsprechung, noch eine neue Verordnung bekannt,
wonach "das Spiel" neue definiert wurde.
Wer hat denn "das Spiel" neu definiert, dass es "Umwandlung von Geld in Punkte" sei?
Zu welchem Teil innerhalb der Gewaltenteilung, - denn wir müssen hier schon die demokratischen Grundsätze beachten-,
gehört der / die jenige denn?
-------------------------------------
Gruß an alle,
aufgrund der Diskussion hier, scheint es, dass den meisten der Laborbericht nicht vorliegt.
Vielleicht hat ihn jmd. als pdf zum Einstellen.
Gruß
Meike
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17
18.04.2009 08:31 |
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Zeus
Tripel-As
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Hallo,
@tm
offensichtlich sind die in den Raum gestellten Abweichungen theoretischer Natur um die Aufsteller aufs Glatteis zu führen...
Gruß Zeus
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19
18.04.2009 14:47 |
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Meike
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Hallo TM,
20 % mehr Einsatz als Einwurf
und analog dazu
20% mehr Gewinn als Auswurf
Der Spieleraufwand und Saldo 1 sind identisch vom Zahlenwerk.
Manipulationen an Münz oder Scheinleser bestehen nicht.
( wenn Zeus (mit einem S) tatsächlich Aufsteller ist, müsste er mehrere dieser Ausdrucke haben,
es gibt sogar Aufsteller die haben deswegen gegen VgSt-Satzungen geklagt, aber leider nur gegen
die Kommune, anstatt das technische Problem zu hinterfragen,
- wer "Aufsteller aufs Glatteis führt, überlasse ich Eurer Bewertung )
-----------------------------------------
gmg schrieb dazu:
"Differenzen zwischen Einwurf und Einsatz sind doch normal."
Sorry,
aber das dürften sie eigentlich nicht sein, wenn das Kontrollmodul so arbeiten würde, wie es angedacht war.
Entweder erfolgt über das Kontrollmodul tatsächlich
"die Aufbereitung der Daten für die steuerliche Erhebung" - siehe S. 16 TR 4.0 Stand 07.2008 -
oder nicht.
-----------------------------------------
TM, zu Deiner Auffassung
"wobei durch die Kontrolle der GSG über eine Vernetzung man viel schneller reagieren kann"
wie soll das denn möglich sein, welche Informationen erhälst Du denn über die Vernetzung?
Gruß
Meike
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20
19.04.2009 07:12 |
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