Wohin gehören Speisereste? |
Solon
|
|
|
|
Anni
Routinier
Dabei seit: 10.02.2009
Beiträge: 286
Bundesland:
Schleswig-Holstein
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 39 [?]
Erfahrungspunkte: 1.587.991
Nächster Level: 1.757.916
|
|
,
soweit ich weiß, ist es einem Gaststättenbetreiber gestattet, Abfälle in einer Biotonne zu entsorgen, wenn es sich um eine geringe Abfallmenge handelt. Ich meine die Grenze liegt bei 3 oder 4 Liter.
|
|
2
24.03.2009 12:32 |
|
|
Solon
|
|
|
|
Stralsundchen
Tripel-As
Dabei seit: 04.11.2008
Beiträge: 182
Bundesland:
Mecklenburg-Vorpomme
rn
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 37 [?]
Erfahrungspunkte: 1.028.348
Nächster Level: 1.209.937
|
|
@Aldo666:
Am besten wenden Sie sich an die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde und/ oder die örtliche Abfallentsorgung. Dort kann man ganz sicher die notwendigen Auskünfte erhalten...
Viele Grüße!
__________________
|
|
3
24.03.2009 13:10 |
|
|
domim
Mitglied
Dabei seit: 17.11.2008
Beiträge: 43
Bundesland:
Hessen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 29 [?]
Erfahrungspunkte: 242.390
Nächster Level: 242.754
|
|
Speisereste und Küchenabfälle werden über die Komposttonne entsorgt. Ausgenommen hiervon sind tierische Abfälle. Die müssen gesondert über eine Tierkörperbeseitigungsanlage beseitigt werden. Infos bekommt man über die Lebensmittelüberwachung. Die Tierkörperbeseitigungsanlage bringt dem Gastwirt eine gesonderte Abfalltonne und leert diese dann auch regelmäßig.
Gruß
domim
__________________
Feierabend!!!
|
|
4
25.03.2009 07:27 |
|
|
Ingolstadt
König
Dabei seit: 09.02.2006
Beiträge: 978
Bundesland:
Bayern
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.502.963
Nächster Level: 7.172.237
|
|
Beseitigung von Speiseabfällen |
|
Speiserestebeseitiger.
Ob Speisereste über die Bio-Tonne entsorgt werden können, richtet sich nach den Benutzungsbedingungen der beseitgungspflichtigen Körperschaft, i.d.R. der Landkreis oder die kreisfreie Stadt. Nach diesen ist die Ensorgung von Lebensmittelbetrieben normalerweise ausgeschlossen. Stattdessen sind die Speisenreste wie Schlachtabfälle etc, der Tierkörperbeseitigung zuzuführen.
Als Beispiel für die Regelung ein Merkblatt aus Baden-Württemberg.
__________________ Thomas Kirchhammer
|
|
5
25.03.2009 08:45 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 298.354 | Views gestern: 385.893 | Views gesamt: 890.084.378
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|