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Zum Ende der Seite springen Wohin gehören Speisereste?
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Aldo666 Aldo666 ist männlich
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Wohin gehören Speisereste?

Ist es einem Betreiber einer Gaststätte erlaubt, angefallene Speisereste in der Biotonne (eigentlich bestimmt für Gartenabfälle, Baumschnitt etc.) zu entsorgen oder gibt es hierfür spezielle Behälter?
Welche Strafen drohen bei regelmäßiger Verfehlung?

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Aldo666: 23.03.2009 12:38.

1 23.03.2009 12:37 Aldo666 ist offline E-Mail an Aldo666 senden Beiträge von Aldo666 suchen
Solon
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Anni   Zeige Anni auf Karte Anni ist weiblich
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Moin ,
soweit ich weiß, ist es einem Gaststättenbetreiber gestattet, Abfälle in einer Biotonne zu entsorgen, wenn es sich um eine geringe Abfallmenge handelt. Ich meine die Grenze liegt bei 3 oder 4 Liter.
2 24.03.2009 12:32 Anni ist offline E-Mail an Anni senden Beiträge von Anni suchen
Solon
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Stralsundchen   Zeige Stralsundchen auf Karte Stralsundchen ist weiblich
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@Aldo666:
Am besten wenden Sie sich an die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde und/ oder die örtliche Abfallentsorgung. Dort kann man ganz sicher die notwendigen Auskünfte erhalten...
Viele Grüße!



__________________

3 24.03.2009 13:10 Stralsundchen ist offline E-Mail an Stralsundchen senden Homepage von Stralsundchen Beiträge von Stralsundchen suchen
domim   Zeige domim auf Karte domim ist männlich
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Speisereste und Küchenabfälle werden über die Komposttonne entsorgt. Ausgenommen hiervon sind tierische Abfälle. Die müssen gesondert über eine Tierkörperbeseitigungsanlage beseitigt werden. Infos bekommt man über die Lebensmittelüberwachung. Die Tierkörperbeseitigungsanlage bringt dem Gastwirt eine gesonderte Abfalltonne und leert diese dann auch regelmäßig.

Gruß
domim

__________________

Feierabend!!!
4 25.03.2009 07:27 domim ist offline E-Mail an domim senden Homepage von domim Beiträge von domim suchen
Ingolstadt   Zeige Ingolstadt auf Karte Ingolstadt ist männlich
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Beseitigung von Speiseabfällen

Speiserestebeseitiger.

Ob Speisereste über die Bio-Tonne entsorgt werden können, richtet sich nach den Benutzungsbedingungen der beseitgungspflichtigen Körperschaft, i.d.R. der Landkreis oder die kreisfreie Stadt. Nach diesen ist die Ensorgung von Lebensmittelbetrieben normalerweise ausgeschlossen. Stattdessen sind die Speisenreste wie Schlachtabfälle etc, der Tierkörperbeseitigung zuzuführen.

Als Beispiel für die Regelung ein Merkblatt aus Baden-Württemberg.



Dateianhang:
pdf merkblatt_speiseabfallbeseitigung.pdf (28,48 KB, 296 mal heruntergeladen)


__________________
Thomas Kirchhammer
5 25.03.2009 08:45 Ingolstadt ist offline E-Mail an Ingolstadt senden Homepage von Ingolstadt Beiträge von Ingolstadt suchen
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