Im Jahr 2006 habe ich einer GmbH eine Gestattung erteilt. Meine Kasse teilt mir jetzt mit, dass der bisherige Gf bereits seit 6 Jahren nciht mehr Gf sei.
Ok, das war nicht so richtig, die Firma hat ihr Gewerbe zum 31.12.06 abgemeldet und im HR ist die Firma am 25.07.07 wegeb Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht worden. "Mein" Geschäftführer ist acuh erst am 27.06.07 "ausgetreten".
Ich will nicht einfach auf das Geld verzichten. Könnt ihr mir sagen, ob ich den seinerzeitige Gf jetzt persönlich auf die Zahlungen aufmerksam machen muss. Oder hätte das ggf. die Kasse tun müssen?
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