Änderung in der Geschäftsführung einer GmbH |
Hartmut Fries
König
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Änderung in der Geschäftsführung einer GmbH |
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Hi aus Herzogenrath,
Bei einer bestehenden und im Gewerberegister erfassten "Ein Mann" GmbH ist lt. HR ein Geschäftsführerwechsel erfolgt. Der neue GF reagiert nicht auf meine Bitten, seine personenbezogenen Daten anzugeben. Er wohnt in den Niederlanden.
Landmann/Rohmer sagt in der Kommentierung zur GewO § 14 Rd.-Nr. 63, dass bei einer GmbH die FN 3 bis 9 und 30 und 31 die personenbezogenen Daten des GF anzugeben sind.
Kann ich Ihn zur Abgabe zwingen? und wenn ja wie?
Eine anzeigepflichtige Meldung ist nicht zu tätigen. Ein Bußgeld kommt m.E. nicht in Betracht.
Gruß
Hartmut Fries
__________________ Grüße vom Westzipfel
Hartmut Fries
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1
02.03.2006 10:53 |
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Solon
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Ingolstadt
König
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RE: Änderung in der Geschäftsführung einer GmbH |
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Lieber Kollege,
die Gewerbeanmeldung einer juristischen Person zeigt nur den Zustand zum Zeitpunkt der Anmeldung. Wichtiger als die Angabe des aktuellen Geschäftsführers ist die Angabe der Eintragung in das Handelsregister.
Ein Wechsel in der Vertretung (Geschäftsführung) einer juristischen Person ist nicht anzeigepflichtig, da von § 14 Abs. 1 GewO nicht erfasst. Angaben zur neuen Geschäftsführung können daher nur erzwungen werden, falls gleichzeitig ein anzeigepflichtiger Vorgang (z.B. Umzug, Erweiterung der Geschäftstätigkeit) vorliegt.
Grund für das "Fehlen" der Anzeigepflicht ist das Handelsregister. Dort sind die Änderungen der Geschäftsführung einzutragen, ansonsten werden diese nicht wirksam.
Bei Gewerbeauskünften verweisen wir darauf, dass die konkrete Geschäftsführung im Handelsregister ggf. überprüft werden muss. Eine Änderung der für den Rechtsverkehr wichtigen, ladungsfähigen Anschrift, muss gewerberechtlich angezeigt werden.
Eine Sonderregelung besteht bei verschiedenen, erlaubnispflichtigen Gewerben. Der Wechsel der Geschäftsführung ist z.B. bei Gaststätten oder bei Maklern anzuzeigen.
__________________ Thomas Kirchhammer
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2
02.03.2006 11:09 |
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Solon
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Hubert Steinmetz
Routinier
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Das sehe ich auch so, wir ändern von Amts wegen die Daten insoweit ab, wie sie im Handelsregister ersichtlich sind und gut is. Sofern sich weder der Sitz noch die Tätigkeit ändert war es das, für die Geschäftsführungsverhältnisse ist eben das Handelsregister zuständig.
__________________ ,
Hubert Steinmetz 8)
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3
02.03.2006 11:14 |
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Bresgen
Haudegen
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Hallo aus Euskirchen,
das machen wir genauso wie Herr Steinmetz.
Dumm ist nur, dass unser Gewerbeprogramm die Daten unbedigt komplett haben will, weil es sonst keine Speicherung vornimmt.
Da nerve ich dann mal wieder telefonisch unser zuständiges Amtsgericht (oder das auswärtige, wenn die Firma woanders eingetragen ist). Meistens haben die tatsächlich noch Geburtsort und Anschrift im Vorgang stehen. Die Kolleginnen und Kollegen beim Amtsgericht Bonn sind da auch immer hilfsbereit und holen den Vorgang dazu, wenn nötig.
Bei den Daten, die mir dann immer noch fehlen, heißt z.B. die Straße dann "ohne Angabe" oder "unbekannt", Hausnummer 0 nimmt der Computer zum Glück dann auch.
So kann ich die Änderung des Geschäftsführers dann wenigstens auch im PC verewigen.
__________________
Et kütt, wie et kütt !
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4
02.03.2006 14:09 |
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C. Schröder
König
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Wir bitten auch bei den GmbHs um Mitteilung der Personalien. Fordern können wir sie natürlich nicht. Da ich aber immer gerne auf dem aktuellen Stand bin - man weiß ja nie, ob man nicht mal gegen die GmbH eine Verfügung schreiben muss - versuche ich irgendwie an die Daten zu kommen. Wenn die Firma in NRW im HR eingetragen ist, hilft ein Blick in die Internetseite. Unter VB (Vertretungsbefugte) steht dann schon einiges zu den persönlichen Angaben des neuen Gf.
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6
03.03.2006 11:03 |
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Kai-Uwe Christiansen
Doppel-As
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Zu dem Thema kann ich auch noch einen zum Besten geben:
Wir hatten gestern Verhandlung beim Amtsgericht, Bußgeldverfahren gegen den GF einer GmbH. Das Verfahren läuft seit Juni 2005. Stellungnahmen des Betroffenen oder seines Verteidigers zum Sachverhalt --> negativ! Also, Hauptverhandlung.
Jetzt kommts:
Der Verteidiger zaubert doch in der Verhandlung einen Gesellschafterbeschluss hervor, welcher besagt, dass der von uns bebußte GF schon seit über einem Jahr nicht mehr GF ist !!! Er steht aber nach wie vor im Handelsregister als GF drin. Nett, oder???
Sofern das AG das Verfahren einstellt, werden wir wohl beim nächsten Mal gleich gegen die GmbH vorgehen.
In diesem Sinne, allen ein schönes Wochenende!!!
__________________ Viele Grüße aus Senftenberg (Oberspreewald-Lausitz)
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7
03.03.2006 12:30 |
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