Deutscher Bürger möchte Reisegewerbe auch in der Schweiz ausüben |
anis108
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Deutscher Bürger möchte Reisegewerbe auch in der Schweiz ausüben |
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Guten Tag liebe Userin und User,
hab vielen Dank für die hilfreichen Beiträge. Während meiner Recherche habe ich hier schon einige hilfreiche Informationen gefunden.
Jetzt bleibt vorerst nur eine Frage,
Welche Schritte sind einzuleiten um als Deutscher Bürger (der eine Reisegewerbekarte besitz), auch in der Schweiz ein Reisegewerbe betreiben zu können?
Kann man sich da an deutsche Behörden wenden?
Muss eine schweizer Wandergewerbekarte beantragt werden?
Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit
Mit freundlichen Grüßen
Anis108
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1
18.03.2009 17:01 |
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Solon
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Renate Jacob
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Hallo Anis108
Unsere Reisegewerbekarten gelten nur im Geltungsbereich der Gew0, d.h. nur in Deutschland.
Der Betroffene tut gut daran, sich selbst (und das mein ich auch ausdrücklich so), also sich selbst vorher kundig zu machen, was er in der Schweiz braucht. Das iast überhaupt nicht unser Bier.
Schönen Arbeitstag wünscht
renate Jacob
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2
19.03.2009 10:16 |
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Solon
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anis108
Grünschnabel
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Themenstarter
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RE: Deutscher Bürger möchte Reisegewerbe auch in der Schweiz ausüben |
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Vielen Dank für Deine Antwort Renate Jacob.
Der Betroffene hat sich bei der Kanton Verwaltung in Zürich infomiert.
Um als Deutscher ein Reisegewerbe auf die Schweiz ausdehnen zu dürfen, braucht es folgender Schritte
Antrag auf Reisegewerbebewilligung gibt es in der Abteilung Gewerbebewilligung der Kanton Verwaltung.
Dazu kommt ein Gesuch beim Migrationsamt zur Einreisebewilligung für Handelsreisende.
Pass Plus Deutscher Gewerbeschein, aktuellem Führungszeugnis und Wohnsitznachweis, das wären die nötigen Dokumente um eine Fallprüfung in bewegung zu bringen.
Kosten wären 150 für Reisegewerbebewilligung plus 100 Franken für die Einreisebewilligung für Handelsreisende. Diese Bewilligungen sind jeweils 120 Tage gültig.
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3
20.03.2009 12:52 |
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