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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Aufstellerverband stellt Antrag auf Eilverordnung » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Aufstellerverband stellt Antrag auf Eilverordnung 9 Bewertungen - Durchschnitt: 10,009 Bewertungen - Durchschnitt: 10,009 Bewertungen - Durchschnitt: 10,009 Bewertungen - Durchschnitt: 10,009 Bewertungen - Durchschnitt: 10,00
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alfi1950 alfi1950 ist männlich
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Aufstellerverband stellt Antrag auf Eilverordnung

Es bewegt sich etwas!

Zur Sicherstellung der tatsächlichen Überprüfbarkeit hat nun ein Aufstellerverband den entsprechenden Antrag gestellt!
Aus meiner Sicht kann nur so die Möglichkeit einer Wettbewerbsbenachteiligung der Automatenaufsteller gegenüber den Automatenaufstellern die gleichzeitig auch Gerätehersteller sind, eingeschränkt werden.

Spielerschutz muss GROßGESCHRIEBEN werden:

Zitat:
Quelle http://www.uavd.de/index.php?option=com_content&task=view&id=258&Itemid=1

Damit man dem zugelassen Glücksspiel vertrauen kann
Transparenz des Glücksspiels im Fadenkreuz der Öffentlichkeit!


UAVD e.V. Scheinbar noch nie wurde das staatlich zugelassene Glücksspiel innerhalb von staatlich konzessionierten Spielhallen und Gaststätten so öffentlich kritisiert wie in den letzten Monaten. Bei all der Kritik gegenüber den Automatenaufstellern darf jedoch etwas ganz grundsätzliches nicht außer Acht gelassen werden. - Es sind nicht die Automatenaufsteller die Einfluss auf den Spielablauf oder das Spiel als solches nehmen können, denn dazu fehlt das Insiderwissen der Geräteentwickler. Die Automatenaufsteller können und dürfen lediglich die Geräte innerhalb von Spielhallen und Gaststätten betreiben, welche zuvor von der Geräteindustrie entwickelt und anschließend von der PTB, als BUNDESPRÜFBEHÖRDE, zugelassen wurden.

Die wirtschaftlichen Interessen der Geräteindustrie und die wirtschaftlichen Interessen der Automatenaufsteller sind völlig unterschiedlich. Die Geräteindustrie möchte in möglichst kurzer Zeit möglichst viele Geräte auf den Markt bringen (verkaufen, vermiete oder verleasen). Die Automatenaufsteller möchten möglichst langfristig ein ausgewogenes Spiel ihren Kunden anbieten können, damit beide Seite (Aufsteller und Spieler) zufrieden sind. – Denn nur ein zufriedener Kunde ist ein guter Kunde.

Das Angebot sollte sich daher am Markt orientieren und nicht an den wirtschaftlichen Zielen der Geräteindustrie.
Es ist nachvollziehbar, dass die Geräteindustrie welche gleichzeitig auch Spielhallen betreibt, eine ganz besondere Rolle in diesem System spielt. Das dieses nunmehr von der Öffentlichkeit erkannt wurde, kann und darf nicht dazu führen, dass das Vertrauen ins Glücksspiel und insbesondere in die Automatenaufsteller insgesamt in Frage gestellt wird.

Damit das Vertrauen in das Glücksspiel nicht weiter strapaziert wird und die wirtschaftliche Zukunft der Automatenaufsteller nicht durch unzulängliche Prüfungsverfahren und scheinbar willkürliche Interpretation der maßgeblichen Verordnungen gefährdet wird, hat der UAVD e.V. gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) einen Antrag auf Erlass einer Eilverordnung mit folgender Zielsetzung gestellt:

Respekt ANTRAG: http://www.uavd.de/images/stories/uavd_bmwi_01.02.09web.pdf

Danke
1 26.02.2009 13:38 alfi1950 ist offline E-Mail an alfi1950 senden Beiträge von alfi1950 suchen
Solon
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Carlo Carlo ist männlich
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Dieser Beitrag veranlaßt mich zur Registrierung. Ich begrüße alle hier im Form.

Ich frage mich, warum erst solch Antrag gestellt werden muß?
Da was da jetzt gefordert wird, ist aus meiner Sicht die Grundvoraussetzung für
ein sichers Glücksspiel.
Sicher für die Aufsteller und für die Spieler!

Bleibt zu hoffen, dass dieser Antrag große Ünterstützung bekommt, damit er schnell durch gewunken wir!

Meinen Respekt hat dieser Versuch.
2 27.02.2009 14:34 Carlo ist offline E-Mail an Carlo senden Beiträge von Carlo suchen
Solon
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Rosewood Rosewood ist männlich
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UAVD = Auftstellerverband, das soll doch wohl ein Witz sein, wieviel Aufsteller vertritt der UAVD denn wohl. Der UAVD ist Lobbyist in eigener Sache.
3 27.02.2009 17:31 Rosewood ist offline E-Mail an Rosewood senden Beiträge von Rosewood suchen
Max Müller Max Müller ist männlich
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Zitat:
Original von Rosewood
UAVD = Auftstellerverband, das soll doch wohl ein Witz sein, wieviel Aufsteller vertritt der UAVD denn wohl. Der UAVD ist Lobbyist in eigener Sache.


Doch Rsewood, da sind schon einige unterwegs.
Sollte man nicht unterschätzen.
Unter 50 mein Tipp.

__________________
Gruß
mgm
4 27.02.2009 17:52 Max Müller ist offline Beiträge von Max Müller suchen
hansi hansi ist männlich
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@alfi
@Carlo
ganz Eurer Meinung.

@alle
zu solchen Änderungen kann das BMWi nur JA sagen.
Aber bitte ganz schnell.

Dass sich da einige mit sehr schwer tun, dass es außerhalb der Herstellerverbände einen Aufstellerverband gibt, ist leicht nachvollziehbar……………..

Sicher ist, dass der UAVD mehr als das 10-fache von stimmberechtigten Mitgliedern hat, als der BA.

Sicher ist aber auch, dass solch ein Antrag nicht in Abhängigkeit einer Mitgliederzahl steht.

Nachvollziehbar ist, dass jetzt alle Spielhallenbetreiber die ihre Geräte versteuern können, sichtlich nervöser werden ………….
5 27.02.2009 18:38 hansi ist offline E-Mail an hansi senden Beiträge von hansi suchen
Max Müller Max Müller ist männlich
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Zitat:
Original von hansi

ganz Eurer Meinung.

…….


Hallo Hansi,
watt macht Dein Zucker?

__________________
Gruß
mgm
6 27.02.2009 19:52 Max Müller ist offline Beiträge von Max Müller suchen
Rosewood Rosewood ist männlich
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Zitat:
Aus meiner Sicht kann nur so die Möglichkeit einer Wettbewerbsbenachteiligung der Automatenaufsteller gegenüber den Automatenaufstellern die gleichzeitig auch Gerätehersteller sind, eingeschränkt werden.


Interessant ist auch, dass ein Aufstellerverband sich in die Angelegenheiten der Industrie einmischt, noch besser ist aber das man aus Eigeninteresse mal eben die Gewerbefreiheit einschränken will und dabei völlig die Verhältnismäßgkeit außer Acht lässt. Ich hoffe, dass solche Anträge da landen, wo sie hingehören, in den Papierkorb, schließlich sind wir keine Bananenrepublik.
7 27.02.2009 20:03 Rosewood ist offline E-Mail an Rosewood senden Beiträge von Rosewood suchen
Max Müller Max Müller ist männlich
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Rosewood schon vergessen, als die Jetzigen vom UAVD vom Paule Geld haben wollten um stumm zu bleiben?

Wechsel mal Dein Bild aus, dann stell ich auch ein Realbild ein!
Rosewood ich liebe Dich! Augenzwinkern

__________________
Gruß
mgm

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Max Müller: 27.02.2009 20:18.

8 27.02.2009 20:15 Max Müller ist offline Beiträge von Max Müller suchen
KARO KARO ist männlich
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Ja wat macht denn der Zucker ? , zuckt er noch ?
9 27.02.2009 20:47 KARO ist offline E-Mail an KARO senden Beiträge von KARO suchen
itachi67v2 itachi67v2 ist männlich
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ah - experten! hier scheine ich richtig zu sein.


als interessierter bürger habe ich so meine probleme mit dem ganzen verbandskram - irgendwie komme ich immer ins tüddeln mit

- UAVD

- BA

- VDAI

- DAGV

- AWI

... und wer jetzt wessen interessen wo und für wieviel geld von wem und wem gegenüber vertritt .

eine dieser firmen (ich habe vergessen, welche - war das der BA?) ist laut impressum anscheinend eine von diesen schlecht getarnten alibi-ausgründungen mit 25.000 mark mindesteinlage und einem jahresumsatz von drei oder vier "public relations" mittagessen, um journalisten gnädig zu stimmen -

bei irgendeinem verein musste man als aufsteller gerüchteweise zwangsmitglied werden, um eine "versicherung" gegen irgendetwas zu bekommen

dann gibt es noch diese anderen, die immer die pressetexte der gauselmann ag, abt. kommunikation ein bisschen umformulieren und auf eigenem briefpapier "unabhängig" weitergeben -

und dann gibt es diejenigen, die aus irgendeinem grund von allen anderen gehasst werden - das war, wenn ich mich nicht täusche, der UAVD.

tja - ihr werdet sicher meine ignoranz verzeihen; für uns aussenstehende ist dieses geflecht gar nicht so einfach zu durchschauen -
was aber gerade in der momentanen situation ziemlich wichtig wäre, um herauszubekommen, WEM man seine sympathien schenken soll, wenn es um vorschläge zur verbesserung des spielerschutzes geht.


Formulier
10 27.02.2009 23:32 itachi67v2 ist offline E-Mail an itachi67v2 senden Beiträge von itachi67v2 suchen
Meike
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Hallo Rosewood,

könntest Du bitte erläutern, was Du gemeint hast mit:

"das man aus Eigeninteresse mal eben die Gewerbefreiheit einschränken will und
dabei die Verhältnismäßigkeit außer Acht lässt"

- Wessen Gewerbefreiheit würde durch was, wie eingeschränkt?
- Welche Güterabwägung meinst Du beim außer Acht lassen der Verhältnismäßigkeit?

Zur Einschränkung der Gewerbefreiheit siehe
http://www.rechtslexikon-online.de/Gewerbefreiheit.html

Die Gewerbeordnung ist ein Verbraucherschutzgesetz und daraus abgeleitet die SpielV hier speziell
ein "Schutzgesetz" im Bereich des Spielwesens.

Da der Bereich des Spielwesens komplett unter einem Erlaubnisvorbehalt steht, solltest Du vielleicht
konkretisieren was Du genau meinst.

Die Satzbausteine, die Du verwendet hast, hatte ich in den letzten Jahren von einem sehr speziellen
Personenkreis mehrfach gehört.
Jedesmal wenn Missstände dargelegt wurden und Lösungsansätze besprochen wurden, kamen
"Deine" Satzbausteine, wie ein Rettungsanker,um Lösungsansätze nicht weiter verfolgen zu müssen.

Immer wenn ich konkret nachfragte, was denn gemeint sei, worauf man sich beziehen würde,
gerieten die Gespräche ins Stocken.

Ich bin sehr gespannt auf Deine Antwort

Gruß
Meike
11 28.02.2009 05:20 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Rosewood Rosewood ist männlich
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Hallo Meike,

vielleicht habe ich mich etwas missverständlich ausgdrückt, es ging mir um folgenden Satz:

Zitat:
Aus meiner Sicht kann nur so die Möglichkeit einer Wettbewerbsbenachteiligung der Automatenaufsteller gegenüber den Automatenaufstellern die gleichzeitig auch Gerätehersteller sind, eingeschränkt werden.


Solche Art von angeblichen Einschränkungen heben meines Erachtens keine Wettbewerbsbenachteilungen aus, sondern sind reine Willkür. Schließlich dürfen Autohersteller ihre Autos aus selbst vermarkten. Nur weil einige wenige Befindlichkeiten haben, soll hier der freie Markt eingeschränkt werden. Ich finde, solange der Staat Anbieter von Glücksspiel ist und sich zudem auch noch selbst die Gesetze diesbezüglich zurechtschustert, sollte man mit solchen Forderungen zurückhaltet sein.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Rosewood: 28.02.2009 09:49.

12 28.02.2009 09:49 Rosewood ist offline E-Mail an Rosewood senden Beiträge von Rosewood suchen
jasper
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@alfi1950

da hast Du einen sehr polarisierenden thread eröffnet!

Auf der einen Seite die Aufsteller die durch Transparenz und nachweisbarer Überprüfbarkeit den Spieler schützen wollen und darüber auch ihre wirtschaftliche Zukunft und auf der anderen Seite die Herstelleraufsteller die sich ihre „individuellen Möglichkeiten“ und somit einen möglichen Wettbewerbsvorteil auch weiterhin sichern wollen.

Da brauchte man wirklich nicht lange auf die ganz bestimmten User zu warten, die da ständig versuchen eine Diskussion darüber loszubrechen wer was geschrieben hat, anstatt darüber zu Diskutieren, was warum wann geschrieben wurde.

geschockt Der Versuch Ursache und Wirkung zu vertauschen wiederholt sich ständig!

Die Möglichkeit einer Wettbewerbsbenachteiligung ist solange offenkundig bis sichergestellt ist, dass Automatenaufstellern die gleichzeitig auch Gerätehersteller sind, keine Extrawürste mit Bundessiegel gebraten werden.

Hierbei geht es doch einzig und allein um die nachprüfbare Sicherstellung, dass alle Geräte von allen Aufstellern bzgl. des Gewinn-/Verlust-Verhältnis völlig identisch betrieben werden.

wut Wenn bei mir das Gerät XX vom Herstelleraufsteller YY innerhalb von 6 Monaten eine durchschnittliche Kasse von z.B. 9,80 EUR pro Betriebsstunde hat, wer oder was garantiert mir, dass das gleiche Gerät XX aus derselben Baureihe in den Industriespielhallen des Herstelleraufstellers YY innerhalb von 6 Monaten nicht z.B. 19,-- EUR oder 33,-- EUR oder sogar 45 EUR pro Betriebsstunde eingespielt hat? verwirrt

wut Warum muss ich nach einer Geräteprüfung nach § 7 SpielV bei einigen Herstelleraufstellern einen „Freischaltcode“ abrufen, wo doch ein Herstelleraufsteller bei einer Geräteprüfung nach § 7 SpielV an seinem eigenen Geräte an sich selbst solch einen „Freischaltcode“ raus gibt? Wer soll hier durch was oder wen geschützt werden. Wenn es hierbei um ernst gemeinten Schutz gehen sollte, dann dürfte es diesen „Freischaltcode“ nur von einer wirklich unabhängigen Stelle geben und zwar für Herstelleraufsteller genauso wie für Aufsteller!

Mal abgesehen von den Möglichkeiten durch Fernsteuerung und Chipkarten, sollten das Beispiele der Wettbewerbsvorteile sein, die sich die Herstelleraufsteller auch durch ihre Auftritte hier im Forum großes Grinsen weiterhin sichern wollen?

Alfi1950,
Du hast Recht, es bewegt sich etwas und demnach wie hier mit Dreck geworfen wird, haben es die Herstelleraufsteller und die PTB diesmal nicht unter Kontrolle
13 28.02.2009 12:58 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
Meike
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Hallo Rosewood,

über Deine Antwort, bzw. Nicht-Antwort musste ich schmunzeln,
da Du den für diese Diskussion üblichen Schlenker gemacht hast.

Nun sprichst Du von der "freien Marktwirtschaft".
- weil die präzisen Fragen zur anfängliche angeblich eingeschränkten "Gewerbefreiheit", konntest du nicht beantworten -


Bei Produkten, die unter Erlaubnisvorbehalt aufgestellt und betrieben werden dürfen, mit
der freien Marktwirtschaft argumentieren zu wollen, ist natürlich stark erklärungsbedürftig.


Warumn glaubst Du, dass es eine Einschränkung des freien Markts darstellt, wenn
tatsächlich überprüft werden könnte, ob gesetzliche Vorgaben eingehalten wurden
und sich nicht nur auf Herstellererklärungen verlassen werden müsste ?

Abgesehen davon darf ich im Rahmen dieser Diskussion auch an das UWG erinnern.

Wenn Du über die freie Marktwirtschaft argumentieren willst, solltest Du auch gleich die
gesetzlich festgeschriebenen Grenzen prüfen.

Da Du juristisch ja sehr erfahren bist, prüfe doch bitte gleich §§ 3, 4 Nr.10,11 UWG durch, wenn
Du die Möglichkeit der z.Zt. noch von der PTB seit Mai 2007 als unproblematisch propagierten Fernwirkungsmöglichkeit
auf das Geldmanagement betrachtest, die A gegenüber B haben kann, wenn er Quellcodeinhaber ist.

Wie heißt es beim Zweck des UWG so schön:

"Dieses Gesetz dient dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucherinnen und der Verbraucher sowie der
sonstigen Marktteilnehmer vor unlauterem Wettbewerb. Es schützt zugleich das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb."

Rosewood,
in welchen Spielhallen werden eigentlich "Prototypen" aufgestellt und "getestet"?

Haben aus Deiner Sicht alle Marktmitbegleiter aus dem Aufstellergewerbe die gleiche Möglichkeit auf
technisches know-how zurück zu greifen? - Wie war das damals mit der Zusatzplatine, siehe Augsburger Strafverfahren?
Konnte diese Zusatzplatine jeder erwerben und das Einspeisen über den MAS jeder Aufsteller selbstständig durchführen?


Ich bin sehr gespannt auf Deine Antworten.

Gruß
Meike
14 01.03.2009 06:57 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Carlo Carlo ist männlich
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Hallo itachi67v2

da bin ich absolut bei Dir! Es ist schon eigenartig, dass nicht die bisherige Untätigkeit gegenüber der scheinbar allmächtigen PTB- gestützen Geräteindustrie bemängelt wird, sonder die Tätigkeit eines Verbands der sich für Sachen einsetzt, welche bereits von Amtswegen selbstverständlich sein müßten.

Bei der Überzahl der von Dir aufgelisteten Verbände können deren Mitglieder nur die Rolle von Statisten in einem politischen Theaterstück spielen.

Wo ich nicht ganz bei Dir bin ist Deine Aussage, dass die SpielV "Scheiße" ist. Sicherlich gibt es darin einige Formulierungen welche deutlicher hätten ausfallen müssen. Siehe hierzu die Anträge vom UAVD. Vieles hätte jedoch bereits durch die dazugehörige SpielVwV und – oder durch die PTB- Richtlinien unmissverständlich festgelegt werden können.

Ich persönlich hätte da auch zwei Forderungen an das BMWi:

Innerhalb von 4 Wochen haben sämtliche Lobbyisten das Ministerium zu verlassen.
Verbot der Teilnahme von Ministeriumsangestellte bzw. Minister, etc. an Lobbyistenveranstaltungen.


Hallo jasper,

in der Tat, es muß jederzeit nachprüfbar sichergestellt sein, dass alle Geräte von allen Aufstellern insbesondere bzgl. des Gewinn-/Verlust-Verhältnis völlig identisch betrieben werden. Alles andere käme recht kurzfristig einem wirtschaltlich Genickbruch der Automatenaufsteller durch die Geräteindustrie gleich!

Die Borniertheit der Schreiber die in solchen klaren Mißverhältnisse eine Einschränkung der freien Marktwirtschaft sehen oder mit Autohersteller die ihre Autos aus selbst vermarkten vergleichen , ist schwer zu übertreffen

Hallo Meike,
hier die von Dir angeführten §§ aus dem UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb), damit die Antwendbarkeit für jederman deutlich wird:

§ 3 Verbot unlauterer geschäftlicher Handlungen
(1) Unlautere geschäftliche Handlungen sind unzulässig, wenn sie geeignet sind, die Interessen von Mitbewerbern, Verbrauchern oder sonstigen Marktteilnehmern spürbar zu beeinträchtigen.
(2) 1Geschäftliche Handlungen gegenüber Verbrauchern sind jedenfalls dann unzulässig, wenn sie nicht der für den Unternehmer geltenden fachlichen Sorgfalt entsprechen und dazu geeignet sind, die Fähigkeit des Verbrauchers, sich auf Grund von Informationen zu entscheiden, spürbar zu beeinträchtigen und ihn damit zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte. 2Dabei ist auf den durchschnittlichen Verbraucher oder, wenn sich die geschäftliche Handlung an eine bestimmte Gruppe von Verbrauchern wendet, auf ein durchschnittliches Mitglied dieser Gruppe abzustellen. 3Auf die Sicht eines durchschnittlichen Mitglieds einer auf Grund von geistigen oder körperlichen Gebrechen, Alter oder Leichtgläubigkeit besonders schutzbedürftigen und eindeutig identifizierbaren Gruppe von Verbrauchern ist abzustellen, wenn für den Unternehmer vorhersehbar ist, dass seine geschäftliche Handlung nur diese Gruppe betrifft.
(3) Die im Anhang dieses Gesetzes aufgeführten geschäftlichen Handlungen gegenüber Verbrauchern sind stets unzulässig.

§ 4 Beispiele unlauterer geschäftlicher Handlungen
Unlauter handelt insbesondere, wer
10. Mitbewerber gezielt behindert;
11. einer gesetzlichen Vorschrift zuwiderhandelt, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln.

An alle:
Bei der Deutlichkeit des UAVD`s kann dieser Verband nur soviel Mitglieder haben, wie es Automatenaufsteller mit Rückrad gibt, die sich gegen dieses Lobbyisten verseuchte korrupte System stellen und die dürften gerade jetzt immer mehr werden. Respekt

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Carlo: 01.03.2009 12:32.

15 01.03.2009 12:21 Carlo ist offline E-Mail an Carlo senden Beiträge von Carlo suchen
r2d2 r2d2 ist männlich
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16 03.03.2009 15:30 r2d2 ist offline E-Mail an r2d2 senden Beiträge von r2d2 suchen
Wilde Irene Wilde Irene ist männlich
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17 13.03.2009 13:22 Wilde Irene ist offline E-Mail an Wilde Irene senden Beiträge von Wilde Irene suchen
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