EILT!- Wanderlager- wann Kontrolle? |
der_vollstrecker
Haudegen
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EILT!- Wanderlager- wann Kontrolle? |
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zusammen,
ich brauche mal eine schnelle Hilfe von euch.
Ich habe mal wieder von einem Wanderlager erfahren, welches natürlich nicht 14 Tage vorher angekündigt wurde, da zum einen Geschenke in nicht unerheblichem Umfang angeboten werden, was ja bekanntlich nicht erlaubt ist. Zum anderen weiß ich natürlich, dass der Veranstalter sagen wiird, ich habe doch nicht öffentlich angekündigt, Stichwort geladene Liste über Adresslisten.
Wie wir alle wissen, ist dies ja Quatsch. Selbstverständlich liegt hier ein Verstoß vor, der geahndet werden soll.
Nun mein Problem. Ich bin mir unsicher, ob tatsächlich Waren angeboten werden oder wieder diese dämlichen Reisen, wo man ja meines wissens nach wenig machen kann, nur stören.
Die Veranstaltung ist heute und ich will dem Veranstalter ordentlich in die Suppe spucken und ein Owi-Verfahren eröffnen.
Was meint ihr, wann sollte ich "eingreifen"? Vor der Veranstaltung, oder meine Zeit opfern und mich ne halbe Stunde berieseln lassen und dann zuschlagen? Oder doch lieber so nach 0,5 bis 1,0 h zugreifen und mit der Polizei bzw. dem Außendienst mal einen Blick werfen?
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19.02.2009 09:54 |
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Solon
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Kunert@StadtWalsrode
Jungspund
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Hallo,
ich würde kurz nach dem Mittagessen da reinschneien, da erfahrungsgemäß vormittags selten verkauft wird.
Wenn ich kurz nach dem Mittag kontrolliert habe bin ich fast immer in den Verkauf reingekommen. Meistens sehen die Verkäufer dann zu das sie weg kommen.
TIP:
Alle Ausgänge absichern, damit keiner stiften gehen kann.
Kunert@StadtWalsrode
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2
19.02.2009 10:03 |
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Solon
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Steffen Balzer
Haudegen
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Genau so würde ich auch vorgehen. Verkauf passiert nach einer stundenlangen Beriesellung. Wahrscheinlich werden Sie erst gar nicht rein gelassen und die Veranstaltung wird sofort abgebrochen. Die Notierung von KfZ Kennzeichen wird ins leere laufen (Leasingfahrzeuge).
Ich glaube auch kaum das Sie es schaffen unerkannt daran teilzunehmen. I.d.R. wird wird die Vorlage einer Einladung verlangt und diese wird von den Empfangspersonen einkassiert.
Ich würde dennoch probieren mit einem entsprechenden Aufgebot an Polizei zu erscheinen. Sollte dies so kurzfristig nicht möglich sein, bleibt Ihnen wohl nur stören.
Mfg, Steffen Balzer
__________________ Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. (Joseph Joubert, französischer Schriftsteller, 1754 - 1824)
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3
19.02.2009 10:32 |
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