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Zum Ende der Seite springen Reisegewerbe als Friseurin und kleinen Laden mit Produktverkauf
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SusanneE SusanneE ist weiblich
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Fragezeichen Reisegewerbe als Friseurin und kleinen Laden mit Produktverkauf

Hallo,

nachdem ich ja eine nette und gutgemeinte Antwort bekommen habe, sage ich erstmal danke.

Dennoch habe ich noch eine andere Frage.

Ich habe ja keine Meistertitel, aus diesem Grund wollte ich mich als mobile Friseurin selbständig machen, da es den Friseurinnen ohne Meistertitel ja nicht so einfach gemacht wird. Manchmal bezweifel ich ob eine Friseurin mit Meister wirklich bessere Arbeit leistet als eine Friseurin ohne Titel.

Da ich schon mal überlegt hatte , den Meistertitel zu machen, aber die Möglichkeit in meiner Region nicht bestand, habe ich den Gedanken erstmal zur Seite geschoben.

Meine Idee war es eigentlich 1 oder 2 Tage in der Woche als mobile Friseurin tätig zu sein und an den anderen Tagen Friseurprodukte in einem kleinen Geschäft zu verkaufen.
Als Friseurin bin ich ausgebildet, die Kunden über die wichtigen Dinge zu beraten und Ihnen fachgerecht behilflich zu sein.

Ich dies auch nicht ohne Meistertitel möglich? Oder kann man als Friseurin ohne Meister ein kleines Geschäft mit Friseurprodukten eröffnen?

Danke für eine Antwort

Susanne

__________________
Danke und Gruß SusEnd
1 18.02.2009 16:52 SusanneE ist offline E-Mail an SusanneE senden Beiträge von SusanneE suchen
Solon
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Steffen Balzer   Zeige Steffen Balzer auf Karte Steffen Balzer ist männlich
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Moin

Der Verkauf von Friseurprodukten, die Beratung von Kunden ist eine einfache Tätigkeit des Gewerberechts die lediglich anzeigepflichtig ist.

Einen Friseursalon dürfen Sie nicht ohne Meistertitel eröffnen. Es besteht die Möglichkeit eine Fachkraft die einen Meistertitel besitzt anzustellen bzw. mit ihr zusammen diesen Salon zu öffnen. Dies ist jedoch mit vielen Verpflichtungen, höheren Kosten und demnach auch höheren Risiken verbunden.

Die Problematik beim Reisegewerbe ist, Sie dürfen Ihre Friseurdienste nur auf öffentlichen Flächen, Märkten etc. anbieten oder von Tür zu Tür gehen und Fragen ob Bedarf an einer neuen Frisur besteht.
Sollte sich ein Kunde an Sie wenden, oder Sie Termine vereinbaren, dann handeln Sie bereits ordnungswidrig. Sie verstoßen gegen die Handwerksordnung und sogar gegen das Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit.

Sie dürfen für Ihr Unternehmen werben. Jedoch kann von der Behörde dann ausgegangen werden, dass Sie ordnungswidrig handeln. (Siehe Beitrag: Civil Servant)

Am besten wenden Sie sich an Ihre zuständige Sachbearbeiterin:

Gemeinde Ahrensfelde
Frau Eckhof
Lindenberger Straße 1
16356 Ahrensfelde
+49 (30) 936900-171

MfG, Steffen Balzer

__________________
Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. (Joseph Joubert, französischer Schriftsteller, 1754 - 1824)
2 19.02.2009 09:15 Steffen Balzer ist offline E-Mail an Steffen Balzer senden Beiträge von Steffen Balzer suchen
Solon
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jonas kuckuk jonas kuckuk ist männlich
Doppel-As


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verrückt Friseurin im Reisegwerbe

Moin
Also, natürlich darfst du Friseurin im Reisegewerbe sein. Und Haare darfst du auch an allen Plätzen der Welt schneiden (Formal im Wirkungsbereich der Gewerbeordnung) Auch bei dir zu Hause oder beim Kunden oder bei Stefan Balzer in der Behörde.
Nur für ein stehndes Gewerbe ist der Meistertitel notwendig. Ein Sallon ist aber nicht unbedingt ein eindeutiger Hinweis auf ein stehendes Gewerbe. Auch wenn du den großteil dener Tätigkeit im stehen ausübst mußt du noch keinen Meistertitel haben. Du kannst zum Beispiel auch von Altenheim zu Altenheim und dort deine Tätigkeit im Reisegwerbe anbieten und " um Bestellung auf Leistungen aufsuchen".
Das geht auch in Kindergärten - auf Messen und Märkten, auf Partys und und und.

n den letzten 500 Jahren ist der Friseurberuf sehr viel im Reisegewerbe ausgeübt worden. Seit 2004 kann der Friseurberuf wieder ohne Meister im Reisegwerbe ausgeübt werden, weil das Berufsbild nicht mehr dem von vor 100 Jahren entspricht - er zieht keine Zähne mehr oder nimmt kleiner OPs vor.

Natürlich darf ein reisegewerbetreibender auch Terminvereinbarungen treffen. Denn wo steht es geschrieben, dass dies verboten ist? Nirgens. Im §55 heißt es "ohne vorhergende Bestellung" und nicht ohne Terminvereinbarung.
Und natürlich darf ein Kunde sich auch an Sie wenden. Wichtig ist die Kundschaft im Reisegwerbe zu finden/zu werben und sich nicht vorhergehend bestellen zu lassen.

Wichtig ist weiter sich als Reisender Friseur eindeutig von stehenden Gewerbe abzugrenzen. Auf dem Auto sollte also deutlich stehen: Friseurin im Reisegwerbe.

Am 25. September ist ein Seminar für Reisegewerbetreibende Handwerker in Verden. (www.buhev.de)


Gruß Jonas
reisender Dachdecker

__________________
Jonas Kuckuk
reisegewerbetreibender Reetdachdecker
jonas.kuckuk@freenet.de
3 09.09.2009 14:25 jonas kuckuk ist offline E-Mail an jonas kuckuk senden Beiträge von jonas kuckuk suchen
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