IHK-Beitragspflicht für eine nach britischem Recht gegründete Gesellschaft (Limited) mit Niederlassungen im Bundesgebiet
Beschluss des OVG Lüneburg vom 16.01.2009, Az.: 8 ME 123/08:
Zitat:
Leitsatz/Leitsätze
1. Zum Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO.
2. Dass eine britische Gesellschaft (Limited) mit Niederlassungen im Bundesgebiet beitragspflichtiges Mitglied in mehreren IHK ist, steht mit höherrangigem Recht, auch mit der nach Art. 43 EGV geschützten Niederlassungsfreiheit, in Einklang.
Quelle und Beschluss im Volltext >
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