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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Gogo-Tänzerinnen §33a-pflichtig? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Gogo-Tänzerinnen §33a-pflichtig? 2 Bewertungen - Durchschnitt: 6,502 Bewertungen - Durchschnitt: 6,50
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ferdinho   Zeige ferdinho auf Karte ferdinho ist männlich
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Fragezeichen Gogo-Tänzerinnen §33a-pflichtig?

Hallo Liebe Kollegen und ein freundliches "Hallo" aus Mönchengladbach,

Ich hab mal ne Frage. In einer Großraum-Diskothek in unserer Altstadt sollen jetzt neben den German-Dream-Men an Altweiber auch öfter mal Gogo-Tänzerinnen und halbnackte Auto-Wäscherinnen auftreten. Meines Erachtens handelt es sich doch bei beidem um eine Zurschaustellung von Personen, oder?

Im Landmann/Rohmer hab ich nix genaues gefunden....

Für die Antworten sage ich jetzt schon.... Danke
1 22.02.2006 13:40 ferdinho ist offline E-Mail an ferdinho senden Beiträge von ferdinho suchen
Solon
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Kramer-Cloppenburg   Zeige Kramer-Cloppenburg auf Karte Kramer-Cloppenburg ist männlich
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2 22.02.2006 13:55 Kramer-Cloppenburg ist offline E-Mail an Kramer-Cloppenburg senden Homepage von Kramer-Cloppenburg Beiträge von Kramer-Cloppenburg suchen
Solon
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Hubert Steinmetz   Zeige Hubert Steinmetz auf Karte Hubert Steinmetz ist männlich
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seh ich genauso, die sollen nur Gäste in die Disse locken. Und warum kommen die? Um sich die Augen aussem Hals zu gucken - Schaustellung von Personen, nix anners!

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Hubert Steinmetz 8)
3 22.02.2006 13:58 Hubert Steinmetz ist offline Beiträge von Hubert Steinmetz suchen
Antonia Thien   Zeige Antonia Thien auf Karte Antonia Thien ist weiblich
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RE: Gogo-Tänzerinnen §33a-pflichtig?

Hallo,

sorry, aber so undifferenziert sehe ich das nicht. Die Dream-Men und Wäscherinnen okay, aber die Gogo-Girls?

(Um Missverständnissen vorzubeugen, ich beziehe meine Äußerungen natürlich nur auf eine etwaige Erlaubnispflicht, denn Schaustellung von Personen umfasst ja auch das sog. Zwergenwerfen, was aber nicht erlaubnisfähig ist.)

Wenn es sich um ganz "normale" Gogo-Girls handelt, dann sind diese zwar knapp und sexy gekleidet, aber weder halbnackt noch anrüchig, noch vollführen sie einen Strip oder annähernd ähnliches. Sie dienen letztlich nur dazu, die Besucher zum Tanzen zu animieren. Dann sind sie nichts anderes als Animateure, in den meisten Fällen nur schöner anzusehen. Und das hat mit einer Erlaubnispflicht nach § 33 a GewO nichts zu tun.


Schöne Grüße
A. Thien
4 22.02.2006 14:20 Antonia Thien ist offline Beiträge von Antonia Thien suchen
Hubert Steinmetz   Zeige Hubert Steinmetz auf Karte Hubert Steinmetz ist männlich
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Nachtrag -nach Rüffel durch meine Kollegin anbeten
Ich gib ja zu, habe zu pauschal geantwortet, hier ist zu differenzieren, näheres siehe den Ausführungen von meiner Kollegin. Wir haben es hausintern ausdiskutiert und ich gebe ihr absolut recht. Nicht jedes GoGoGirl ist automatisch der erlaubnispflichtigen Schaustellung unterzuordnen. Heul

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Hubert Steinmetz 8)

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Hubert Steinmetz: 22.02.2006 14:23.

5 22.02.2006 14:22 Hubert Steinmetz ist offline Beiträge von Hubert Steinmetz suchen
Kramer-Cloppenburg   Zeige Kramer-Cloppenburg auf Karte Kramer-Cloppenburg ist männlich
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Stimmt!

Wenn die Tanten hübsch und dann noch (zumindest teilweise bekleidet) im Käfig sind, dann nicht!! großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen

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6 22.02.2006 14:56 Kramer-Cloppenburg ist offline E-Mail an Kramer-Cloppenburg senden Homepage von Kramer-Cloppenburg Beiträge von Kramer-Cloppenburg suchen
Jörg Wiesemeier   Zeige Jörg Wiesemeier auf Karte Jörg Wiesemeier ist männlich
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Hej aus Hamm,

die Gogos würde ich auch nicht unbedingt unter 33a packen. Aber das mit den Autowascherinnen in einer Disko, das ist cool und erlaubnispflichtig. Meist reichen die Notausgänge doch so gerade eben aus.

Deshalb meine Frage: Was für ein Auto waschen die denn dann in dem Laden? Kopfkratz

Und kann ich mein Auto auch bringen? großes Grinsen

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Alles immer schön sportlich sehen. Fahrrad

Jörg Wiesemeier
7 22.02.2006 23:33 Jörg Wiesemeier ist offline E-Mail an Jörg Wiesemeier senden Homepage von Jörg Wiesemeier Beiträge von Jörg Wiesemeier suchen
ferdinho   Zeige ferdinho auf Karte ferdinho ist männlich
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Themenstarter Thema begonnen von ferdinho


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Augenzwinkern einen Audi-tt

Einen wunderschönen Guten Moin !

Also die waschen einen Audi-TT der im Eingangsbereich steht. Über die Einschränkung der Fluchtwegsituation habe ich mich schon mit dem Betreiber auseinandergesetzt. Das ist geregelt.

Ansonsten war er nicht bereit den Audi durch unseren Dienstwagen ersetzen zu lassen. seufz

Aber vielen Dank für die Antworten.

Ich denke auch, dass ich mir das mal ansehen werde. Im Prinzip ist alles erlaubnispflichtig was geschlechtsbezogene Darstellung ist. Wenn die Gogos also sehr wenig anhaben, dann bringe ich die auch in die Erlaubnis. Aber zunächst mal werde ich mir nur die Autowäscherinnen und die Dream-Men vorknöpfen. Bei denen habe ich entsprechende Bilder vom Auftritt. Und die sind eindeutig. Augenzwinkern
8 23.02.2006 07:42 ferdinho ist offline E-Mail an ferdinho senden Beiträge von ferdinho suchen
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Musterbescheid 33 a ?

Jetzt ist es bei uns am Land also auch soweit - Topless GoGo´s in einer Disco.
Kann mir jemand einen Musterbescheid schicken ? Welche Auflagen, außer JuSchG sind hier vorgesehen?
Danke schonmal...
9 11.03.2008 15:04 stadtmädl ist offline E-Mail an stadtmädl senden Homepage von stadtmädl Beiträge von stadtmädl suchen
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RE: Gogo-Tänzerinnen §33a-pflichtig?

Hi und Hallo !!!

Frage:
Aber eine Gogo-Tänzerin sollte doch zumindest, sofern sie es auf eigene Rechnung betreibt, Ihr Gewerbe gem. § 14 GewO anzeigen, oder ???
Die Künstlerschiene würde ich da nicht mitfahren (äh -tanzen !!!).



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Herzliche Grüße aus der Berg- und Rosenstadt
10 12.06.2008 11:48 gewerbe-sgh ist offline E-Mail an gewerbe-sgh senden Beiträge von gewerbe-sgh suchen
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ich bin mir nicht sicher ob ich jetzt daneben liege aber ich geb auch mal meinen senf dazu...

Lösung 1.)

Die Gogo-Tänzerin macht eine Art Tanz.
Das heiss es ist keine Gewerbeanzeige nach § 14 GewO notwendig. Bei dem Tanz muss es sich um eine künstlerische Leistung handeln.


Kösung 2.)
Die Gogo-Tänzerin wird als Promotion engagiert.
Somit ist nach § 14 GewO die Tätigkeit anmeldepflichtig. Hier sind die Merkmale der Kunst nicht erfüllt, da die Tänzerin nicht selbständig sondern unter Anweisung arbeitet.

Ich denke in diesem Fall kann die Behörde nach Ermessen entscheiden worum es sich handelt.

__________________
Schöne Grüße,
M. Lapp

Ich mache zur Zeit 3 Diäten. Von einer werde ich nicht satt.


11 25.08.2009 15:26 MaLa ist offline E-Mail an MaLa senden Homepage von MaLa Beiträge von MaLa suchen
Marcel Fromm Marcel Fromm ist männlich
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Guten Morgen aus dem schönen Thüringen.

Ich möchte das Thema "Schaustellung von Personen" nach § 33a GewO gerne nochmal aufgreifen.

In meinem Zuständigkeitsbereich möchte jemand eine öffentliche Veranstaltung anzeigen, welche auf einem Grundstück einer Tankstelle (mit Waschanlage) durchgeführt wird.

Unter anderem sollen dabei Damen im Bikini Autos vorwaschen (quasi mit Schwamm und solchen Sachen), bevor diese dann in die Waschanlage fahren (die Autos natürlich).

Seht ihr hier eine Schaustellung von Personen mit Erlaubnispflicht?

__________________
Mit freundlichen Grüßen aus Sondershausen

Marcel Fromm


"Mein Kurzzeitgedächtnis ist sehr schlecht." - "Wie schlecht ist es denn?" - "Wie schlecht ist was?"
12 15.05.2018 08:13 Marcel Fromm ist offline E-Mail an Marcel Fromm senden Homepage von Marcel Fromm Beiträge von Marcel Fromm suchen
Frau Gelb   Zeige Frau Gelb auf Karte Frau Gelb ist weiblich
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Hallo zusammen,

ich möchte das Thema Schaustellung von Personen aus aktuellem Anlass aufgreifen.
Hier soll demnächst eine sogenannte Sixx Paxx Veranstaltung stattfinden.

Fraglich ist, ob die Veranstaltungsreihe bekannt ist und wie ggf. in anderen Städten damit umgegangen wurde. Ggf. auch Erlaubnis für Einzelveranstaltungen erteilt, oder als nicht erlaubnispflichtig eingestuft?

Die Verantwortlichen sehen das ganze als eine Revue und Akrobatik-Show, Gesang, künstlerische Darstellung... Man wolle nicht unter die Kategorie Men-Strip fallen.

Gleichzeitig wirbt die Truppe aber mit einer Show, die mit der Filmproduktion Magic Mike zu vergleichen sei. Den Film kenne ich...tanzen und strippen. Es gibt natürlich auch eine Homepage .....

Die Termine sind in ganz Deutschland verteilt.

Ist jemand dabei, der die Veranstaltungsreihe auch schon auf dem Schreibtisch hatte?

Viele Grüße und schon mal Danke im Voraus für etwaige Hinweise
13 22.01.2019 16:08 Frau Gelb ist offline E-Mail an Frau Gelb senden Beiträge von Frau Gelb suchen
bayer_f bayer_f ist männlich
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RE: Musterbescheid 33 a ?

Zitat:
Original von stadtmädl
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Kann mir jemand einen Musterbescheid schicken ? Welche Auflagen, außer JuSchG sind hier vorgesehen?
Danke schonmal...


Hallo zusammen,

aus gegebenem Anlass auch die Frage von mir, ob hier jemand netterweise einen Musterbescheid zur Verfügung stellen könnte mit entsprechenden Auflagen. Habe selbst bisher keine Erfahrung damit und bin gerade am gestalten eines solchen Bescheides. Wäre super, wenn man hierfür eine Vorlage zum "spicken" hat.

Gerne kann der Bescheid auch als Mail verschickt werden.

Danke vorab!

Viele Grüße aus der stürmischen Pfalz
14 11.02.2020 14:49 bayer_f ist offline E-Mail an bayer_f senden Beiträge von bayer_f suchen
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