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Zum Ende der Seite springen Die Macher der Spielverordnung! 8 Bewertungen - Durchschnitt: 10,008 Bewertungen - Durchschnitt: 10,008 Bewertungen - Durchschnitt: 10,008 Bewertungen - Durchschnitt: 10,008 Bewertungen - Durchschnitt: 10,00
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r2d2 r2d2 ist männlich
Tripel-As


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Die Macher der Spielverordnung!

Da sind sie, die wahren Macher der Spielverordnung
geschockt Siehe pdf-Datei!!

Lief zu diesem Zeitpunkt nicht bereits das Ermittlungsverfahren bzgl. der illegalen Bauartveränderung der Staatsanwaltschaft Augsburg und war nicht die PTB mit dem dazugehörigen Rechtsgutachten beschäftigt?
Nach welchen Vorgaben wurden diese Macher der SpielV zum Gespräch eingeladen?
Kopfkratz

Ein wenig Barack Obama würde uns in der BRD sicherlich helfen!
- "Lobbyisten raus aus der Politik"

http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,589890,00.html

Dateianhang:
pdf PTB_Daloglu_25.05.04_Die Macher der SpielV.pdf (1,09 MB, 2.626 mal heruntergeladen)

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von r2d2: 23.01.2009 16:35.

1 23.01.2009 16:11 r2d2 ist offline E-Mail an r2d2 senden Beiträge von r2d2 suchen
Solon
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gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
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RE: Die Macher der Spielverordnung!

Danke

Ist sowieso schlechtes Wetter !
Nachher mal lesen !


Grüße

__________________
gmg
2 23.01.2009 16:26 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Solon
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Meike
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Hallo r2d2,

es ist immer wieder eine Freude festzustellen,
wie Du hier Insiderwissen für uns alle transparent machst.

Danke!

Gruß
Meike
3 24.01.2009 07:46 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
dieter116
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Dass die Hersteller an der neuen SpVO mitgewirkt haben ist ja eigentlich bekannt.

Aber wieweit haben diese eigentlich Einfluss auf die Zulassung der einzelnen Geräte ?
4 24.01.2009 08:47 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
jasper
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Hallo r2d2,
dein Fundus scheint unerschöpflich zu sein!

Hallo dieter,
sprich bitte nicht immer so allgemeinverbindlich von „Hersteller“.
Die Hersteller die an der neuen SpielV mitgewirkt haben, sind nicht selten gleichzeitig auch Automatenaufsteller und über ihre bundesweiten Industriespielhallen die maßgeblichen Trendsetter!

@alle
Einen wirklichen Automatenaufsteller, also einer der weder etwas mit den Herstellern und/oder mit dem Handel bzw. deren Verbände zu tun hat, konnte ich bei dieser Teilnehmerliste leider nicht entdecken.

Wie ich sehe, ist einer dieser Macher heute im Prüfungskomitee der „Geräteprüfer“ und ein weiterer Macher war einer der ersten zugelassenen „Geräteprüfer“!

Alle Achtung!
5 24.01.2009 10:02 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
Meike
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Hallo jasper,
Gruß an alle,

bevor die Diskussion zum Thema richtig in Schwung kommt,
vielleicht etwas Theorie, damit wir uns alle auf einer gemeinsamen Gesprächsgrundlage treffen.

Vorab die Satzung der PTB, wegen des Grundverständnisses, welche Aufgabenzuweisung vorliegt:

http://www.ptb.de/de/satzung/satzung_d.pdf

Dann gibt es in einer Behörde eine Geschäftsordnung und Dienstanweisung zu eigentlich jedem Belang.

z.B.:
http://www.ptb.de/de/org/pst/pst2/data/qmh_ptb_kap4_v03e.pdf

Wer, wem, zu welchem Thema, in welcher Form antworten darf, ist wiederum, s.o., an bestimmte Formen gebunden.
Es ist z.B. festgelegt wer und in welcher Form unterschriftsbefugt ist.
- Daher ist oft nachlesbar "in Vertretung" oder "im Auftrag". -
Ein Behördenmitarbeiter dürfte z.B. Behördenbriefpapier nicht zum "Selbstzweck" nutzen, um seinen
persönlichen Belangen äußerlich mehr "Gewicht" verleihen zu wollen, sondern es muss ein "Vorgang" geschaffen sein,
welcher für die Behörde erfolgte. Daher wird man z.B. auch immer ein "Zeichen", Aktenzeichen, Vorgangsnummer etc. finden.

z.B.:
http://www.dkd.eu/dokumente/Allgemeines/...tionserlass.pdf

Abläufe in Behörden sind immer prüfbar, bzw. werden durch bestimmte Stellen, welche unabhängig in Ihrer Arbeit sind, geprüft.
Diese Prüfung erfolgt jedoch nicht aus Selbstzweck, sondern nach "Auftragslage" bzw. "Anlasslage".

Bestimmte Vorgänge z.B. im Vergabewesen in der PtB wurden z.B. durch den Bundesrechnungshof geprüft.

z.B.:
http://www.bundesrechnungshof.de/veroeff...kungen-2003.pdf

Andere "Vorgänge", d.h. z.B. Außendarstellung von Mitarbeitern einer Behörde werden durch bestimmte Beauftragte / Stellen in einer behörde kontrolliert / hinterfragt.

Beschwerden z.B. an das Beschwerdemanagement oder in speziellen Fragen

z.B.:
http://www.ptb.de/de/org/z/z13/_index.htm

D.h., wenn z.B. bestimmte Zusammenhänge öffentlich werden, wie oben von r2d2 eingestellt
und weitere, wie z.B. Vorteile in Form von vorranigem Informationsfluß an bestimmte Personen, siehe Verteiler der mail zur Masterarbeit oder spezielle Einladungen / Reisetätigkeiten,
welche nicht zu den originären Aufgaben, siehe Satzung und Orgaplan, gehören, dann müsste die
Stelle laut Orgaplan informiert werden, die den Sachverhalt entsprechend aufklären kann.

Denn eins muss, so sehe ich es persönlich, immer oberste Priorität haben.
Das Vertrauen des Bürgers in die Behörde darf nicht leiden.


Gruß
Meike
6 25.01.2009 08:43 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
hansi hansi ist männlich
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………… und ich war schon der Meinung, dass die PTB nur aus 2 Personen
besteht, bzw. 2 Personen die PTB darstellen!
Das wäre zumindest ein Argument für deren undurchschaubaren „Prüfweise“:
7 25.01.2009 21:07 hansi ist offline E-Mail an hansi senden Beiträge von hansi suchen
r2d2 r2d2 ist männlich
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Themenstarter Thema begonnen von r2d2


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Hallo Meike,
und für mich wäre es ein Freude, wenn solche Vorgänge grundsätzlich von Anbeginn transparent gehalten würden.
schimpf Alles andere hat unweigerlich den bitteren Beigeschmack von Vetternwirtschaft, Politfilz und Korruption.

Hallo jasper,
schaun wir mal ........... großes Grinsen
8 28.01.2009 10:46 r2d2 ist offline E-Mail an r2d2 senden Beiträge von r2d2 suchen
UAVD ev UAVD ev ist männlich
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Hier als pdf- Datei das offizielle Anschreiben vom BMWi zur „Einbindung“ der unterschiedlichen Behörden, Institutionen und Personen in die Novellierung der Spielverordnung.
Wird jedoch das Ergebnis dieser Novellierung, also die heutige SpielV und das oben veröffentlichte Sitzungsprotokoll hinzugezogen, dann war das BMWi-Anschreiben wohl alseine Art „Gesinnungs-Check“ mit Alibifunktion zu verstehen. ANLAGE: pdf-Datei

Dateianhang:
pdf BMWI 25 11 04.pdf (232,11 KB, 709 mal heruntergeladen)


__________________
Der UAVD arbeitet absolut unabhängig und ausschließlich im Interesse der betroffenen Automaten-Aufsteller

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von UAVD ev: 30.01.2009 19:15.

9 30.01.2009 19:13 UAVD ev ist offline E-Mail an UAVD ev senden Homepage von UAVD ev Beiträge von UAVD ev suchen
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Schade !

Beim BMF wurde gar keine Ansprechpartner genannt !

Gibt es dafür wohl eine Begründung ?

Grüße

__________________
gmg
10 30.01.2009 19:44 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
alfi1950 alfi1950 ist männlich
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Das ist doch mal ein ganz aktueller thread zur SpielV.

Hier ist auch die Erklärung dafür zu finden, warum die Glücksspielindustriespielhallenbetreiber eine sogenannte SPIELERKARTE einführen will.
11 20.03.2011 13:07 alfi1950 ist offline E-Mail an alfi1950 senden Beiträge von alfi1950 suchen
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Soviel zum Thema Personalrotation bei Schlüsselfunktionen.
12 22.03.2011 13:49 Carlo ist offline E-Mail an Carlo senden Beiträge von Carlo suchen
Meike
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Hallo Carlo,

anbei der letzte vorgelegte Bericht für 2009

http://www.transparency.de/fileadmin/pdf...on_10-06-11.pdf

Danach soll es auch im BMWI in entsprechend als kritisch eingestuften Bereichen eine Rotation gegeben haben.

Aber wenn ich die Statistik richtig verstanden habe, müssten bereits alle korruptionsanfälligen Posten rotiert haben.

Vielleicht werden die Posten der "Spielemacher" als problemlos eingestuft, denn der Posten muss eine entsprechende Bewertung haben:

- siehe S.8 -

"Eine ausführliche Hilfestellung zur Durchführung des Verfahrens enthält die Handreichung zur Feststellung besonders korruptionsgefährdeter Arbeitsgebiete.
1.2 Die Feststellung kann in zwei Schritten erfolgen. In einem ersten Schritt werden die Arbeits-gebiete festgestellt, bei denen durch entscheidungserhebliches Verhalten von Beschäftigten Andere Vorteile von bedeutendem Wert erhalten (korruptionsgefährdete Arbeitsgebiete). Ausge-hend von den korruptionsgefährdeten Arbeitsgebieten werden in einem zweiten Schritt die be-sonders korruptionsgefährdeten Arbeitsgebiete ermittelt.
2. Besonders korruptionsgefährdete Arbeitsgebiete
2.1 Besonders korruptionsgefährdet ist in der Regel ein Arbeitsgebiet,
a. bei dem durch entscheidungserhebliches Verhalten von Beschäftigten Andere bedeu-tende Vorteile erhalten können und
b. das mit mindestens einer der folgenden Tätigkeiten verbunden ist:
- Tätigkeiten, die mit häufigen Außenkontakten verbunden sind, vor allem durch Kontroll- und Aufsichtstätigkeiten,
- Bewirtschaften von Haushaltsmitteln im größeren Umfang, Vergabe von öffentli-chen Aufträgen, Subventionen, Fördermitteln oder sonstigen Zuwendungen,
- Erteilen von Auflagen, Konzessionen, Genehmigungen, Erlaubnissen und Ähnli-chem, Festsetzen und Erheben von Gebühren, Seite 7 von 27
Korruptionspräventionsbericht 2009
- Bearbeiten von Vorgängen mit behördeninternen Informationen, die für Andere nicht bestimmt sind.
Diese Bestimmung der besonders korruptionsgefährdeten Arbeitsgebiete ist nicht abschließend. Auch bei Nichtvorliegen der Merkmale kann in besonders gelagerten Fällen eine besondere Kor-ruptionsgefahr gegeben sein.
2.2 Die vorstehenden Kriterien sind in der Handreichung zur Feststellung besonders korrupti-onsgefährdeter Arbeitsgebiete erläutert.
3. Risikoanalyse
3.1 Bei besonders korruptionsgefährdeten Arbeitsgebieten soll
- nach dem erstmaligen Feststellen der besonderen Korruptionsgefährdung,
- nach organisatorischen oder verfahrensmäßigen Änderungen,
- nach Änderungen der Aufgabeninhalte oder
- nach spätestens fünf Jahren
geprüft werden, ob eine Risikoanalyse durchzuführen ist. Hierzu werden für das jeweilige beson-ders korruptionsgefährdete Arbeitsgebiet die vorhandenen Sicherungen erfasst und deren Wirk-samkeit kursorisch geprüft.
3.2 Wird nach der kursorischen Prüfung ein Handlungsbedarf erkannt, wird eine Risikoanalyse durchgeführt. Hierzu werden für das jeweilige Arbeitsgebiet die einzelnen Arbeitsabläufe und Prozesse sowie die bestehenden Sicherungen im Hinblick auf das Korruptionsrisiko untersucht. Anschließend wird bewertet, ob für die Risiken in dem notwendigen Maße wirksame Sicherungen bestehen. Wird ein Handlungsbedarf festgestellt, ist zu prüfen, wie die Aufbau-, Ablauforganisati-on und/oder die Personalzuordnung zu ändern sind. In diesem Fall enthält die Risikoanalyse Vorschläge und/oder die Anordnung zusätzlicher Maßnahmen.
Die für eine Risikoanalyse maßgeblichen Aspekte sind in Anlage 5 der Handreichung zur Fest-stellung besonders korruptionsgefährdeter Arbeitsgebiete aufgeführt."


Gruß
Meike
13 24.03.2011 07:01 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
jochen B. jochen B. ist männlich
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Zitat:
Original von Meike
Hallo Carlo,

anbei der letzte vorgelegte Bericht für 2009

http://www.transparency.de/fileadmin/pdf...on_10-06-11.pdf

Danach soll es auch im BMWI in entsprechend als kritisch eingestuften Bereichen eine Rotation gegeben haben.

Aber wenn ich die Statistik richtig verstanden habe, müssten bereits alle korruptionsanfälligen Posten rotiert haben.

Vielleicht werden die Posten der "Spielemacher" als problemlos eingestuft, denn der Posten muss eine entsprechende Bewertung haben:

- siehe S.8 -

"Eine ausführliche Hilfestellung zur Durchführung des Verfahrens enthält die Handreichung zur Feststellung besonders korruptionsgefährdeter Arbeitsgebiete.
1.2 Die Feststellung kann in zwei Schritten erfolgen. In einem ersten Schritt werden die Arbeits-gebiete festgestellt, bei denen durch entscheidungserhebliches Verhalten von Beschäftigten Andere Vorteile von bedeutendem Wert erhalten (korruptionsgefährdete Arbeitsgebiete). Ausge-hend von den korruptionsgefährdeten Arbeitsgebieten werden in einem zweiten Schritt die be-sonders korruptionsgefährdeten Arbeitsgebiete ermittelt.
2. Besonders korruptionsgefährdete Arbeitsgebiete
2.1 Besonders korruptionsgefährdet ist in der Regel ein Arbeitsgebiet,
a. bei dem durch entscheidungserhebliches Verhalten von Beschäftigten Andere bedeu-tende Vorteile erhalten können und
b. das mit mindestens einer der folgenden Tätigkeiten verbunden ist:
- Tätigkeiten, die mit häufigen Außenkontakten verbunden sind, vor allem durch Kontroll- und Aufsichtstätigkeiten,
- Bewirtschaften von Haushaltsmitteln im größeren Umfang, Vergabe von öffentli-chen Aufträgen, Subventionen, Fördermitteln oder sonstigen Zuwendungen,
- Erteilen von Auflagen, Konzessionen, Genehmigungen, Erlaubnissen und Ähnli-chem, Festsetzen und Erheben von Gebühren, Seite 7 von 27
Korruptionspräventionsbericht 2009
- Bearbeiten von Vorgängen mit behördeninternen Informationen, die für Andere nicht bestimmt sind.
Diese Bestimmung der besonders korruptionsgefährdeten Arbeitsgebiete ist nicht abschließend. Auch bei Nichtvorliegen der Merkmale kann in besonders gelagerten Fällen eine besondere Kor-ruptionsgefahr gegeben sein.
2.2 Die vorstehenden Kriterien sind in der Handreichung zur Feststellung besonders korrupti-onsgefährdeter Arbeitsgebiete erläutert.
3. Risikoanalyse
3.1 Bei besonders korruptionsgefährdeten Arbeitsgebieten soll
- nach dem erstmaligen Feststellen der besonderen Korruptionsgefährdung,
- nach organisatorischen oder verfahrensmäßigen Änderungen,
- nach Änderungen der Aufgabeninhalte oder
- nach spätestens fünf Jahren
geprüft werden, ob eine Risikoanalyse durchzuführen ist. Hierzu werden für das jeweilige beson-ders korruptionsgefährdete Arbeitsgebiet die vorhandenen Sicherungen erfasst und deren Wirk-samkeit kursorisch geprüft.
3.2 Wird nach der kursorischen Prüfung ein Handlungsbedarf erkannt, wird eine Risikoanalyse durchgeführt. Hierzu werden für das jeweilige Arbeitsgebiet die einzelnen Arbeitsabläufe und Prozesse sowie die bestehenden Sicherungen im Hinblick auf das Korruptionsrisiko untersucht. Anschließend wird bewertet, ob für die Risiken in dem notwendigen Maße wirksame Sicherungen bestehen. Wird ein Handlungsbedarf festgestellt, ist zu prüfen, wie die Aufbau-, Ablauforganisati-on und/oder die Personalzuordnung zu ändern sind. In diesem Fall enthält die Risikoanalyse Vorschläge und/oder die Anordnung zusätzlicher Maßnahmen.
Die für eine Risikoanalyse maßgeblichen Aspekte sind in Anlage 5 der Handreichung zur Fest-stellung besonders korruptionsgefährdeter Arbeitsgebiete aufgeführt."

Gruß
Meike


und warum ist dann Ministerialrat Ulrich Schönleiter immer noch für die Spielverordnung zuständig?

Lesen http://www.forum-gewerberecht.de/thread,threadid-3441,page-12.html
14 25.03.2011 14:34 jochen B. ist offline Beiträge von jochen B. suchen
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