Lärmbelästigung durch Kegelbahn |
Aldo666
Grünschnabel
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Lärmbelästigung durch Kegelbahn |
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Liebe Nutzer,
ich habe folgendes Problem:
Neben unserem Haus befindet sich eine veraltete Gaststätte mit einer schlecht isolierten Kegelbahn (sowohl das Dach als auch das Mauerwerk entsprechen nicht mehr der heutigen Baunorm). Die Bahn befindet sich nicht im Keller, sondern ebenerdig zu unserem Garten hinaus. Das allabendliche Aufsetzen der Kugeln verursacht ein unangenehmes dumpfes Geräusch und treibt einen zum Wahnsinn. Man stelle sich eine Vibration vor, die minütlich auftritt. Die Kegelbahn liegt genau nach hinten zu unserem Schlafzimmer raus.
Ferner läuft der Kegelbahnbetrieb bis nachts 24.00 Uhr.
Mehrfache Gespräche mit der Gastronomin verliefen erfolglos.
Bevor ich das Ordnungsamt einschalte, würde ich gerne erfahren, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen?
1. Wie könnten die baulichen Auflagen aussehen? (Isolierung, oder gar Abriss)
2. Was kann ich gegen die Nutzung bis 24.00 Uhr unternehmen (wie lange darf in NRW gekegelt werden?)
Vielen Dank schon im Voraus
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1
14.01.2009 19:01 |
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Solon
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Jürgen Rixinger
König
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Hallo,
ich glaube Spezialisten fürs Baurecht gibt es hier im Forum eher weniger. Was baurechtlich möglich ist, kann auch ich nicht fundiert beantworten. Sicherlich kommt aber ein Abriss, wie von Ihnen erwähnt, nicht in Betracht, nachdem ja nicht das Gebäude stört, sondern die Art und Weise der Nutzung.
Ansonsten sind natürlich Maßnahmen nach dem Gaststättengesetz (GastG) denkbar. Gem. § 5 Abs.1 Nr.3 GastG kann schädlichen Umwelteinwirkungen i.S.d. Bundesimmissionsschutzgesetzes, welche hier vorliegen dürften, durch die Verhängung von Auflagen entgegengewirkt werden. Da es sich dabei um eine Ermessensentscheidung handelt, muss natürlich die Ordnungsbehörde vor Ort den Einzelfall würdigen. So wäre relevant, wie laut die Kegelbahn tatsächlich ist, auch würde man sicherlich hinterfragen, weshalb denn plötzlich das Thema aufkommt, wenn doch die Anlage schon alt ist und bereits jahrelang betrieben wurde. Man versetze sich in die Lage der Wirtin, die aus ihrer Sicht fragen könnte, weshalb sie sich jetzt gewerblich einschränken soll, wenn die augenblickliche Nutzung der Bahn schon so was wie Gewohnheitsrecht ist. Da die Bahn bis 24 Uhr betrieben wird, müsste die Ordnungsbehörde ansonsten den Zustand nicht nur gaststättenrechtlich, sondern auch in Hinblick auf die allgemeine Nachtruhe prüfen.
Ansonsten steht es Ihnen natürlich auch frei, in zivilrechtlicher Hinsicht einen Anspruch auf Beseitigung oder Unterlassung geltend zu machen (§ 1004 BGB). Dahingehend müsste Ihnen jedoch ein rechtlicher Beistand empfohlen werden.
Freundliche Grüße
Jürgen Rixinger
__________________ "Turn off your mind, relax and float down stream"
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2
22.01.2009 09:09 |
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Solon
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Jürgen Rixinger
König
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Die Anordnung zur Schließung der Fenster, zumindest ab einer gewissen Uhrzeit, wäre ein lediglich geringer Eingriff. Damit dürfte die Behörde sicherlich keine Probleme haben. Zur Isolierung: Wie Sie mitteilen, hatten Sie vor 8 Jahren erreicht, dass eine Isolierung einzubauen ist. Falls diese im Jahr 2008 tatsächlich durch Baumaßnahmen beschädigt oder nicht mehr richtig eingebaut wurde, kann vermutlich auch hier Nachbesserung verlangt werden. Viel Erfolg!
Freundliche Grüße
Jürgen Rixinger
__________________ "Turn off your mind, relax and float down stream"
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4
23.01.2009 08:41 |
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