Gewerbeanmeldung für eine ausländische S.R.l: |
Annemarie Schlattmann
Grünschnabel
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Gewerbeanmeldung für eine ausländische S.R.l: |
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Hallo zusammen,
bin heute erstmalig im Forum und habe auch schon ein Problem. Also:
Eine in Italien ansässige Firma hat in Deutschland eine Zweigniederlassung gegründet (Xy-S.R.L. GmbH - Zwiegniederlassung Coesfeld).
Setzt die Gründung dieser Zweigniederlassung voraus, dass sich die Gesellschafter (zwei russische Staatsangehörige) in Deutschland aufhalten. Könnte alles von Italien ausgeregelt werden oder müsste dann ein Geschäftsführer der Zweigniederlassung eingesetzt werden?
Vielleicht kann mir jemand bei der Frage weiterhelfen.
Danke schon im voraus
Gruß Annemarie Schlattmann
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1
20.06.2005 16:04 |
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Solon
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René Land
Administrator
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Hallo Frau Schlattmann,
im Forum.
Zitat: |
Original von Annemarie Schlattmann
Setzt die Gründung dieser Zweigniederlassung voraus, dass sich die Gesellschafter (zwei russische Staatsangehörige) in Deutschland aufhalten. |
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Ob sich die Gesellschafter der s.r.l. tatsächlich in Deutschland aufhalten ist eigentlich gar nicht von Belang. Ich denke, Sie meinen hier deren gesetzliche Vertreter. Ausgehend vom Charakter einer Zweigniederlassung (eigene Entscheidungsbefugnisse, u.U. separate Buchführung) ist es natürlich sicherlich nötig, dass in Deutschland tatsächlich auch ein "angemessener" Vertreter des Gewerbetreibenden die hier befindliche Zweignieserlassung führt.
Dies könnte meiner Ansicht nach aber auch ein Prokurist (§§ 48 - 53 HGB) oder eine mit Generalhandlungsvollmacht (§ 54 HGB) ausgestattete Person sein. Insofern ist nach meiner Auffassung die tatsächliche "dauerhafte" Anwesenheit der von Ihnen angesprochenen Personen in Deutschland nicht nötig.
Interessant wäre in diesem Zusammenhang auch die Klärung einer von mir bereits vor einigen Tagen hier aufgeworfenen Frage, zu der sich aber bisher leider noch niemand äußerte.
Viele Grüße aus dem Spreewald
R. Land
__________________ ...und hier noch etwas Schleichwerbung...
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2
21.06.2005 18:31 |
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