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Zum Ende der Seite springen Anmeldepflichtige Betriebsstätte?
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Kalle Kalle ist männlich
Grünschnabel


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Anmeldepflichtige Betriebsstätte?

Hallo,

vielleicht kann mir ja jemand bei der Definition des Begriffs "Betriebsstätte" etwas weiterhelfen, über den ich hier in einem Vertrag gestolpert bin.

Folgender SV:

Ein Versicherungsunternehmen aus dem EU-Ausland hat keine (Zweig-)Niederlassung hier in Deutschland. Das Unternehmen beschäftigt jedoch einen Mitarbeiter, der hier wohnhaft ist.

Dieser nutzt die ausländische Unternehmens-Email-Adresse für die Kundenkontakte/Geschäfte. Neben den am Ende jeder Email stets befindlichen Firmendaten sind zudem auch seine persönlichen Kontaktdaten aufgeführt (deutsche Telefon- und Faxnummer; jedoch keine deutsche Adresse). Der Mitarbeiter weist darauf hin, dass er jederzeit unter diesen persönlichen Kontaktdaten erreichbar wäre.

Kann man (gewerberechtlich) bei so einem Auftreten schon von einer "Betriebsstätte" des ausländischen Unternehmens sprechen oder ist dazu mehr erforderlich?

Besten Dank im voraus!
Kalle
1 16.12.2008 10:46 Kalle ist offline E-Mail an Kalle senden Beiträge von Kalle suchen
Solon
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C. Schröder   Zeige C. Schröder auf Karte C. Schröder ist weiblich
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Ich sehe das ähnlich wie einen Kundendienstler. Mein Ex ist Techniker für eine Firma in Baden-Württemberg und hatte bei uns zu Hause sein Büro. Die Aufträge kamen aus dem Süden und er erfüllt sie hier im Norden. Ich würde wohl kaum sagen, dass wir zu Hause eine Betriebsstätte des BW-Unternehmens hatten.

Ein Angstellter mit Home Office ist das für mich.
2 16.12.2008 10:51 C. Schröder ist offline E-Mail an C. Schröder senden Beiträge von C. Schröder suchen
Solon
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Antonia Thien   Zeige Antonia Thien auf Karte Antonia Thien ist weiblich
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Hi,

abgesehen davon, dass Versicherungsunternehmen eh nicht der Anzeigepflicht unterliegen (§ 6 GewO), ist zu prüfen, ob der Versicherungsvertreter (Kontaktmann vor Ort) selbständig tätig ist. Ist er angestellt, dann ergibt sich keine Anzeigepflicht, ist er selbständig und entfaltet hier Betriebstätigkeiten, dann muss er ein Gewerbe anmelden.

Viele Grüße
A. Thien

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Antonia Thien: 16.12.2008 12:15.

3 16.12.2008 12:15 Antonia Thien ist offline Beiträge von Antonia Thien suchen
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