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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Spielrecht - Anzahl und Abstand von Geldspielgeräten » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Spielrecht - Anzahl und Abstand von Geldspielgeräten
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Spielrecht - Anzahl und Abstand von Geldspielgeräten

Grüß Gott aus Mittelfranken,

die Kollegin -nette.tante- hat durch ihren Beitrag von gestern ("SpielV"Augenzwinkern folgende bei uns vorhandene Problematik Kopfkratz wieder hochkochen lassen. Eure Meinung dazu wäre mir sehr wichtiganbeten :


Betreiber einer Rastanlage mit Gaststättenerlaubnis:
Für die Gaststätte hat er im Flur erlaubnisfrei zwei Geldspielautomaten aufgestellt. Der Tankstellen-Imbiss-Shop hat um die Ecke auf dem gleichen Flur zwei weitere Geldspielautomaten. Zwischen den Geräten gibt es keine Barriere, alle 4 Geräte können durch Zurücklegen eines kurzen Weges bespielt werden. Liegt hier eine Spielhalle vor oder können die Geräte weiterhin erlaubnisfrei betrieben werden?

Wichtig hierbei ist noch, dass früher zwei Konzessionen vorhanden waren (Tankstellenshop mit ImbissausgabeAusschank und Schank- und SpeisewirtschaftGastG ), erforderlich wegen räumlicher und personeller Trennung beider Bereiche. Erst durch die Übernahme der Gaststätte durch den Eigentümer entfiel die Notwendigkeit von zwei Erlaubnissen, folglich wurden beide Gaststättenerlaubnisse zu einer Erlaubnis zusammengefasst.
ich hoffe doch: ... alles wird gut ...



Betreiber einer Tankstellen-Rastanlage mit Gaststättenkonzession.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Flock: 15.02.2006 16:28.

1 15.02.2006 16:26 Flock ist offline E-Mail an Flock senden Beiträge von Flock suchen
Solon
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RE: Spielrecht - Anzahl und Abstand von Geldspielgeräten

Jetzt bin ich wieder schuld... smile
Wie weit stehen die Geräte denn auseinander? Zu welcher Gaststätte "gehört" der Flur laut Erlaubnis?
Und fast hätte ich es vergessen: Besteht die Möglichkeit der ständigen Aufsicht für den Flur?

__________________
Gruß
nette.tante

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von nette.tante: 15.02.2006 16:54.

2 15.02.2006 16:52 nette.tante ist offline E-Mail an nette.tante senden Beiträge von nette.tante suchen
Solon
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RE: Spielrecht - Anzahl und Abstand von Geldspielgeräten

Hallöchen,
hier spricht doch keiner von Schuld, -- Anregung -- Wiederaufnahme eines längst verschollenen Gedankens -- das wars.

--nicht vergessen: ... alles wird gut ...



übrigens: versehentlichverwirrt habe ich den Beitrag ins nicht öffentliche Forum gestellt, ich dachte schon keine/r sieht sich den Artikel an
3 15.02.2006 16:59 Flock ist offline E-Mail an Flock senden Beiträge von Flock suchen
nette.tante   Zeige nette.tante auf Karte nette.tante ist weiblich
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RE: Spielrecht - Anzahl und Abstand von Geldspielgeräten

Ich glaube nicht, dass es niemand ließt, nur weil es im Inoffiziellen steht. Ich habs schließlich auch gefunden.großes Grinsen
Wie siehts eigentlich aus mit Geeignetheitsbestätigungen? Hat die Gemeinde da welche ausgestellt? Ich brauch schon noch ein paar Infos bevor ich hierzu meine hochgeschätzte Meinung kundtun kann.smile

__________________
Gruß
nette.tante
4 15.02.2006 17:11 nette.tante ist offline E-Mail an nette.tante senden Beiträge von nette.tante suchen
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So...

...das Thema ist nun wunschgemäß im öffentlichen Forenbereich.

Viele Grüße

webmaster
5 15.02.2006 17:46 E-Mail an webmaster senden Beiträge von webmaster suchen
Jörg Wiesemeier   Zeige Jörg Wiesemeier auf Karte Jörg Wiesemeier ist männlich
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Hej aus Hamm,

wenn es sich nur noch um einen Betrieb handelt, dann dürfen nach der SpielV (alt oder neu ist egal) nur noch 2 (alt) 3(neu) Geldspieler aufgestellt werden. Bei der Dreieraufstellung ist die technische Sicherung für jedes Gerät zwingend erforderlich.

Dann noch der Hinweis, dass es sich bei dem Tankstellenimbissshop nicht um einen nach § 33 c GewO geeigneten Betrieb handelt. Der Imbiss ist nur Annex zum Tankstellengeschäft. Und in einer Tankstelle darf nun mal kein GSG aufgestellt werden.

__________________
Alles immer schön sportlich sehen. Fahrrad

Jörg Wiesemeier
6 15.02.2006 20:28 Jörg Wiesemeier ist offline E-Mail an Jörg Wiesemeier senden Homepage von Jörg Wiesemeier Beiträge von Jörg Wiesemeier suchen
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RE: Spielrecht - Anzahl und Abstand von Geldspielgeräten

Moin von der Delme,
man muss Koll. Wiesemeier immer wieder zustimmen Respekt .
1 Gaststättenerlaubnis, ergo 2 Geldspieler oder 3 wenn bes. technische sicherungsmaßnahmen vorhanden.
Was früher vielleicht mal falsch ausgelegt wurde Augen rollen und dadurch 4 Geräte aufgestellt werden konnten, bedeutet keinen Bestandsschutz für alle Zukunft inclusive solcher Änderungen der Sachlage.
Gruß aus der Delmestadt und immer schön munter bleiben

__________________
der nächste Feierabend kommt bestimmt und immer schön munter bleiben Bye! von der D....
7 16.02.2006 08:23 BE-DE ist offline E-Mail an BE-DE senden Homepage von BE-DE Beiträge von BE-DE suchen AIM-Name von BE-DE: BeDe YIM-Name von BE-DE: BeDe MSN Passport-Profil von BE-DE anzeigen
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Zitat:
Original von Jörg Wiesemeier
Hej aus Hamm,

wenn es sich nur noch um einen Betrieb handelt, dann dürfen nach der SpielV (alt oder neu ist egal) nur noch 2 (alt) 3(neu) Geldspieler aufgestellt werden. Bei der Dreieraufstellung ist die technische Sicherung für jedes Gerät zwingend erforderlich.

Dann noch der Hinweis, dass es sich bei dem Tankstellenimbissshop nicht um einen nach § 33 c GewO geeigneten Betrieb handelt. Der Imbiss ist nur Annex zum Tankstellengeschäft. Und in einer Tankstelle darf nun mal kein GSG aufgestellt werden.


Moin an alle und Grüß Gott nach Mittelfranken!

Ich sehe es kann genau so. Hier scheint von Anfang an einiges schief gegangen zu sein. Die Geeignetheit für den "Tankstellenimbiss" ist eher zweifelhaft und zudem dürfen die Geldspieler nicht irgendwo auf dem Flur stehen. Schließlich muss das JugSchG "unter Kontrolle sein".

Lange Rede...jetzt dürfen maximal 3 Geldspieler da stehen, wenn den entsprechend technische Maßnahmen getroffen werden, die eine Bedinung durch Jugendliche ausschließen (somit wird es wohl eher bei 2 Geräten bleiben). Zudem würde ich bemängeln, dass die Geräte auf dem Flur stehen, dass geht nicht, weil diese hier nicht unter Aufsicht sind.

Gruß aus dem Harz.
8 16.02.2006 08:42 der_vollstrecker ist offline E-Mail an der_vollstrecker senden Homepage von der_vollstrecker Beiträge von der_vollstrecker suchen
OJ Neuss   Zeige OJ Neuss auf Karte OJ Neuss ist männlich
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Guten Morgen aus Neuss,

den richtigen Ansatz des Kollegen Wiesemeier aufgreifend und weiterführend frage ich mich, ob der von Ihnen beschriebene "Flur" , 1.) Bestandteil der erteilten Gaststättenerlaubnis für die Schank- und Speisewirtschaft ist? 2.) ausschließlich von Gästen der Schank- und Speisewirtschaft benutzt wird?

Geldspielgeräte dürfen nur in "Räumen" von konzessionierten Gaststätten aufgehängt werden!

"Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen kann der Begriff des Raumes im Sinne dieser Vorschrift nicht mit dem Begriff des Raumes in § 3 Abs. 1 S. 1 Gaststättengesetzes gleichgesetzt werden. Vielmehr sind im Hinblick auf die unterschied-liche Zielsetzung des Gaststättengesetzes einerseits und der Spielverordnung anderer-seits auch unterschiedliche Anforderungen zu stellen (OVG NW, Urteil vom 10.10.1990 – 4 A 2423/89 -, GewArch 1991, 224). Dies folgt daraus, dass im Gaststättengesetz der Begriff des Raumes nur die Prüfung der örtlichen Lage des Betriebes im Hinblick auf die zu erteilenden Erlaubnis ermöglichen soll (s. Michel/Kienzle, Das Gaststättengesetz, 14. Auflage, Kommentar zu § 3 Gaststättengesetz, Rdnr. 22), was eine sehr weite Auslegung des Begriffes „Raum“ nahelegt, während im Hinblick auf den Schutzzweck in § 1 Abs. 1 Nr. 1 SpielV, insbesondere den Jugendschutz, ein Raum im Sinne dieser Vorschrift nur dann vorliegt, wenn er eine hinreichende Abgegrenztheit aufweist. Unter diesem Gesichtspunkt kann Raum im Sinne der Spielverordnung nur ein Gebäudeteil sein, welcher durch Wände, Decken und Fußboden allseits vom übrigen Gebäude abgegrenzt ist. "

Jürgen Schmitz

__________________
Dort wo die Erft den Rhein begrüßt......
9 16.02.2006 09:32 OJ Neuss ist offline E-Mail an OJ Neuss senden Homepage von OJ Neuss Beiträge von OJ Neuss suchen
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