unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Heilpädagogin - Gewerbeanmeldung? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Heilpädagogin - Gewerbeanmeldung?
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Hubert Steinmetz   Zeige Hubert Steinmetz auf Karte Hubert Steinmetz ist männlich
Routinier


images/avatars/avatar-31.jpg

Dabei seit: 14.02.2005
Beiträge: 277
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 1.940.437
Nächster Level: 2.111.327

170.890 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Fragezeichen Heilpädagogin - Gewerbeanmeldung?

Moin, moin zusammen!

Ich sitze hier mal wieder mit gekräuselter Stirn verwirrt .
Folgende Frage quält mich und so richtig will bei diesem Wetter (hab bereits 30 Grad im Büro und keinen Windmacher :wutsmile einfach kein klarer Gedanke aufkommen:
Bei mir wurde nachgefragt, ob frau als Heilpädagogin ein Gewerbe anmelden muss. Die gute Dame möchte sich also selbständig machen (direkte Annahme von Kinderbeaufsichtigun u.ä.) und darüber hinaus "freiberuflich" für z.B. Tagesstätten oder anderen Einrichtungen arbeiten.

Also, ich kann unter Heilhilfsberufe erstmal nix finden, hier liegt schon mal kein Ausschlussgrund vor.
Unterrichtswesen - da finde ich zum Thema "Heilpädagogin" auch nichts - also auch hier anmeldepflichtig.
Die Tätigkeit für eine Einrichtung könnte evtl. auch Scheinselbständigkeit sein, hier ist sicherlich noch etwas nachzuhaken, wie genau die Tätigkeit und die Abwicklung aussehen soll .
Ansonsten bleibt also noch die unmittelbar privat angenommene Einzeltätigkeit für diverse Personen, diese ist m.E. als Gewerbe anzusehen und somit anzumelden.
Hat die Sonne mich nun zu sehr verwirrt oder kann jemand diese Gedanken bestätigen? So, jetzt seid ihr dran! Augenzwinkern

Munter bleiben, Hubert Steinmetz 8)

__________________
,
Hubert Steinmetz 8)
1 20.06.2005 11:01 Hubert Steinmetz ist offline Beiträge von Hubert Steinmetz suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Kramer-Cloppenburg   Zeige Kramer-Cloppenburg auf Karte Kramer-Cloppenburg ist männlich
Moderator


images/avatars/avatar-29.gif

Dabei seit: 08.03.2005
Beiträge: 1.003
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 7.003.853
Nächster Level: 7.172.237

168.384 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Heilpädagogin - Gewerbeanmeldung?

Hallo, Hubert! Auch Dir ein freundliches Moin aus Cloppenburg!

So etwas ähnliches hatte ich hier vor längerer Zeit. Hier wollte eine "Tagesmutter" ein Gewerbe anmelden.

Da sich m. E. die Betreuung von Kindern ja nicht ausschliesslich auf die "Verwahrung" des Nachwuchses beschränken kann und wird, sondern im Rahmen der "Beaufsichtigung" auch Verhaltensnormen (und wenn es nur "dass darfst Du nicht!" und "iss Deinen Teller leer!...") vermittelt werden, ist hier m. E. zweifelsfrei der Tatbestand "der Erziehung von Kindern gegen Entgelt" gegeben. Damit liegt eine Ausnahme nach § 6 GewO vor und nix ist mit § 14 GewO.

Diese, meine Auffassung wurde mir im übrigen auch von der damaligen Bez.-Reg. nach Rücksprache mit dem Land bestätigt, da man bei der Betreuung von Kindern "automatisch und zwangsläufig erzieht".

Wenn der Gesetzgeber etwas anderes gewollt hätte, hätte er dieses in seiner Weisheit und Weitsicht sicherlich anders formuliert, insbesondere unter dem Gesichtspunkt, dass immer mehr Personen durch die ARGE oder durch die Bundesagentur zu uns geschickt werden mit der Aufforderung: Erst Gewerbe anmelden, dann Kohle!

Da "Deine" Dame zudem, so wie ich es verstanden habe, Kinder im Rahmen ihrer speziellen Ausbildung "Heilpädagogin" betreuen will, geht diese Tätigkeit sicherlich noch viel weiter in den Bereich der Erziehung hinein, wie dieses bei "normalen Tagesmüttern" der Fall ist. Auch würde ich den Bereich "Heilhilfsberuf" noch nicht ganz außer acht lassen. Denn was ist mit den selbständigen "Altenpflegern" u. ä., die ja auch alle einen Heilhilfsberuf ausüben??

Unumstritten ist meine Auffassung jedoch beileibe nicht, denn im Internet findest Du unter dem Begriff "Tagesmutter" eine ganze Menge Abhandlungen, in denen darauf hingewiesen wird, dass die Tagesmütter ein Gewerbe anmelden müssen.

Wir vertreten aber unsere Auffassung derzeit noch weiter und warten ab, bis irgendjemand mit dieser Auffassung nicht einverstanden ist und rechtliche Schritte unternimmt!

8) Ansonsten, auch Dir bei Deinen angenehmen 30 Grad, weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! 8)

Kramer, Stadt Cloppenburg

__________________
Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
2 20.06.2005 13:26 Kramer-Cloppenburg ist offline E-Mail an Kramer-Cloppenburg senden Homepage von Kramer-Cloppenburg Beiträge von Kramer-Cloppenburg suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Schmidt   Zeige Schmidt auf Karte Schmidt ist weiblich
Grünschnabel


Dabei seit: 08.06.2005
Beiträge: 4
Bundesland:
Brandenburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 20 [?]
Erfahrungspunkte: 27.566
Nächster Level: 29.658

2.092 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Heilpädagogin - Gewerbeanmeldung?

Hallo Herr Steinmetz,
ich würde zuerst klären, ob es sich bei der Tätigkeit der Dame um eine bloße Beaufsichtigung der Kinder handelt. Dies wäre gewerblich anzumelden.
Nach dem Berufsbild des Heilpädagogen, nachstehend ein Auszug, würde ich die Tätigkeit eher den Heilhilfsberufen zurechnen – dies wäre nach § 6 GewO nicht gewerblich.

„Das Studium der Heilpädagogik qualifiziert Pflegende für die Behinderten- und Jugendhilfe im Gesundheitswesen und in der Altenhilfe.
Heilpädagogen arbeiten mit Menschen, deren Bedarf an Erziehung und Unterstützung höher und anders geartet ist als im Regelfall, in heilpädagogischen Heimen, Pflegestellen, Wohnheimen und Wohngruppen für behinderte Menschen, Werkstätten für Behinderte, Einrichtungen zur Rehabilitation, Sonderkindergärten, integrativen Kindergärten, Frühförderstellen, sozialpädiatrischen Zentren, heilpädagogischen Tagesgruppen oder Tagesstätten, Erziehungs- und Familienberatungsstellen, stationären und teilstationären Einrichtungen der Jugendhilfe, Ausbildungsstätten und Fortbildungszentren, heilpädagogischen Praxen, Praxen und (teil-)stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie, Praxen von Kinderärzten. Die Voraussetzungen
Für ein Studium ist die allgemeine oder die fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife erforderlich. Und eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem Pflegeberuf. Und eine mindestens einjährige Berufstätigkeit in der Pflege.
Auch ohne (Fach-)Hochschulreife ist ein Studium möglich. Dazu ist eine mindestens dreijährige Berufstätigkeit in der Pflege erforderlich. „
Man könnte außerdem feststellen welche Ausbildung die Dame besitzt und sie dementsprechend als Gewerbetreibende oder Freiberuflerin einordnen.
Mit freundlichen Grüßen
B. Schmidt
3 20.06.2005 14:31 Schmidt ist offline E-Mail an Schmidt senden Homepage von Schmidt Beiträge von Schmidt suchen
Hubert Steinmetz   Zeige Hubert Steinmetz auf Karte Hubert Steinmetz ist männlich
Routinier


images/avatars/avatar-31.jpg

Dabei seit: 14.02.2005
Beiträge: 277
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 1.940.437
Nächster Level: 2.111.327

170.890 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Hubert Steinmetz


www.Fiat-126-Forum.de






Lampe Heilpädagogen

ein fröhliches Moin aus Meppen

Nochmal kurz als Hinweis:
Beim Landkreis Emsland können Personen, die in Heil(hilfs)berufen tätig sind, formlos die Tätigkeit "anzeigen". Allerdings sind dort bisher auch keine Heilpädagogen/-innen verzeichnet und nach Ansicht des Gesundheitsamtes ist dies auch wohl nicht erforderlich.

In diesem Sinne,
munter bleiben, Hubert Steinmetz 8)

__________________
,
Hubert Steinmetz 8)
4 21.06.2005 12:14 Hubert Steinmetz ist offline Beiträge von Hubert Steinmetz suchen
René Land   Zeige René Land auf Karte René Land ist männlich
Administrator


images/avatars/avatar-30.gif

Dabei seit: 21.01.2005
Beiträge: 1.177
Bundesland:
Brandenburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.272.876
Nächster Level: 8.476.240

203.364 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo zusammen,

bei der Suche im Internet bin ich im Zusammenhang mit dem Thema Heilpädagoge auf die Links des "berufenet" mit den dort beschriebenen Berufsbildern gestoßen.

Nach Studium dieser Infos würde ich den Heilpädagogen den Heilhilfsberufen zuordnen. Damit wäre gem § 6 GewO keine gewerbliche Tätigkeit gegeben.

Ob für die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit tatsächlich eine solche Qualifikation erforderlich ist, steht natürlich auf einem anderen Blatt. Insofern könnte im Einzelfall gleichwohl eine gewerbliche Betätigung vorliegen.

Freundliche Grüße aus dem Spreewald

R. Land

__________________
...und hier noch etwas Schleichwerbung...

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von René Land: 22.08.2005 22:27.

5 22.08.2005 17:13 E-Mail an René Land senden Beiträge von René Land suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Heilpädagogin - Gewerbeanmeldung?


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Gewerbeanmeldung - Ausweiskopie Stehendes Gewerbe (allgemein)   15.11.2023 14:07 von lp     16.11.2023 10:08 von lp   Views: 57.560
Antworten: 4
Gewerbeanmeldung - Vermögensverwaltung Stehendes Gewerbe (allgemein)   10.10.2023 09:56 von josefingerner     12.10.2023 08:00 von Thomas Mischner   Views: 125.351
Antworten: 4
Zweitschrift Gewerbeanmeldung nach Änderungen Stehendes Gewerbe (allgemein)   30.08.2023 14:10 von MD     31.08.2023 08:18 von MD   Views: 120.850
Antworten: 2
Gewerbeanmeldung Tattoostudio Stehendes Gewerbe (allgemein)   03.08.2023 11:37 von Gewerbe Hlg     03.08.2023 16:04 von Gewerbe Hlg   Views: 46.336
Antworten: 2
Gewerbeabmeldung ohne Gewerbeanmeldung? Stehendes Gewerbe (allgemein)   03.11.2022 12:43 von mera6712     21.06.2023 07:18 von Zoller   Views: 695.217
Antworten: 10

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 232.295 | Views gestern: 404.901 | Views gesamt: 888.506.820


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 111 | Gesamt: 0.196s | PHP: 99.49% | SQL: 0.51%