OWiG-Verfahren gegen GmbH & Co KG |
sonnenschein
Jungspund
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Beiträge: 15
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
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Nächster Level: 100.000
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OWiG-Verfahren gegen GmbH & Co KG |
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Hallo an die Kolleginnen und Kollegen,
ich benötige schon wieder die Hilfestellung von den Fachleuten:
Ich habe eine GmbH & Co KG, die eine Gaststätte betreibt , diese wird durch eine phG " eine GmbH" und eine Privatperson, lt. HRA Auszug vertreten. Wie muss ich "DIE" für eine Anhörung und Bußgeld richtig anschreiben?
So ein ähnlichen Fall habe ich noch mit einer anderen Gaststäte. Hier ist Erlaubnisinhalber die GmbH (2GF). Die Anhörung habe ich an die GmbH gerichtet, nicht an jeden GF. Dann habe ich "Sehr geehrte Herren ..... " geschrieben. Wenn ich den Bußgeldbescheid mache, was muss ich dann beachten? Muß ich in der Adresse einfügen xxxxx GmbH, z. Hd. der GF, oder ähnliches?
Leider tue ich mich hier sehr schwer, nicht dass mein Bußgeldbescheid wegen so eines Formfehlers platzt.
Vielen Dank aus dem Kölner Umland
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05.12.2008 13:30 |
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Solon
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Solon
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