§ 55a Reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten |
amtsschimmel
Grünschnabel
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Beiträge: 3
Bundesland:
Rheinland-Pfalz
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 18 [?]
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§ 55a Reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten |
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Hallo liebe Kollegen,
wie seht Ihr das:
Ein Gewerbetreibender stellt kunsthandwerkliche Gebrauchsartikel aus Holz her. Er hat ein stehendes Gewerbe angemeldet. Nun möchte er an einem Weihnachtsmarkt ausstellen und verkaufen. Der Markt findet in seinem Wohnort, der auch Betriebssitz ist, statt.
Der Wohnort ist eine Ortsgemeinde in einer Verbandsgemeinde. Ist bei der Einwohnerzahl die der Ortsgemeinde (1000 Einw.) oder der Verbandsgemeinde (ca. 13000 Einw.) zugrundezulegen für die RGK-Freiheit ? Das Ordnungsamt befindet sich in der Verbandsgemeinde.
Welche Möglichkeiten der RGK-Freiheit bestehen sonst noch ?
Vielen Dank für die Hilfe
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1
25.11.2008 10:21 |
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Solon
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Manfred Milbrodt unregistriert
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RE: § 55a Reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten |
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Hallo aus Schwentinental,
1.
sofern es sich bei diesem Weihnachtsmarkt, um einen nach § 69 GewO festgesetzten Markt handelt, hat sich das Problem gelöst, da jedermann zur Teilnahme berechtigt ist. Für die Teilnahme an festgesetzten Märkten ist die RGK nicht erforderlich (Stichwort: Marktprivilegien - Schönleiter, in Landmann/Rohmer, GewO, § 69 GewO, Rdn. 32).
2.
Daneben ist er n. m. A. nach § 55 a Abs.1 Nr. 3 GewO vom Erfordernis der RGK befreit, da der Wohnsitz nach § 7 BGB (Ortsgemeinde) entscheidend ist.
3.
Zudem könnte die (zuständige) Verbandsgemeinde eine Ausnahme von der Reisegewerbekartenpflicht nach § 55 a Abs. 2 GewO erteilen und zwar abweichend von § 55 Abs. 1 Nr. 1 GewO kunsthandwerkliche Gebrauchsartikel aus Holz feilzubieten, da sich die Gewerbebetätigung nur auf die kurze Zeit des Weihnachtsmarktes beschränkt.
Ist aber nicht erforderlich, da auf jeden Fall 2. greift.
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2
25.11.2008 11:25 |
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