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Zum Ende der Seite springen Gewinnspiele in Medien
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Gewinnspiele in Medien

Moin Moin aus Thüringen,

Entwurf der Gewinnspielsatzung der Landesmedienanstalten >

dazu: Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM) vom 12.11.2008
Quelle: http://www.alm.de/

Zitat:
Kommission der Landesmedienanstalten beschließt gemeinsame Gewinnspielregeln

Neue und umfassende Regelungen für Gewinnspiele im Radio und Fernsehen rücken näher.
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) und die Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) der Landesmedienanstalten haben nach intensiven Vorarbeiten jetzt eine entsprechende Gewinnspielsatzung verabschiedet. „Damit setzen die Landesmedienanstalten ein klares Zeichen für mehr Transparenz und Verbraucherschutz im Rundfunk“, so ZAK-Vorsitzender Thomas Langheinrich. Vorgesehen ist, dass die Satzung den Gremien aller 14 Landesmedienanstalten zur Entscheidung möglichst noch in diesem Jahr vorgelegt wird. Vorher werden auch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten über die Details der Gewinnspielsatzung informiert und in einem gesetzlich vorgeschriebenem Verfahren beteiligt.

Besonders wichtig war den Medienhütern der Kinder- und Jugendschutz. So dürfen in Zukunft Jugendliche erst ab 14 Jahren an Gewinnspielen im Radio oder Fernsehen teilnehmen, eine Teilnahme an Gewinnspielsendungen ist Kindern und Jugendlichen in Zukunft generell untersagt. „Damit tragen die Landesmedienanstalten dem unterschiedlichen Gefährdungspotential bei Gewinnspielen und Gewinnspielsendungen Rechnung“, so der ZAK-Beauftragte für Programm und Werbung, Prof. Dr. Norbert Schneider, unter dessen Federführung in enger Zusammenarbeit mit der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) die Satzung entstanden ist.

Neu ist unter anderem auch:

* Bei einem Gewinnspiel muss im Rahmen einer entsprechenden Sendung innerhalb von 30 Minuten ein Anrufer durchgestellt werden,
nach 3 Stunden muss die Sendung beendet sein.
* Ein Telefonanruf darf nicht mehr als 50 Cent kosten.
* Darüber hinaus müssen in Zukunft Gewinnspiele nach klaren, für die Nutzer nachvollziehbaren und verständlichen Regeln ablaufen. Irreführung ist untersagt.
* Gewinnspielsendungen müssen alle 15 Minuten über Bildschirmeinblendungen über Teilnahmebedingungen informieren.
* Es darf nicht zu einer Mehrfachteilnahme an einem Gewinnspiel animiert werden.
* Bei Missachtung der neuen Vorschriften drohen den Veranstaltern Bußgelder bis 500.000 Euro.

Gegenüber den Landesmedienanstalten besteht eine Informationspflicht, das heißt, die Veranstalter müssen den Ablauf der Gewinnspiele umfassend dokumentieren.

Die verabschiedete Gewinnspielsatzung ist zeitnah unter www.alm.de abrufbar.

Der am 1. September in Kraft getretene 10. Rundfunkstaatsvertrag beauftragt die Landesmedienanstalten, eine Gewinnspielsatzung für Fernsehen und Radio zu erlassen. Damit ist zum ersten Mal auch eine gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass Verstöße von den Landesmedienanstalten auch geahndet werden können. Ein erster Entwurf der Satzung wurde im Oktober veröffentlicht und den von den neuen Gewinnspielvorgaben betroffenen Radio- und TV-Sendern Gelegenheit gegeben, sich zum Entwurf zu äußern.

Über die ZAK:
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) setzt sich aus den gesetzlichen Vertretern (Direktoren, Präsidenten) der 14 Landesmedienanstalten zusammen. Der Direktor der geschäftsführenden Anstalt hat auch den Vorsitz der ZAK. Seit dem 1. September 2008 ist der DLMVorsitzende Thomas Langheinrich – Präsident der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) – auch Vorsitzender der ZAK. In der ZAK werden Fragen der Zulassung und Kontrolle bundesweiter Veranstalter, Plattformregulierung sowie die Entwicklung des Digitalen Rundfunks bearbeitet. Die Aufgaben im Einzelnen hat der Gesetzgeber in § 36 Abs. 2 RStV vorgeschrieben.

Über die GVK:
Die Gremienvorsitzendenkonferenz setzt sich aus den Vorsitzenden der Beschlussgremien (Medienrat, Medienkommission, Versammlung etc.) zusammen. Die Gremienvorsitzendenkonferenz trifft nach § 36 Abs. 3 RStV die Auswahlentscheidungen bei den Zuweisungen für drahtlose Übertragungskapazitäten an private Anbieter und ist zuständig im Rahmen der Plattformbelegung. Daneben werden insbesondere Fragen der Medienpolitik und medienethische Aspekte beraten. Von besonderer Bedeutung ist der Diskurs über Programminhalte: Die Gremienvorsitzenden thematisieren Qualität und Entwicklung der elektronischen Medien vor dem Hintergrund ihres Einflusses auf die Werte und Normen unserer Gesellschaft. Der Gremienvorsitzende der geschäftsführenden Anstalt übernimmt den Vorsitz der Gremienvorsitzendenkonferenz. Derzeit ist Dr. Hartmut Richter – Vorsitzender des Medienrats der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) - Vorsitzender der Gremienvorsitzendenkonferenz.


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1 19.11.2008 21:12 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
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Weiterhin jeden Tag „Weihnachten“ für Fernsehglücksspielveranstalter!

Fernsehglücksspiele weiterhin ohne staatliche Vorgaben und Kontrollen!

Fernsehglückspiel, das Paradies für einige wenige Monopolisten in der deutschen Glücksspielbranche bis in alle Ewigkeit?

Wo bleiben die nationalen staatlichen Pflichten? - Sind Versorgungsposten wichtiger als eine nationale Glücksspielordnung mit konsequentem Verbraucherschutz?

Wo bleiben die Mahnungen der Politiker, der selbsternannten Glücksspielsuchtvereinigungen und selbsternannten Glücksspielsuchtforscher, etc.? – Werden die Glücksspielsuchtvereinigungen über Leistungen der Fernsehglücksspielveranstalter finanziert oder mit absetzbaren Spenden versorgt?

Die Scheinheiligkeit? Wie wichtig eine nationale Glücksspielordnung ohne Ausnahmen auch für das immer noch unkontrollierte Glücksspiel bei Fernsehglücksspielen ist, zeigen die unzumutbaren Vorsorgemaßnahmen der Landesmedienanstalten (!).

Wann werden Sportwetten- und Internetglücksspielanbieter das Feld der Fernsehglücksspiele auch für sich entdecken?

Wie hoch sind die Einnahmen für die unkontrollierbaren Fernsehglücksspiele p. a. in Deutschland?

Wie viel Fernsehglücksspieler sind über diese Glücksspielart süchtig geworden?

Oder doch nur ein Schelm, der dabei schlechtes denkt?
2 25.11.2008 09:57 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
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RE: Gewinnspiele in Medien

ZAK-Pressemitteilung 05/2009 vom 27. Februar 2009
Quelle: http://www.alm.de

Zitat:
Mehr Verbraucherschutz bei Call-In-Sendungen / Neue Gewinnspielsatzung für Radio und Fernsehen gilt

Die Gewinnspielsatzung der Landesmedienanstalten ist in Kraft. Damit gelten ab sofort neue und schärfere Regeln für Gewinnspiele und Gewinnspielsendungen im deutschen Fernsehen und im Radio. Die neue Satzung soll mögliche Täuschungen bei Gewinnspielen ausschließen, die Transparenz der Spielabläufe erhöhen und damit den Verbraucherschutz stärken. „Die Sender hatten in den letzten Monaten Zeit, ihre Gewinnspielsendungen auf die neue Satzung hin zu optimieren. Um es klar zu sagen: Nur noch die Spiele, die auf dem Fairplay-Grundsatz basieren, haben in Zukunft eine Chance“, so der Vorsitzende der Kommission für Zulassung auf Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK), Thomas Langheinrich.
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) hatte in ihrer Februar-Sitzung allein 33 Verstöße bei Gewinnspielsendungen aus dem letzten halben Jahr beanstandet. Auf Grund der alten Gesetzeslage konnten keine Bußgelder oder andere wirksame Maßnahmen verhängt werden. „Nachdem die Selbstverpflichtungserklärungen der Sender in der Vergangenheit nicht wirklich gegriffen haben, gibt uns die neue Satzung jetzt die Möglichkeit zu echten Sanktionen“, erklärt der ZAK-Beauftragte für Programm und Werbung, Prof. Dr. Norbert Schneider.
„Die Experten der Landesmedienanstalten werden in den nächsten Wochen intensiv die Programme der privaten Sender auf die Einhaltung der neuen Regeln hin überprüfen“, kündigt ZAK-Vorsitzender Thomas Langheinrich an.

Transparenz und Verbraucherschutz
Grundsätzlich wird in der neuen Satzung zwischen Gewinnspielen und Gewinnspielsendungen unterschieden, für die unterschiedliche Regelungen gelten. So können an Einzel-Gewinnspielen im Radio und im Fernsehen auch Jugendliche ab 14 Jahren teilnehmen.
Für Gewinnspielsendungen im Radio und Fernsehen gelten strengere Regeln, hier ist eine Teilnahme erst ab 18 Jahren erlaubt. Die einzelnen Call-In-Sendungen dürfen pro Rätselfrage nicht länger als drei Stunden dauern. Mindestens alle 30 Minuten muss ein Anrufer durchgestellt werden. Die Sendungen müssen nach klaren, für die Nutzer nachvollziehbaren und verständlichen Regeln ablaufen. Irreführung ist untersagt, die Teilnahmebedingungen müssen alle 15 Minuten eingeblendet werden. Die Lösungen müssen in einem jedermann leicht zugänglichen Lexikon nachschlagbar sein. Für Gewinnspiele und Gewinnspielsendungen gilt ein Höchsteinsatz von 50 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz und für Mobilfunk, wie dies bereits im Rundfunkstaatsvertrag geregelt ist. Bei Missachtung der Vorschriften drohen den Veranstaltern Bußgelder bis zu 500.000 Euro.

ARD und ZDF müssen noch eigene Gewinnspielregeln verabschieden
Die Gewinnspielsatzung der Landesmedienanstalten gilt für private Radio- und Fernsehsender. Eine entsprechende Regelung für öffentlich-rechtliche Sender steht noch aus. „Im Sinne der Gleichbehandlung von Programmveranstaltern wäre es zu begrüßen, wenn ARD und ZDF entsprechende Regelungen unverzüglich realisieren würden“, mahnt ZAK-Vorsitzender Thomas Langheinrich. „Wir gehen davon aus, dass auch ARD und ZDF ähnlich hohe Anforderungen an den Verbraucherschutz haben wie die Landesmedienanstalten und sich darum an unserer Satzung orientieren.“
Die Gewinnspielsatzung war von der Gesamtkonferenz der Landesmedienanstalten im November 2008 auf den Weg gebracht und von den Gremien der 14 deutschen Medienanstalten in den vergangenen Monaten einzeln beschlossen worden. Gesetzliche Grundlage für die Satzung ist der 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der die Landesmedienanstalten ermächtigt, verbindliche Regelungen für Gewinnspiele aufzustellen und bei Verstoßen Bußgelder bis zu 500.000 Euro zu verhängen.

Die Satzung finden Sie unter www.alm.de.


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3 28.02.2009 06:24 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
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