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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Warengewinn an Geldspielgeräten zulässig? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Warengewinn an Geldspielgeräten zulässig?
Beiträge zu diesem Thema Autor Datum
 Warengewinn an Geldspielgeräten zulässig? Risse-Remmert, Kornelia 13.02.2006 09:32
 RE: Warengewinn an Geldspielgeräten zulässig? OJ Neuss 13.02.2006 12:52
 RE: Warengewinn an Geldspielgeräten zulässig? BE-DE 13.02.2006 13:53
 Warengewinn an Geldspielgeräten zulässig? Gewerbeordnung Arnsberg 13.02.2006 10:47
 RE: Warengewinn an Geldspielgeräten zulässig? Hubert Steinmetz 13.02.2006 11:13

Autor
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Risse-Remmert, Kornelia   Zeige Risse-Remmert, Kornelia auf Karte Risse-Remmert, Kornelia ist weiblich
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Warengewinn an Geldspielgeräten zulässig?

Hallo,
ich bin unsicher, ob der zulässige Warengewinn nach § 9 (I) auch für Geldspielgeräte gilt oder nur für andere Spiele.
Beisp.: Für 50 Spiele am Geldspieler erhalte ich 50 Lose, für 50 Lose einen Warengewinn, z.B. einen tragbaren CD_Player.
Handelt es sich hier um einen zulässigen Warengewinn nach § 9 (I) oder um eine unzulässige Vergünstigung nach § 9 (II)?

Gruß
K. Risse-Remmert
1 13.02.2006 09:32 Risse-Remmert, Kornelia ist offline E-Mail an Risse-Remmert, Kornelia senden Beiträge von Risse-Remmert, Kornelia suchen
Solon
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OJ Neuss   Zeige OJ Neuss auf Karte OJ Neuss ist männlich
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cool RE: Warengewinn an Geldspielgeräten zulässig?

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

herrzliche Grüße aus Neuss.

Nachdem ich nach jahrelangem Quälen auch seit Freitag über einen eigenen Internetzugang verfüge, kann ich mich endlich aktiv beteiligen.

Auch meiner Ansicht nach, bezieht sich der § 9 Abs. 1 Satz 2 SpielV auf Geräte, bei denen der Gewinn ausschließlich in Form von Waren gewährt wird. Auf keinen Fall ist die beschriebene Kombination von Geld- und Warengewinn zulässig. schimpf

Gerade diese unzulässige Erhöhung des Spielanreizes soll Satz 1 verhindern.

Bis zum nächsten Mal.


Jürgen Schmitz

__________________
Dort wo die Erft den Rhein begrüßt......
16 13.02.2006 12:52 OJ Neuss ist offline E-Mail an OJ Neuss senden Homepage von OJ Neuss Beiträge von OJ Neuss suchen
Solon
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BE-DE   Zeige BE-DE auf Karte BE-DE ist männlich
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RE: Warengewinn an Geldspielgeräten zulässig?

Moin von der Delme,
würde nach den Erkenntnissen aus dem Seminar am Freitag am Nabel der Welt Applaus auch eher zu § 9 II tendieren. Wenn ich viel spiele, habe ich die Möglichkeit auf eine Vergünstigung in Form eines tragbaren CD-Players. Rabattsysteme wie in Abs. 1 gemeint, erkenne ich hier nicht.
und immer schön munter bleiben.
Gruß aus Delmenhorst

__________________
der nächste Feierabend kommt bestimmt und immer schön munter bleiben Bye! von der D....
16 13.02.2006 13:53 BE-DE ist offline E-Mail an BE-DE senden Homepage von BE-DE Beiträge von BE-DE suchen AIM-Name von BE-DE: BeDe YIM-Name von BE-DE: BeDe MSN Passport-Profil von BE-DE anzeigen
Gewerbeordnung Arnsberg   Zeige Gewerbeordnung Arnsberg auf Karte Gewerbeordnung Arnsberg ist männlich
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Warengewinn an Geldspielgeräten zulässig?

Moin aussem Sauerland,

ich denke, es handelt sich hierbei um eine Vergünstigung nach § 9 Abs. 1 und ist deshalb nicht zulässig Lesen .

Bedenklich aber auch, weil damit der Spieltrieb zusätzlich gefördert wird Zeigefinger .
1 13.02.2006 10:47 Gewerbeordnung Arnsberg ist offline E-Mail an Gewerbeordnung Arnsberg senden Homepage von Gewerbeordnung Arnsberg Beiträge von Gewerbeordnung Arnsberg suchen
Hubert Steinmetz   Zeige Hubert Steinmetz auf Karte Hubert Steinmetz ist männlich
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Moin aus Meppen
Der § 9 Abs 1 Satz 2 SpielV gilt m.E. nur für Warenspielgeräte, nicht so wie hier für zusätzliche Gewinnmöglichkeiten bei Geldspielgeräten. Ich sehe das so wie Arnsberg, hier wird eine zusätzliche Gewinnchance vermittelt, die nach Abs. 2 nicht zulässig ist.

__________________
,
Hubert Steinmetz 8)
1 13.02.2006 11:13 Hubert Steinmetz ist offline Beiträge von Hubert Steinmetz suchen
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