Steege
Mitglied
Dabei seit: 14.11.2007
Beiträge: 49
Bundesland:
Sachsen-Anhalt
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 30 [?]
Erfahrungspunkte: 293.028
Nächster Level: 300.073
|
|
Gewerbeanmeldung während Insolvenzverfahren |
|
Hallo aus Sachsen-Anhalt,
ich brauche mal wieder eure Mithilfe. Vielleicht mach ich mir auch schon wieder zu viele Gedanken.
Folgendes:
Habe heute einen Bechluss in einem Insolvenzverfahren bekommen, in dem einem Schuldner Restschuldbefreiung erteilt wurde. Während der Laufzeit der Abtretung (Wohlverhaltensperiode) meldete er erneut ein Gewerbe an. Dem Schuldern wurden die Kosten der Wohlverhaltensperiode gestundet, da sich die maßgeblichen Vermögensverhältnisse seit Eröffnung des Verfahrens nicht wesentlich geändert haben.
Ich bin der Meinung, dass durch die Neuanmeldung eines Gewerbes sich die Vermögensverhältnisse ja doch geändert haben. Sollte das Insolvenzgericht nicht darüber informiert werden oder vielleicht sogar der Treuhänder. Mein Gedanke geht da mehr auf die Stundung der Kosten wegen Vermögenslosigkeit hin. Aber vielleicht ist das auch gar nicht meine Aufgabe.
Übrigens, das Gewerbe, welches auf das Insolvenzverfahren abzielt, wurde abgemeldet. Es wurde ein völlig neues Gewerbe angemeldet.
Danke im voraus.
|
|
1
12.11.2008 10:48 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
Eddy
Eroberer
Dabei seit: 21.10.2008
Beiträge: 55
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 31 [?]
Erfahrungspunkte: 310.079
Nächster Level: 369.628
|
|
Hallo nach Sachsen-Anhalt !
Wenn ich mich noch recht an meinen letzten Lehrgang in Münster erinnere
, sollte eine erneute Gewerbeanmeldung unterbleiben, da die Gefahr während der Wohlverhaltensphase neue Schulden anzuhäufen, zu groß ist.
Eine Meldung an den Treuhänder sollte auf jeden Fall erfolgen.
Mal sehen, wie die anderen das sehen...
Schöne Grüße aus dem Sauerland !
__________________ Es fing schlecht an, ließ in der Mitte etwas nach und über den Schluss schweigen wir besser, aber sonst: toll.
|
|
1
17.11.2008 15:10 |
|
|
Solon
|
|
|
|
KollegeIch
Mitglied
Dabei seit: 19.11.2008
Beiträge: 38
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 29 [?]
Erfahrungspunkte: 213.145
Nächster Level: 242.754
|
|
Moin,
kann ich ja mal meinen ersten Beitrag nutzen und mich kurz vorstellen
Bin seit 3 Jahren Gründungsberaterin in der ARGE Braunschweig (jaaa, ich weiß, daß man das Gewerbe nicht von Vollzeit auf Nebenerwerb umschreiben lassen muss
) und habe hier regelmäßig Personen in der Beratung, die sich in der Wohlverhaltensphase befinden und sich erneut selbstständig machen (wollen).
Hier scheint es so zu sein, daß nur solche Personen, bei denen ohnehin eine Gewerbeuntersagung vorliegt oder den Voraussetzungen generell nicht entsprechen, nicht erneut gründen können.
Den Treuhändern, RA etc. ist es offenbar völlig egal. Ich laß mir von den Kunden häufig eine schriftliche Einwilligung des Treuhänders, RA geben, hat bislang nicht einer abgelehnt oder Einwände gegen eine Neugründung gehabt. Die fragen noch nicht mal nach, wo die Kunden das Startkapital herhaben!!
viele Grüße aus Braunschweig!
|
|
1
26.11.2008 11:09 |
|
|
Impreza1982
Mitglied
Dabei seit: 22.10.2007
Beiträge: 31
Bundesland:
Hessen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 28 [?]
Erfahrungspunkte: 186.090
Nächster Level: 195.661
|
|
Halli Hallo,
den Treuhänder informieren würde ich auch.
Allerdings liegt es ja nicht in unserer Hand, eine Gewerbeanzeige zurückzuweisen, da diese ja weder ein Recht begründet noch sonst etwas. Anzeige annehmen und die Behörden informieren. Den Vorschlag von der Kollegin der ARGE finde ich sehr gut: kurze Einverständniserklärung vom Treuhänder/RA und Anzeige annehmen.
|
|
1
26.11.2008 11:14 |
|
|
Steege
Mitglied
Dabei seit: 14.11.2007
Beiträge: 49
Bundesland:
Sachsen-Anhalt
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 30 [?]
Erfahrungspunkte: 293.028
Nächster Level: 300.073
Themenstarter
|
|
Danke für die Beiträge, habe den Treuhänder von der Anmeldung des Gewerbes informiert.
Viele Grüße aus dem kalten Sachsen-Anhalt
|
|
1
01.12.2008 08:12 |
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 224.150 | Views gestern: 352.167 | Views gesamt: 880.256.308
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|