Vermittlung von Verträgen in einem XXXX-Zentrum |
Jürgen3233
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Vermittlung von Verträgen in einem XXXX-Zentrum |
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Hallo aus Krefeld,
ich habe hier folgendes Problem:
In unserem XXXXXXX-Zentrum wird regelmäßig an verschiedene Personen eine Stellfläche für einige Tage vermietet. Auf dieser Fläche wird dann ein kleiner Stand mit dem entsprechenden Firmenlogo aufgebaut, und dort z.B. Telekommunikationsverträge vermittelt.
Das xxxx-Zentrum vermietet die Fläche mit dem Hinweis, das eine Reisegewerbekarte nicht notwendig sei. Ein angemeldetes Stehendes Gewerbe reiche aus.
Das sehe ich nach § 55 nicht so, auch kann ich im § 55a keine Ausnahme finden.
Da ich jetzt aber unsicher geworden bin, habe ich lediglich die Daten des Betroffenen aufgenommen, die Tätigkeit aber noch nicht untersagt.
Liege ich richtig, und die Reisegewerbekarte ist erforderlich? - in diesem Falle müßte ich noch die weitere Tätigkeit untersagen - oder schäme ich mich besser eine Runde?
Wer kann mich aus dieser misslichen Lage befreien?????
Grübelnde Grüße aus Krefeld
Jürgen
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05.11.2008 14:05 |
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