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Zum Ende der Seite springen 4 unabhängige Gaststättenkonzessionen in einem Raum
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N.Kuebler N.Kuebler ist männlich
Jungspund


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Fragezeichen 4 unabhängige Gaststättenkonzessionen in einem Raum

Hallo Zusammen,

mir stellt sich die Frage ob es möglich wäre in einem großen Raum von ca. 300 m2 mehrere Gaststättenkonzessionen zu genehmigen.

Unser Bestreben ist folgendes: Wir wollen in diesem Raum mehrere Szene Lokale ansiedeln und diese dann an verschiedene Betreiber zu vermieten.


Danke im Voraus...

tiger-navi

Danke
1 29.10.2008 19:50 N.Kuebler ist offline E-Mail an N.Kuebler senden Beiträge von N.Kuebler suchen
Solon
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Ingolstadt   Zeige Ingolstadt auf Karte Ingolstadt ist männlich
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RE: 4 unabhängige Gaststättenkonzessionen in einem Raum

Navigations-Tiger.

Es ist grundsätzlich möglich für die gleiche Räumlichkeit mehrere Gaststättenerlaubnisse zu erteilen. Üblich ist dies bei BGB oder oHG Gesellschaften. Es wäre daher denkbar, dass die Betreiber der "Clubs" die Räume nach einem abgestimmten Terminplan bewirtschaften. Die daraus entstehenden Probleme z.B. wegen der Verantwortung für Ordnungsstörungen könnten über Auflagen geregelt werden.

Eine Aufteilung der Räume ist auch möglich, muss aber baurechtlich genehmigt werden. Die Aufteilung hat Auswirkungen, z.B. auf Fluchtwege oder sanitäre Anlagen. Auch hier wäre es denkbar, bestimmte Betriebsteile gemeinschaftlich zu nutzen.

Ich bezweifle allerdings, dass eine solche Konstruktion in der Praxis funktioniert. Mehrere Gastwirte auf einem Fleck werden nicht miteinander auskommen. Aber es ist das Recht jeden Bürgers, genauso wie Politiker, Erfahrungen vom Tisch zu wischen und Irrtümer zu begehen.

Sollten die Pläne in die Realisierungsphase treten, müssten die gewerberechtlichen Probleme mit der zuständigen Behörde entsprechend der örtlichen Gegebenheiten und der konkreten Betriebsgestaltung geklärt werden.



__________________
Thomas Kirchhammer
2 30.10.2008 10:01 Ingolstadt ist offline E-Mail an Ingolstadt senden Homepage von Ingolstadt Beiträge von Ingolstadt suchen
Solon
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wyhlmaus50   Zeige wyhlmaus50 auf Karte wyhlmaus50 ist männlich
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Das Wort "Konzession" ist veraltet und schlass andere von der gleichen Tätigkeit aus (z. B. Gaststättengesetz von 1930).

Nach dem gültigen GastG benötigt jede natürliche oder juristische Person oder (als einzige Personengersellschaft) ein nicht eingetragener Verein eine ERLAUBNIS.
3 06.12.2012 15:14 wyhlmaus50 ist offline E-Mail an wyhlmaus50 senden Beiträge von wyhlmaus50 suchen
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