unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Gaststättenrecht » Gebühren für Gestattungen » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Gebühren für Gestattungen
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
abrinckmann   Zeige abrinckmann auf Karte abrinckmann ist weiblich
Mitglied


images/avatars/avatar-467.jpg

Dabei seit: 11.08.2008
Beiträge: 32
Bundesland:
Mecklenburg-Vorpomme rn

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 28 [?]
Erfahrungspunkte: 182.690
Nächster Level: 195.661

12.971 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Gebühren für Gestattungen

Formulier

Hallo aus Neubrandenburg,

der letzte Beitrag zu Gebühren für Gestattungen ist von November 2005.
Deshalb nun mein SOS:
Seit Wochen drehe ich mich im Kreis bei der Bewertung der Gebühren für eine Gestattung nach § 12 GastG.
Unsere Gebührenordnung in Mecklenburg-Vorpommer sieht bis zu einem Tag und Standort = 31,00 EUR und für jeden folgenden Tag und Standort = 15,50 EUR (jedoch nicht mehr als 256,00 EUR) vor.

Jahrlang wurde der Begriff "Standort" sehr großzügig behandelt.
* Ein ganzer Veranstaltungsplatz wurde zu einem Standort
oder
* Zusammengestellte Stände waren ein Standort, da die räumliche Verbindung angerechnet wurde.

Die Gleichbehandlung ist m.E. zwischen dem profimäßigen Gewerbetreibenden mit mehreren (zusammengestellten) Ständen auf Weihnachtsmärkten oder in Festzelten und dem kleinen Gewerbetrreibenden mit einem kleinen Bierwagen oder Glühweinstand nicht mehr gegeben.
Der letztendliche Gewinn mit einem "Riesenstand" in einem Festzelt ist sicherlich nicht zu vergleichen mit dem Gewinn eines 6 m² großem Bierwagen zur gleichen Veranstaltung. Deshalb ist mir daran gelegen, den Begriff "Standort" näher zu definieren.

Gruß aus der Stadt "Vier Tore"

Andrea Brinckmann

__________________
Träume führen unleugbar zur Selbsterkenntnis.
1 29.10.2008 12:59 abrinckmann ist offline E-Mail an abrinckmann senden Beiträge von abrinckmann suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Ulrike Klug   Zeige Ulrike Klug auf Karte Ulrike Klug ist weiblich
Mitglied

ehemals: Ulrike Solke

Dabei seit: 10.11.2005
Beiträge: 46
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 31 [?]
Erfahrungspunkte: 308.839
Nächster Level: 369.628

60.789 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Gebühren für Gestattungen

Hallo Frau Brinkmann,

wir machen die Gebühr an der Anzahl der Schankanlagen fest. Pro Tag/Schankanlage werden 20,00 € fällig (max. 200,00 €). Die Grundgebühr bei Veranstaltungen bis 2 Tage beträgt 15 €, ab 3 Tage = 25 €.

Gruß
Ulrike Solke
2 29.10.2008 15:54 Ulrike Klug ist offline E-Mail an Ulrike Klug senden Beiträge von Ulrike Klug suchen AIM-Name von Ulrike Klug: Ulrike Klug
Solon
Zum Anfang der Seite springen

SörenB.   Zeige SörenB. auf Karte SörenB. ist männlich
Doppel-As


images/avatars/avatar-291.gif

Dabei seit: 21.06.2007
Beiträge: 126
Bundesland:
Schleswig-Holstein

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 35 [?]
Erfahrungspunkte: 771.827
Nächster Level: 824.290

52.463 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







So sieht es bei uns aus.....

Gebühren: Gestattung, je Tag und je Stand, Bierwagen usw. nach § 12 Abs. 1 GastG:

a) Verabreichen von alkoholischen Getränken bis 20 m² 25,00 Euro
b) Verabreichen von alkoholischen Getränken über 20 bis 50 m² 32,00 Euro
c) Verabreichen von alkoholischen Getränken über 50 bis 75 m² 45,00 Euro
d) Verabreichen von alkoholischen Getränken über 75 bis 100 m² 60,00 Euro
e) Verabreichen von alkoholischen Getränken über 100 bis 200 m² 85,00 Euro
f) Verabreichen von alkoholischen Getränken über 200 bis 400 m² 110,00 Euro
g) Verabreichen von alkoholischen Getränken ab 400 m²
Einzelfallentscheidung, mindestens jedoch 125,00 Euro

h) Benutzung der (öffentlichen) Toiletten im Rathaus 25,00 Euro

Die Gebühren beziehen sich auf die jeweiligen Stand/Wagengröße zzgl. der entsprechenden Schankfläche die in Anspruch genommen wird. Bei einem normalen Bierwagen sind das somit 32,00 € pro Tag und Stand. Diese Preise erhöhen sich dann entsprechend, wenn mehr Fläche, z.B. für Bänke und Tische benötigt wird.

Gruß aus dem Norden

SörenB.

__________________
ARBEIT IST SCHÖN!!!!! Deshalb immer was für morgen übrig lassen!!! :-)

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von SörenB.: 29.10.2008 16:50.

3 29.10.2008 16:37 SörenB. ist offline E-Mail an SörenB. senden Beiträge von SörenB. suchen
wyhlmaus50   Zeige wyhlmaus50 auf Karte wyhlmaus50 ist männlich
Tripel-As


Dabei seit: 06.12.2012
Beiträge: 180
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 35 [?]
Erfahrungspunkte: 743.549
Nächster Level: 824.290

80.741 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Die Gestattung ist wie die Erlaubnis raum- und personengebunden.
Jede Person oder neV braucht eine Gestattung für seinen Standplatz oder seine Standplätze.

Es gibt also keine Gestattung für mehrere Gastwirte zusammen.
4 06.12.2012 15:27 wyhlmaus50 ist offline E-Mail an wyhlmaus50 senden Beiträge von wyhlmaus50 suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Gaststättenrecht » Gebühren für Gestattungen


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Zuständigkeit im GUV für Geschäftsführer bei Auflösung [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   18.01.2024 10:09 von Ludwig     19.01.2024 08:15 von Ludwig   Views: 49.137
Antworten: 4
Ausschankerlaubnis für Cateringfirma in wechselnden Ga [...] Gaststättenrecht   29.09.2023 20:01 von doni-tom     02.10.2023 14:19 von Roesje   Views: 126.993
Antworten: 1
Gewerbeanmeldung für Handelsvertreter Stehendes Gewerbe (allgemein)   04.05.2009 11:05 von G. Schneider     30.05.2023 14:59 von Roesje   Views: 288.200
Antworten: 7
Indirektes Eintrittsgeld für Jahrmarkt Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)   06.01.2023 10:35 von sbrandt     10.01.2023 10:19 von H. Allgaier   Views: 216.962
Antworten: 1
Neue Adesse für Hauptniederlassung - bisherige wird un [...] Fragen zur Bedienung   10.08.2022 18:01 von Veronika Reck     11.08.2022 09:08 von Veronika Reck   Views: 339.368
Antworten: 2

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 137.441 | Views gestern: 352.167 | Views gesamt: 880.169.599


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 99 | Gesamt: 0.196s | PHP: 99.49% | SQL: 0.51%