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Zum Ende der Seite springen Vergnügungssteuer für Geldspielautomaten in Spielhallen - OVG Lüneburg
Beiträge zu diesem Thema Autor Datum
 Vergnügungssteuer für Geldspielautomaten in Spielhallen - OVG Lüneburg Puz_zle 20.10.2008 20:29

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Text Vergnügungssteuer für Geldspielautomaten in Spielhallen - OVG Lüneburg

Moin Moin aus Thüringen,

Beschluss des OVG Lüneburg vom 08.10.2008, Az.: 9 LA 420/07

Zitat:
Leitsatz/Leitsätze

Es ist auch bei Berücksichtigung europarechtlicher Bestimmungen mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar, dass auf Spielgeräte in Spielhallen eine Vergnügungssteuer erhoben wird, obwohl Spielbanken nach dem Nds. Spielbankengesetz zwar der Spielbankabgabe, nicht aber der Vergnügungssteuer unterliegen.


Quelle und Beschluss im Volltext: http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entsch...0070004209%20LA

__________________
Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
1 20.10.2008 20:29 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
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