Abmeldung einer aufgelösten GmbH |
Kneip
Doppel-As
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Abmeldung einer aufgelösten GmbH |
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Hallo werte Kolleginnen und Kollegen,
durch einen Hinweis des Straßenverkehrsamtes, bin ich auf eine hier ansässige GmbH gestoßen, für die lt. Handelregister ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Mit gleichem Eintrag wurde die Auflösung der Gesellschaft von amts wegen eingetragen.
Kann man in diesem Fall diese GmbH von amts wegen abmelden?
Viele Grüße
W. Kneip
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1
13.10.2008 13:29 |
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Solon
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Stadtverwaltung Frankenthal
Kaiser
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Abmeldung einer aufgelösten GmbH |
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Hallo,
von einer Gewerbeabmeldung von Amts wegen würde ich in diesem Stadium noch Abstand nehmen. Meist wird die GmbH im Verlaufe des Verfahrens in Folge der Vermögenslosigkeit gemäß § 144 FGG im Handelsregister gelöscht und erst wenn die Fa. gelöscht ist, würde ich eine Gewerbeabmeldung von Amts wegen vornehmen.
Gruß aus Frankenthal (Pfalz)
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2
13.10.2008 13:46 |
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Solon
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Civil Servant
Foren Gott
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Genau so ist es,
Auflösung ist nicht gleich Löschung!
Eine Fa. in Auflösung begleicht Verbindlichkeiten, zieht Forderungen ein und versilbert Anlage- und Umlaufvermögen, existiert aber noch. Den letzten Atemzug tut sie erst mit der Löschung.
Gruß von der Lahn
Frank Schuster
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3
14.10.2008 15:23 |
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ve-ru
Routinier
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Hallo aus Thüringen
in solchen Fällen schicken wir dem Insolvenzverwalter ein Abmeldeformular mit der Bitte, die Firma abzumelden, wenn die gewerbliche Tätigkeit beendet ist. Das funktioniert eigentlich immer problemlos.
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Kirsten Venz
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4
14.10.2008 15:46 |
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