Toiletten ohne Vorraum für Imbiss mit Alkoholausschank |
amtsschimmel
Grünschnabel
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Toiletten ohne Vorraum für Imbiss mit Alkoholausschank |
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Hallo liebe Mitglieder des Forums,
mich würde interessieren wie Ihr das seht:
lt. GastV RLP müssen Toilettenräume für Gäste Vorräume haben.
Wenn nun für einen kleinen Betrieb nur je eine Toilette für D und H gefordert wird, muss dann der Vorraum vom WC baulich abgetrennt sein oder kann sich das Waschbecken etc. im selben Raum wie das WC befinden, wie z. B. im privaten Gäste-WC ?
Vielen Dank für eure Antwort
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26.09.2008 10:39 |
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Solon
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Ingolstadt
König
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RE: Toiletten ohne Vorraum für Imbiss mit Alkoholausschank |
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aus dem Land ohne GastV und Gaststättenbauverordnung.
Wenn die Toilettenräume für das jeweilige Geschlecht voneinander getrennt sind, wäre es unverhältnismäßig, bei Kleingaststätten einen abgetrennten Vorraum zu verlangen.
Der Vorraum soll es bei größerem Andrang ermöglichen, dass sowohl das Waschbecken als auch das Toilettenbecken gleichzeitig benutzt werden können. (Natürlich zu unterschiedlichen Zwecken!) Das erhöht die Benutzungsfrequenz und verkürzt die Wartezeit. Wenn dies aufgrund des Besucheraufkommens nicht nötig erscheint, kann auf einen getrennten Vorraum verzichtet werden.
Wünsche gute Geschäfte.
__________________ Thomas Kirchhammer
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2
26.09.2008 14:48 |
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Solon
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Bresgen
Haudegen
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RE: Toiletten ohne Vorraum für Imbiss mit Alkoholausschank |
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Nach gründlichem Studium meiner alten Gaststättenbauverordnung und der neuen Versammlungsstättenverordnung zum Thema Toiletten komme ich zu dem Entschluss, dass ich den getrennten Vorraum auch bei kleinen Gaststätten / Imbissen fordern werde.
Sowohl in der alten Gaststättenbauverordnung als auch in der neuen Versammlungsstättenverordnung ist ein separater Vorraum für die jeweilige Toilette vorgeschrieben.
Eine Unterscheidung nach der Größe des Betriebes wird nicht vorgenommen.
In der alten Gaststättenbauverordnung gab es lediglich bei Kleinstgaststätten die Ausnahme, dass Toiletten dort nur für den Ausschank alkoholischer Getränke und/oder das Bereitstellen von Sitzgelegenheiten zu verlangen waren. Eine weitere Einschränkung hinsichtlich der Beschaffenheit der Toilettenräume samt Vorräume gab es nicht.
Mag sein, dass das Ergebnis in anderen Bundesländern anders lautet als hier in NRW, aber meiner Meinung nach gibt es keine Anhaltspunkte, nach denen ich auf einen jeweils eigenen Vorraum verzichten kann.
Fröstelnde Grüße aus Euskirchen
__________________
Et kütt, wie et kütt !
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3
29.09.2008 16:20 |
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