Weiß jemand von euch wie eng der Begriff des "Hausgastes" in der Beherbergung zu sehen ist bezüglich des erlaubnispflichtigen Alkoholausschanks ? Darf man an Teilnehmer eines eintägigen Seminars in einem Hotel ohne öffentlichem Restaurant ohne Gaststättenerlaubnis Alkohol ausschenken oder sind Hausgäste ausschließlich Übernachtungsgäste ?
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