Spielverordnung ist neu gefasst |
Jörg Wiesemeier
Moderator
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Spielverordnung ist neu gefasst |
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Hej aus Hamm,
im BGBL ist die Neufassung der SpielV nachzulesen.
Hier klicken.
Ist leider nur die Nur-Lese-Fassung!
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
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1
02.02.2006 06:39 |
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Solon
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Gewo
Tripel-As
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RE: Spielverordnung ist neu gefasst |
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Hallo aus Frankfurt.
Danke an Koll. Wiesemeier.
Fassung zum drucken gibts bei unserer Bundesregierung oder hier:
www.gesetze-im-internet.de/aktuell.html
Grüße aus Frankfurt
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2
02.02.2006 13:43 |
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Solon
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LK Oldenburg
Mitglied
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RE: Spielverordnung ist neu gefasst |
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Moin, Moin aus dem Oldenburger Land,
unser MW hat mir gerade per E-Mail mitgeteilt, dass durch ein nds. Unternehmen, das Automaten herstellt und Spielhallen betreibt, mit Datum vom 30.6.2005 Verfassungsbeschwerde und Antrag auf einstweilige Anordnung beim Bundesverfassungsgericht gegen die §§ 6a und 9 SpielV erhoben worden ist. Mit Beschluss vom 17.1.2006 hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts (Az.:Az.:1 BvR 10/06) einstimmig entschieden, die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Siegfried Bluhm
Landkreis Oldenburg
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3
02.02.2006 14:33 |
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Hubert Steinmetz
Routinier
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... mit Datum vom 30.06.05 ... da wusste ich ja fast noch nicht mal, das es überhaupt eine SpielV gibt geschweige denn, dass die geändert werden soll
Ich will auch Urlaub
__________________ ,
Hubert Steinmetz 8)
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4
02.02.2006 14:55 |
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LK Oldenburg
Mitglied
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Tschuldigung,
das kopmmt davon wenn man schreibfaul ist und einfach etwas aus der E-Mail des MW übernimmt. Richtig ist die Verfassungsbeschwerde kommt vom 30.12.2005.
Siegfried Bluhm
Landkreis Oldenburg
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5
02.02.2006 15:13 |
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Thomas Mischner
Moderator
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RE: Spielverordnung ist neu gefasst |
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Zitat: |
Original von LK Oldenburg
Mit Beschluss vom 17.1.2006 hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts (Az.:Az.:1 BvR 10/06) einstimmig entschieden, die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen.
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Hallo und
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in einem Widerspruch werde ich gerade mit dem Vorwurf der angeblichen Verfassungswidrigkeit der SpielV konfrontiert. Vielleicht gibt ja der o. g. Beschluss etwas dazu her. Leider ist er offenbar nirgends veröffentlicht. Liegt er jemandem im Wortlaut vor?
Schon mal vorab
Th. Mischner
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6
22.06.2006 08:54 |
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Ingolstadt
König
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RE: Spielverordnung ist neu gefasst |
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Liebe Kolleginnen und Kollgegen,
beim zitierten "Urteil" handelt es sich um einen Beschluss des BVerfG in dem der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt wird. Grund hierfür ist, dass eine Grundrechtsverletzung nicht ersichtlich sei.
Kollege Mischner erhielt den Text mit Mail, da er für die Veröffentlichung im Forum nicht geeignet ist.
__________________ Thomas Kirchhammer
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7
22.06.2006 10:13 |
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Thomas Mischner
Moderator
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Noch mal
an die Kollegen Bluhm und Kirchhammer für ihre Mail.
Bin jetzt bestens versorgt.
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8
22.06.2006 10:20 |
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