Dänische Firma anmelden |
Ulrike Brandt
Mitglied
Dabei seit: 15.09.2008
Beiträge: 27
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 27 [?]
Erfahrungspunkte: 153.934
Nächster Level: 157.092
|
|
Hallo und
ich habe hier 2 Gewerbeanmeldungen von dänischen Kommanditgesellschaften vorliegen. Weiß jemand, ob diese auch in einem "Handels"-Register gespeichert werden und ich die Auszüge mit anfordern muss?
Gruß Ulrike
|
|
1
15.09.2008 15:13 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
J. Neu
Routinier
Dabei seit: 21.06.2007
Beiträge: 455
Bundesland:
Saarland
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 42 [?]
Erfahrungspunkte: 2.799.718
Nächster Level: 3.025.107
|
|
|
2
15.09.2008 15:43 |
|
|
Solon
|
|
|
|
Ulrike Brandt
Mitglied
Dabei seit: 15.09.2008
Beiträge: 27
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 27 [?]
Erfahrungspunkte: 153.934
Nächster Level: 157.092
Themenstarter
|
|
Vielen Dank für die Auflistung!
Bin dann ja mal gespannt, ob ich von denen einen Auszug bekommen werde!
|
|
3
16.09.2008 12:01 |
|
|
René Land
Administrator
Dabei seit: 21.01.2005
Beiträge: 1.177
Bundesland:
Brandenburg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.279.061
Nächster Level: 8.476.240
|
|
Hallo Frau Brandt,
die dänischen Kommanditgesellschaften (kommanditaktieselskabet) werden in das zentrale Firmenregister eingetragen und könne online abgefragt werden.
Eine weitergehende vergleichende Auflistung europäischer und außereuropäischer Gesellschaftsformen findet man auch bei uns im Forum: Übersicht ausländischer Gesellschaftsformen
Die aktuelle Ausgabe dieser Liste werde ich am Wochenende nach dem Bundesfahndertreffen in Gifhorn ( 16./17. September 2008 ) online stellen.
Freundliche Grüße
R. Land
__________________ ...und hier noch etwas Schleichwerbung...
|
|
4
16.09.2008 22:17 |
|
|
Ulrike Brandt
Mitglied
Dabei seit: 15.09.2008
Beiträge: 27
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 27 [?]
Erfahrungspunkte: 153.934
Nächster Level: 157.092
Themenstarter
|
|
,
,
also die Übersicht ist schon mal sehr interessant!
Allerdings würd ich noch gern wissen, wie es andere händeln.....werden bei ausländischen "KG"´s deutsche Übersetzungen zwingend gefordert?
Wünsche schonmal schönes Wochenende!
|
|
5
19.09.2008 11:01 |
|
|
ve-ru
Routinier
Dabei seit: 25.09.2007
Beiträge: 338
Bundesland:
Thüringen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 2.047.370
Nächster Level: 2.111.327
|
|
Hallo Frau Brandt,
wir bitten bei Anmeldung ausländischer Gesellschaften immer um die Vorlage der Unterlagen im Orginal und in der deutschen Übersetzung durch einen zugelassenen Übersetzer. Bisher gab es dabei noch nie Probleme.
__________________
Kirsten Venz
|
|
6
19.09.2008 12:32 |
|
|
Bresgen
Haudegen
Dabei seit: 09.12.2005
Beiträge: 530
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 43 [?]
Erfahrungspunkte: 3.557.568
Nächster Level: 3.609.430
|
|
Ich fordere bei ausländischen Firmen auch beglaubigte deutsche Übersetzungen. Amtssprache hier ist schließlich deutsch.
Und ich kann außer smoerrebroed kein dänisch (meine Tastatur auch nicht) - und selbst das könnte genausogut schwedisch sein !
Wünsche eine schöne Mittagspause gehabt zu haben.
Fröstelnde Grüße aus Euskirchen
__________________
Et kütt, wie et kütt !
|
|
7
22.09.2008 13:37 |
|
|
Ulrike Brandt
Mitglied
Dabei seit: 15.09.2008
Beiträge: 27
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 27 [?]
Erfahrungspunkte: 153.934
Nächster Level: 157.092
Themenstarter
|
|
,
vielen Dank!
Hab jetzt zwar keine original beglaubigte Übersetzung aus Dänemark bekommen bekommen, aber ich glaube es mal und werde die Meldung jetzt vornehmen.
Gruß aus Hatten
|
|
8
24.09.2008 09:06 |
|
|
Kisdorf Moni
Grünschnabel
Dabei seit: 18.07.2007
Beiträge: 1
Bundesland:
Schleswig-Holstein
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 15 [?]
Erfahrungspunkte: 6.127
Nächster Level: 7.465
|
|
Habe durch Zufall Deinen Link m.d. ausländischen Rechtsformen gefunden.
Kann ich auch gut gebrauchen.
Schönes WE
Gruß Kisdorf MOni
__________________ M. Weber
|
|
9
26.09.2008 11:50 |
|
|
Ulrike Brandt
Mitglied
Dabei seit: 15.09.2008
Beiträge: 27
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 27 [?]
Erfahrungspunkte: 153.934
Nächster Level: 157.092
Themenstarter
|
|
,
ich brauch nochmal bei meinen Dänischen KG´s Hilfe. Irgendwie steh ich auf´m Schlauch
Ich bin mir nun nicht ganz sicher, welche Rechtsform ich in unserem Gewerbeprogramm eintragen soll...entweder "KG" oder ich habe auch die Möglichkeit "ausländische nat. bzw. jur. Person"??
Was mich auch ein wenig wundert, dass hier in Deutschland für beide Firmen die Hauptniederlassung sein soll, aber das ist doch nicht so schlimm, oder? Bei meinen bisherigen Ltd´s war hier immer Zweigniederlassung bzw. unselbst. Zweigniederlassung!
Wolkige Grüße aus Hatten
|
|
10
06.10.2008 13:41 |
|
|
Bresgen
Haudegen
Dabei seit: 09.12.2005
Beiträge: 530
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 43 [?]
Erfahrungspunkte: 3.557.568
Nächster Level: 3.609.430
|
|
Wenn die Firmen in Deutschland die Hauptniederlassung haben, dann müssen die aber auch hier im Handelsregister eingetragen sein!
Falls die Hauptniederlassung in Dänemark ist und nur die dortige Handelsregistereintragung nötig ist, kann als Rechtsform aber nicht "ausl.nat. oder juristische Person" genommen werden.
Bei einer KG handelt es sich um eine Personengesellschaft, juristische Person wäre z.B. eine GmbH und natürliche Person Menschen wie unsereins.
Ich würde da bei unserem Programm einfach KG nehmen (falls dann keine Fehlermeldung kommt, habe ich noch nicht ausprobiert), ansonsten gibt es bei uns auch "sonstige Personengesellschaften" oder "alle übrigen Rechtsformen", aber warum so weit abschweifen, falls KG funktioniert.
Dass die KG aus Dänemark ist, ergibt sich ja aus den übrigen Feldern zur Handelsregistereintragung.
Bewölkte Grüße aus dem z.Zt. nicht mehr ganz so stürmischen Euskirchen.
__________________
Et kütt, wie et kütt !
|
|
11
06.10.2008 13:57 |
|
|
Ulrike Brandt
Mitglied
Dabei seit: 15.09.2008
Beiträge: 27
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 27 [?]
Erfahrungspunkte: 153.934
Nächster Level: 157.092
Themenstarter
|
|
|
12
06.10.2008 14:10 |
|
|
ve-ru
Routinier
Dabei seit: 25.09.2007
Beiträge: 338
Bundesland:
Thüringen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 2.047.370
Nächster Level: 2.111.327
|
|
Hallo aus dem regennnassen Thüringen
wenn die Unternehmen bei Euch Ihre Hauptniederlassung anmelden wollen, so ist das eine Sitzverlagerung von Dänemarkt nach Deutschland.
Das muss auch entsprechend aus den Handelsregisterauszügen so hervorgehen.
Wenn Zeit ist, kannst Du das mal hier nachlesen: OLG Jena, 17.12.1997, 2 U 244/94
Dann wäre zumindest als frühere Betriebstätte die vorhergehende Adresse in Dänemark einzutragen.
__________________
Kirsten Venz
|
|
13
06.10.2008 14:13 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 346.967 | Views gestern: 396.705 | Views gesamt: 890.529.696
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|