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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Zwischenkassierung / Melken » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Zwischenkassierung / Melken 17 Bewertungen - Durchschnitt: 7,3517 Bewertungen - Durchschnitt: 7,35
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gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
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Hallo Meike,

man sollte nie über Sachen sprechen, von denen einem ( also mir ) nicht die entsprechenden Unterlagen vorliegen !

Insofern erfolgt folgende Richtigstellung meiner gestrigen Aussagen:


Zitat:
Original von Meike
Hallo gmg,

Du musst in den Handbüchern à la "Welt der vernetzten Daten" ff. bis zum heutigen Stand schauen.

Antwort:
Sorry Meike, dieses Handbuch "Welt der vernetzten Daten" habe ich nicht. Offensichtlich bist Du wesentlich besser ausgerüstet, als ich !
Ich würde mich aber freuen, wenn Du mir dieses Informationsquelle zur Verfügung stellen würdest.




Dein Kenntnisstand / Quelle mit "Transpondereinheit" = "Anschalteinheit" könntest Du mir bitte per PN mitteilen, damit ich da nachlesen kann, ob das in der Funktion gemeint ist mit der Chipkarte und ID-Erkennung.

Antwort:
Entschuldigung > grosser Irrtum meinerseits !

Bei der Anschalteinheit handelt es sich um die technische Vorrichtung, die die PTB zugelassenen Chipkarten aufnimmt. Sie befindet sich im Münzgeldeinwurfschlitz des Geldspielgerätes. Sie wird aber auch nur noch optional ausgeliefert und ist nicht serienmässig.

[B]Bei derTranspondereinheit handelt es sich um das Verbindungsstück, welches zwischen Geldspielgerät- VDAI-Schnittstelle -und Konzentrator geschaltet wird. Ein - so glaube ich - kleines blaues Kästchen. Habe ich mal irgendwo gesehen. Näheres über das Innenleben dieses Gerätes ist mir nicht bekannt
.

Denn ich dachte bis dato, dass nach dem Fiasko Goldener Schlüssel (s. PTB-Prüfbericht) eine Chipkarte = Goldener Schlüssel in den "neuen" Bauartzulassung ausgenommen worden sei.

Antwort:
Der "Goldene Schlüssel" war eine Chipkarte in Schlüsselform. Die heutigen Chipkarten haben nur noch die Bezeichnung "Chipkarte". Welche zugelassen sind, kannst Du den entsprechenden PTB-Zulassungen entnehmen.


Grüße

__________________
gmg
21 15.09.2008 17:33 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Solon
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gottfried gottfried ist männlich
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Moin

Hallo,

schaue mir schon seit einiger Zeit die Beiträge in diesem Forum an und denke, dass es HEUTE richtig ist auf diese Beiträge zum Thema Zwischenkassierung zu antworten.

Ich habe den Eindruck, dass von vielen Seiten sehr emotional mit diesem Thema umgegangen wird. Dabei ist es, bei etwas logischer Überlegung, ganz einfach.

Warum Zwischenkassierung?

Früher (bei größeren Unternehmen) wurde in gewissen Zeitabständen das (Hart)-Geld aus der Kasse entnommen. Bei 2-3 wöchigen Kassierungsintervallen kommt da eine gewisse Menge Geld zusammen, die wiederum nichtstuend herumliegt (Liquidität!). Auf der anderen Seite muss während dieser Zeit (Hart)-Geld mühsam und mit Kosten für den Wechselvorgang heran geschafft werden. Mit der Zwischenkassierung ist dies vor Ort durch Mitarbeiter und Protokollierung des Geräts und nachfolgender Systeme möglich. Mit anderen Worten: Rein wirtschaftliche und logistische Überlegungen um Arbeitsabläufe mit Hilfe von EDV usw. rationeller und effektiver zu gestalten.

Zulassungsunterlagen

Ich kenne die Zulassungunterlagen nicht so genau. Ich weiß aber, das die PTB diese Funktion genau kennt. Die dazu notwendigen Einstellungen/Aktivierungen sowie Handhabungsregelen am Gerät sind mit gewissen Sicherheitsvorkehrungen behaftet, damit außer den Mitarbeitern niemand sonst zwischenkassieren kann.

Sinnhaftigkeit der Zwischenkassierung

Aus o.g. Punkten ist bei einiger Überlegung sehr wohl zu erkennen, dass die Zwischenkassierung Sinn macht (nicht, wenn man eine kleine Spielstätte hat und selber kassiert). Natürlich müssen die Einstellungen (wieviel Geld bleibt in der Röhre, ab wann fällt Geld in die Kasse, usw.) dem Betrieb angepasst sein.

Ich hoffe, ich habe damit etwas Licht in das Dunkel gebracht und die Zweifel beseitigt.

__________________
gruss von gottfried


22 15.09.2008 17:37 gottfried ist offline Beiträge von gottfried suchen
Solon
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hansi hansi ist männlich
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Hallo Magnum,

Nun haben wir einen der es aufgrund seiner langjährigen Branchenerfahrung Wissen muss und daher alle die Fragen von Meike und auch von Jasper beantworten wird.


Hallo gmg,

warum den von Magnum gesetzten LINK löschen?
Wenn einer meint sich vorstellen zu müssen, dann ganz oder gar nicht. Ich habe gehört, dass sein „Verbandsaustritt“ bzw. das was dazu geführt hat, von der „Gegenseite“ reichlich versüßt worden sein soll. Evtl. ein Grund warum er hier auf einmal auftaucht und versucht das „Melken“ zu verharmlosen.
23 16.09.2008 02:18 hansi ist offline E-Mail an hansi senden Beiträge von hansi suchen
magnum magnum ist männlich
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Moin Moin

@hansi

Bis jetzt hat er aber noch keine Fragen beantwortet!verwirrt

Aber vielleicht hilft uns ja der "Polizeireporter"!

@gmg

Wenn "truck" anonym geblieben wäre, also sich nicht vorgestellt hätte, hätte ich keinen Bezug irgendwohin herstellen können. Da er aber seine Identität freiwillig preisgibt, sehe ich an dem Link auch nichts verwerfliches oder den Verstoß gegen eine schützenswerte Identität.

Schließlich ist die Info über diesen Link auch für die werten Mitleser interessant!Lesen


Danke
24 16.09.2008 08:43 magnum ist offline Beiträge von magnum suchen
jasper
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Röhren und Kasse sind buchhalterisch eine Einheit.
Röhren und Kasse werden vom Gerätestreifen wie vom Finanzamt verlangt kontrolliert.

Also:
Elektronische Kasse
Röhreninhalt
Röhrendifferenz



Das in meinem Szenario beschriebene Fernmelken wird nur als Auszahlungsbetrag auf dem Streifen wahrgenommen. Es verändert weder die elektronische Kasse noch die Röhrendifferenz.

Ganz spannend wird es dann, wenn das gemolkene Geld wieder als sog. Wirtauffüllung" verwendet wird. Diese würde dann ausgewiesen und würde somit die elektronische Kasse mindert. Eine Steuerverkürzung der besonderen Art.

@gottfried
das war ein netter Versuch den Ablauf hier "glaubhaft zu versichern". Was macht dich aber so sicher, dass es tatsächlich nur so abläuft?
Wo bleibt der "prüfbare Nachweis"? Wand

Ich wiederhole die Fragen von Meike:
"Wo steht das? Wer hat das wie zugelassen? Gibt es genau dafür eine Zulassung?" Gibt es dafür eine behördliche Erlaubnis? Ja oder nein?
25 16.09.2008 09:58 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
dieter116
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Meike, ist ja interessant, dass du als Rednerin bei der Tagung des Fachverbandes Glücksspielsucht auftrittst.
Thema: Kundenbindungssysteme – die Welt der vernetzten Daten im gewerblichen Spiel

Wunschziel dieses Verbandes, insbesondere von Frau Füchtenschnieder, ist ja die Abschaffung jeglichen Glücksspiels.

Von wem wurde denn dieses Handbuch "Welt der vernetzten Daten" herausgegeben ?
Woher hast du es ?

Eine weitere Fragen zum 'Melken' :
Wie ist das mit dem Kontrollmudul vereinbar, dieses müsste ja übergangen werden ?

Ansonsten möchte ich mich den Ausführungen von Gottfried anschliessen.
( Ähnliches, und auch ohne jegliche Reaktion, hatte ich vor einiger Zeit schon geschrieben.)
26 16.09.2008 14:55 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
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Was soll dieses Für und Wider zum Thema Zwischenkassiere/Melken?

Wenn einer aus Liquiditätsgründen Geld benötigt, dann soll er seine Geräte doch bitte schön jeden Tag kassieren. – Aber eben nur aus der Gerätekasse! Das sind dann zwar keine ferngesteuerte Zwischenkassierungen oder kein ferngesteuertes Melken es wären dann belegbare Kassierungen. NICHT MEHR UND NICHT WENIGER!

Ich finde es schon mehr als beängstigend, dass es die Möglichkeit gibt, sich als Aufsteller Spielergewinne in beliebiger Höhe zukommen zu lassen. Ohne Vernetzung und Chipkarten wäre dies nur dann möglich, wenn ein Aufsteller dem Spieler im Falle einer Gewinnauszahlung den Gewinn wegnehmen würde. – Das Theater möchte ich dann nicht erleben. Das Ergebnis wäre jedoch klar: Der Aufsteller könnte seinen Laden dicht machen.

gmg hat hier
http://www.forum-gewerberecht.de/thread,threadid-4132.html
erklärt, dass z.B. mit einer 12-er Konzession monatlich 25.000,-- EUR einspielt (Saldo II) wird.
Geht man nun von einer 80%-tigen Auszahlquote aus, bedeutet das, dass125.000,-- EUR durch die Geräte geflossen sind und die Spieler davon 100.000,-- EUR (80%) erhalten haben und der Aufsteller davon 25.000,-- EUR (20%) erhalten hat,

Es wäre sicherlich für jeden Aufsteller traumhaft, wenn er via Vernetzung und Chipkartensystem von den 100.000,-- EUR Spielergewinn einen beliebigen Prozentsatz melken könnte. – Es wäre nur dauerhaft tödlich für das gesamte automatisierte Glückspiel.

Da ich mir nur schwer vorstellen kann, dass die verantwortlichen Personen innerhalb vom BMWi und PTB sich nicht mit dieser Problematik auseinandersetzen, sondern scheinbar diese Vernetzung und Fernsteuerungsmöglichkeit sogar als technische Innovation und teils sogar für unerlässlich ansehen, ist das Ganze wohl politisch so gewollt um einen guten Grund zu haben dem Glücksspiel außerhalb der Casinos über kurz oder lang ein Verbot aussprechen zu können.

Also Vernetzung weg und Chipkartensysteme raus aus den Glücksspielgeräten und wir alle spielen mit den gleichen Karten und zwar "prüfbare nachweisbar"!

Hallo dieter,
Eine weitere Fragen zum 'Melken' :
Wie ist das mit dem Kontrollmudul vereinbar, dieses müsste ja übergangen werden?
Und seit wann zeichnet das sog. Kontrollmudul auf, wer was wann wie gewinnt?
27 16.09.2008 17:09 hansi ist offline E-Mail an hansi senden Beiträge von hansi suchen
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Zitat:
Original von hansi
...
Ich finde es schon mehr als beängstigend, dass es die Möglichkeit gibt, sich als Aufsteller Spielergewinne in beliebiger Höhe zukommen zu lassen. ...


Hab´ ich was verpasst ?
28 16.09.2008 20:23 tfis ist offline Beiträge von tfis suchen
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Zitat:
Original von dieter116
Meike, ist ja interessant, dass du als Rednerin bei der Tagung des Fachverbandes Glücksspielsucht auftrittst.
Thema: Kundenbindungssysteme – die Welt der vernetzten Daten im gewerblichen Spiel


Was Du alles so findest, Dieter !
Ist ja interessant, was man alles mit der Suchmaschine machen kann.
Da braucht man ja nur das Thema einzugeben, und schon hat man alle Infos!

Das Thema in einer halben Stunde aufzuarbeiten, ist sicherlich nicht leicht !
Sind da eigentlich nur Suchtschützer oder kann da JEDER an dieser Veranstaltung teilnehmen ?

Grüße

__________________
gmg
29 16.09.2008 21:11 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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,

ich bin neu hier im Forum und sag erst mal Hallo an @lle
Lese hier im Forum schon länger mit wegen der interessanten Themen zum Thema Spielrecht

Nun denn ... wollte nun zu diesem Thema auch mal was beitragen

Erstmal steh ich auch wenn überhaupt auf der Seite der gemolkenen Spieler ,aber hier wird soviel unlogisches Zeugs geschrieben das muss man hinterfragen.

1. Wenn Geld aus den Röhren entnommen wird treten bekanntlich Differenzen auf und die werden im Ausdruck vermerkt, ausserdem muss das Gerät wissen wo die Röhrenstände stehen, da sonst der Kassenüberlauf nicht mehr funktioniert und es zu einem Münzstau kommt. Also wenn es über diese Schiene laufen soll, müsste somit jeder Ausdruck gefälscht sein indem Röhrenstände ausgedruckt werden die nicht existieren , ebenso das Verhältnis Einwurf Saldo1 Saldo2

2. Wenn die Gelder als vermeintliche Gewinne ausgedruckt werden aber nie stattgefunden haben dann ja dann stimmt leider die Anzahl der gelaufenen bezahlten Spiele , Freispiele, Anzeige der Hauptgewinne sowie die Auszahlquote im Ausdruck nicht mehr es sei denn auch hier werden alle Daten in der Software gefälscht und ob man sich als Hersteller soweit aus dem Fenster lehnt glaub nicht mal ich Kopfkratz

Oder ist das etwa tatsächlich DAS was als beleglose Zwischenkassierung eingeführt werden soll ? Geld raus und ALLE Statistikdaten automatisch anpassen als ob es nie existiert hätte ??? geschockt Wäre ja offener vom Hersteller legitimierter Betrug

Ansonsten könnte man noch kalkulieren , dass das FA niemals die Kapazitäten besitzt die Ausdrucke alle korrekt nachzurechnen bei der Menge an Automaten.

Naja wie dem auch sei , wollte nur mal ein paar kritische Gedanken zu diesen Theorien anmerken, lass mich aber als gemolkener Spieler gerne vom Gegenteil überzeugen

Ach ja .. für Spieler gilt es auch als Indikator ob Geld in die Röhren oder in eine volle Kasse fällt


Gruss bis bald
30 17.09.2008 01:10 Stocrunner ist offline E-Mail an Stocrunner senden Beiträge von Stocrunner suchen
Meike
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Themenstarter Thema begonnen von Meike


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Gruß an alle,

ein "herzlich Willkommen" an die vielen neuen Forumskollegen.

Da scheine ich ein paar "ganz böse" Fragen gestellt zu haben, oder?

Plötzlich sind einige Forenkollegen (vor allem die Neuen) sehr darauf bedacht,
vor allem meine Identität aufzudecken und zu hinterfragen woher ich denn was weiß.

Plötzlich macht man sich wieder Gedanken um meine Freizeit,
versucht mir wieder näher zu bringen, was denn meine Aufgaben sein sollten
und ultimativ mich in die Ecke "Feind der Branche" zu stellen.


Danke für die viele Bestätigung, dass ich mit meinen Fragen auf dem richtigen Weg bin !!!


Hallo Stocrunner,

kannst Du tatsächlich einen Röhrenüberlauf hören,
d.h. unterscheiden mittels Gehör, ob Geld in die Kasse fällt oder
es das im Glücksspielgerät eingestellte Rattern ist?


Gruß
Meike
31 17.09.2008 05:35 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
dieter116
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Hansi:
Steht auf dem Kassierausdruck( natürlich nicht, wer, wann, was und wie):
Kontrollmodul
Spielereinsätze - Gewinne = Bilanz

gmg: Da du die Seite ja wohl gefunden hast, steht da was von Kosten für Nichtmitglieder (95,-)
somit könnte wohl jeder teilenehmen.

Meike:
Irrtum, ich wollte nicht deine Identität aufdecken, sonst hätte ich mehr geschrieben.
Da du aber, trotz mehrfacher Nachfrage keine , keine Infos zu deiner Quelle 'Welt der vernetzten Daten' gegeben hast, habe ich eben danach gesucht und bin zufällig auf das Andere gestossen.
Auch deine Freizeit interessiert nicht, solange sie nicht die Themen hier berührt.
( in einem Metzgerforum wäre es ja auch von Interesse aller Teilnehmer zu wissen, dass einer der Hauptposter Veganer ist )
Auch wollte ich dich nicht auf deine Aufgaben hinweisen, mich interessierte nur dein Interesse an steuerrechtlichen Dingen.
Da das 'Melken' aber in dein Fachgebiet fällt, hat sich das erledigt.

Das Interesse aller hier zeigt nicht, das du ' auf dem rechten Weg' bist, sondern spiegelt lediglich die Ungeheuerlichkeit der Behauptungen wider. Denn wenn es so wäre, hätte es unabsehbare Folgen.

Trotzdem bist du uns immer noch die genaue Quellenangabe schuldig.
In einem Forum ist es zwingend erforderlich bei Zitaten aus Quellen diese nachvollziehbar anzugeben.

Nun ??!!

Wo genau können wir nun deine Behauptungen aus diesem thread nachlesen ?

Und bitte keine Polemik mehr, wie im letzten Beitrag.
32 17.09.2008 08:18 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
John-Lautner John-Lautner ist männlich
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Moin Meike, was schreibst Du denn da schon wieder ??
Der sog. Rattereffekt dient einzig und allein dazu, bei evtl. beschädigten Münzen ein korrektes Auszahlen sicherzustellen.
Selbstverständlich kann jeder hören, ob Geld in die Kasse oder Röhren fällt, unabhängig vom eingestellten Rattern, wieso auch nicht !?
33 17.09.2008 08:39 John-Lautner ist offline E-Mail an John-Lautner senden Beiträge von John-Lautner suchen
KARO KARO ist männlich
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Also wenn ich Meike wäre und mir meiner Sache in Bezug auf melken
so sicher wäre , dann ja dann würde ich doch sofort etwas
unternehmen !! .

KARO
34 17.09.2008 09:14 KARO ist offline E-Mail an KARO senden Beiträge von KARO suchen
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Hallo Meike,

hmmm deine Frage wirft für mich die Gegenfrage auf wie nahe du wirklich an der Praxis dran bist. Es ist keine grosse Kunst an einem GSG zu hören ob Geld in die Röhren oder in den Kassenbehälter fällt es sei denn es läuft dröhnend laut Musik. Bei den ganz neue Geräten mit Hoppern klingt es etwas anders aber auch das lässt sich mit etwas Übung raushören.

Weiterhin stellt sich mir immer noch die Frage wie die Geldentnahme ohne Totalbeschiss der Statistikdaten ablaufen soll. Für einen unabhängigen Aufsteller irgendwie schwer vorstellbar , der Hersteller Hallenbetreiber hätte da natürlich die Möglichkeit und noch viel mehr wie z.B. einfach die komplette Software on the fly auszutauschen per Vernetzung (wie ist das eigentlich mit den nicht zugelassenen Prototypen die man immer wieder in Hallen findet ?)
Die Checksummen wären dann aber auch schon wurscht da man die auch einfach mitfälscht etc. etc.

Naja jedenfalls wäre da gehörige kriminelle Energie notwendig und das möchte ich denen jetzt mal nicht so andichten

Ansonsten kann es einem Spieler eigentlich egal sein , wenn Geld einfach entnommen wird kommt die nächste Serie trotzdem und der Aufsteller muss füllen was er vorher entnommen hat. Einzig der Sound leerer Röhren würde einem Spieler vorgaukeln das die Kiste kurz vorher gut geschmissen hat und man evtl. besser das Gerät wechseln sollte nachdem man mit ein paar Euronen angetestet hat

Gruss
35 17.09.2008 12:56 Stocrunner ist offline E-Mail an Stocrunner senden Beiträge von Stocrunner suchen
Meike
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Hallo Stocrunner,

wenn Du wirklich für die Praxis verstehen willst, wie was funktioniert, solltest Du Dir
etwas Zeit nehmen und durch das virtuelle Patentamt surfen.
Patente werden veröffentlicht. In diesen Patenten ist technisch schön erläutert, wie was, wo
funktioniert.

Hallo Dieter,

ich bin Dir keine "Quellenangabe schuldig". - auch hatten z.B. truckle und gmg mich
sehr persönlich angesprochen -

Nun, die Funktionsweise des Kontrollmoduls kenne ich persönlich auch anders.

Du hast geschrieben:
Spielereinsätze-Gewinne=Bilanz

Ich kenne die Formel:
Umwandlung Bargeld in Punkte - Umwandlung Punkte in Bargeld = Bilanz

Den Spielereinsatz, gem. der Definition des Wortes vom Bundesverwaltungsgericht zur Zehnervorlage, wird überhaupt nicht aufgezeichnet.
Würde er aufgezeichnet und im Umkehrschluß der entsprechende Gewinn, dann könnte der Spieler weder Punkte im Wert von 10,-€ pro Spiel setzen
noch Gewinne über 500,-€ in Punkten erzielen.

Mach doch mal den Selbsttest:

Wenn Du Dich z.B. an einen Novo stellst, hast z.B. Dolphins gewählt, schmeißt 2,-€ ein, dann wandelt er automatisch,
ohne dass Du als Spieler etwas machen musst, in 200 Punkte um, nun drücke collect, ohne ein Spiel zu aktivieren und
er wandelt 200 Punkte wieder in 2,-€, die du dir auszahlen lassen kannst.

Mache dieses "Spiel", d.h. die Umwandlung mehrfach hintereinander und
beobachte was wie schnell, bzw. plötzlich langsamer passiert.

Das "Melken" der Glücksspielgeräte kann ich euch leider nicht in einem so einfachen Test erläutern.

Ich wollte vor allem wissen was wo eine Zulassung erhalten hatte und warum kein Geld von der Röhre in Kasse fallen soll.

Die Fragen konnte oder wollte mir aber offensichtlich niemand beantworten.


Hat jemand von Euch denn mal einen Kassenstreifen (nicht irgendwelche Tabellen) gesehen auf dem die "Zwischenkassierungen"
entsprechend mit Datum (z.B. täglich) aufgezeichnet waren?

- Die müsste es eigentlich seit Jahren geben, oder nicht?-

Gruß
Meike
36 18.09.2008 05:50 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Meike, du bist nicht speziell mir eine Quellenangabe schuldig, sondern allen Teilnehmern des Forums.
Man kann nicht nicht Behauptungen aufstellen, sich auf irgendwelche Quellen berufen , aber diese nicht nachvollziehbar nennen.
In vielen anderen Foren wäre das Thema aus diesem Grund schon geschlossen.

Wer ist denn nun der Herausgeber des Schriftwerkes ' Welt der vernetzten Daten' auf das du dich beziehst ?

Ebenbso der Hinweis auf das Patentamt, es gibt dort eine grosse Menge an Patenten der Gerätehersteller, warum nicht der link zu den von die hier angeführten Patenten? Oder Nummer, Datum etc ?

Weiter:

Zitat:

Du hast geschrieben:
Spielereinsätze-Gewinne=Bilanz

Ich kenne die Formel:
Umwandlung Bargeld in Punkte - Umwandlung Punkte in Bargeld = Bilanz



auf dem Geräteausdruck steht eindeutig:

Kontrollmodul
Einsätze xxxx
-Gewinne xxxx
-------------------
Bilanz xxxx

Warum sollten Zwischenkassierungen auf dem Geräteausdruck ausgewiesen werden ?

Es ist ein Geräteausdruck vorgeschrieben, dieser muss in der Gesamtabrechnung passen.
Auf der Registrierkasse eines Kaufmanns gibt es auch keinen Ausdruck von Zwischenkassierungen, wenn er zwischendurch Geldbeträge entnimmt, der Tagesabschluss wird dadurch aber nicht beeinflusst.

Entscheidend ist der Saldo 2 , bei diesem werden Röhrendifferenzen berücksichtigt.
Ebenso gibt es auf den Ausdrucken den Punkt Differenzen.
Hier werden Röhrendifferenzen, sogar nach Münzart, ausgewiesen.
Auch mit einem Testgerät durchgeführte (teilweise) Röhrenleerungen werden erfasst.


Um auf das Impfen einzugehen, dies hatte früher die Aufgabe Statistkdaten eines Gerätes vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
Dies geschah durch das 'Impfen' mit z.B. einer Codezahl oder setzen eines Merkmals.
Die Daten konnten dann nur mit einem ebenfalls gleich geimpften Gerät ausgelesen werden.
Ob das heute noch so verwendet wird weiss ich nicht.

Zwischenkassierungen werden in normalen Aufstellbetrieiben so durchgeführt, dass zwischendurch die Gerätekasse geleert wird, nicht aber die Röhren..
In Grossbetrieben hat es den Grund , den Stocrunner, Gottfried und ich hier schon erklärten.

Nun erkläre und einmal genau wie diese Kassierungen , die angeblich nicht von einem Beleg (Ausdruck) erfasst werden , erolgen sollen.
Dem durchschnittleichen Aufsteller ist es nämlich unverständlich, das Röhrenentnahmen nicht von dem Geräteausdruck erfasst werden.
37 18.09.2008 08:14 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
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Hallo Meike,

ja wäre schön wenn du zumindest den Link zu diesem virtuellen Patentamt posten könntest in dem ich die genannten Patente finden kann. Dann such ich gerne selbst danach. Eine kurze Google Suche brachte mir leider keine überzeugenden Ergebnisse (möglich das ich mich zu dumm anstelle)
Auch die Suche nach Geldspielgerät und Zwischenkassierung brachte nur 2 Ergebnisse die auf dieses Forum hier verweisen Weißnicht

Muss hinzufügen, dass diese Theorien auch nicht unbedingt in dieser Form von dir gepostet wurden !! Vielleicht reden wir daher auch aneinander vorbei und es handelt sich um ein Missverständnis anbeten
Aber technisch verstehen was an der Sache wirklich dran ist würd ich schon gerne rein interessehalber Applaus
Evtl sollte ich dann in Zukunft besser auf Gewinnspiele wie Suche Automarken mit A umsteigen großes Grinsen

Schönen Tag
38 18.09.2008 10:34 Stocrunner ist offline E-Mail an Stocrunner senden Beiträge von Stocrunner suchen
jasper
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@dieter
Zutat: „Dem durchschnittlichen Aufsteller ist es nämlich unverständlich, dass Röhrenentnahmen nicht von dem Geräteausdruck erfasst werden.“

Siehst Du und genau das ist das Problem aller „normalen“ Aufsteller! Demnach gibt es nämlich zwei Arten von Aufstellern, den „durchschnittlichen“ und den der seine Geräte selbst herstellt und somit „der Herr“ seiner eigenen Geräteprogrammierung ist. Ich wünsche Dir kein schmerzhaftes Erwachen nur weil sich, wie es scheint, einige wenige Aufsteller Sonderrechte rausnehmen können.

Worin bitte schön soll das technische Problem liegen, damit eine ferngesteuerte Röhrenentnahme ausschließlich als Spielergewinn vom Geräterechner erkannt wird und somit beleglos erfolgt??? Die Auszahlquote würde durch solch ein Vorgehen nicht verändert. Es ist und bleibt ein belegloser Spielergewinn der lediglich via Vernetzung nicht beim Spieler sondern beim „besonderen“ Aufsteller ankommt.

Nur weil es keine gesetzlich "geregelte Mindestauszahlquote" verwirrt mehr gibt und für die PTB und dem BMWi nur noch der maximal in der Kasse verbleibende Betrag pro Stunde von Interesse ist, kann für mein Rechtsverständnis daraus nicht abgeleitet werden, dass der „Spielergewinn“ zum Selbstbedienungsladen für ganz besondere Aufsteller wird.

Nicht vorstellbar, dass sich ein „normaler“ Aufsteller z.B. mit 12,50 EUR pro Stunde und Kasse begnügen muss, während sich ein „besonderer“ Aufsteller ständig die maximalen 33,-- EUR oder u.U. mehr zuschanzt.

Und wenn Du unbedingt Literatur bzw. Handbücher über „die Welt der vernetzten Daten“ haben möchtest, dann frag doch bitte bei deiner Werksniederlassung nach. Evtl. können die Dir mit den „richtigen“ Handbüchern aushelfen.

@Hansi,
Du hast es bereits richtig erklärt, solange es nicht ausgeschlossen werden kann, dass einige wenige unbemerkt ihr eigenes Süppchen kochen können und es somit 2 Arten von Aufstellern gibt, gilt:

„Vernetzung weg und Chipkartensysteme raus aus den Glücksspielgeräten und wir alle spielen mit den gleichen Karten und zwar "prüfbare nachweisbar"!“

@stocrunner,
wer suche der finde.
Schlag mal beim Deutschen Patent- und Markenamt nach: http://www.dpma.de/

etwas Mühe solltest Du Dir schon geben.
39 18.09.2008 11:45 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
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@jasper

Vielen Dank für den Link !

Dir ist aber auch klar, dass der Herr über Bits und Bytes der Software dafür auch keine Vernetzung oder Chipkarten benötigt. Es mag damit bequemer sein , aber ganz sicher nicht zwingend nötig. Einen wirklichen Vorteil eines Verbots kann ich somit nicht erkennen. Die einzige Lösung wären unabhängig kontrollierte hergestellte und mit Siegel verplompte Datenbanken nachdem der Hersteller seine Software abgeliefert hat. Reine RAM Dbs waren mir schon immer suspekt da der Inhalt so flüchtig ist großes Grinsen
40 18.09.2008 12:59 Stocrunner ist offline E-Mail an Stocrunner senden Beiträge von Stocrunner suchen
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